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Dienstag, 16. März 2004
Kleinere Handwerksrechnungen zahlt nun Vater Staat
Erstmals können Verbraucher jetzt kleinere Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen seien als Sonderausgaben abzugsfähig, berichtet die Zeitschrift ‘Test’ und verweist auf einen Bundesfinanzministeriums-Erlass. Wer einen Maler mit dem Tapezieren beauftragt, könne 20 Prozent der Rechnung von der Steuer abziehen, maximal 600 Euro - bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen, Erneuern von Fußbodenbelägen, Gartenpflege, Fensterputzen oder dem Reinigen von Dachrinnen.
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