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Montag, 20. Februar 2017

Gewährleistungslücke geschlossen

Reform des Mängel- und Bauvertragsrechts: Künftig auch Erstattung der Ein- und Ausbaukosten für mangelhaftes Material

Rubrik: Recht & Steuern • (0) KommentareKommentar schreibenArchivlink

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