News:
Dienstag, 16. März 2004
Kleinere Handwerksrechnungen zahlt nun Vater Staat
Erstmals können Verbraucher jetzt kleinere Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen seien als Sonderausgaben abzugsfähig, berichtet die Zeitschrift ‘Test’ und verweist auf einen Bundesfinanzministeriums-Erlass. Wer einen Maler mit dem Tapezieren beauftragt, könne 20 Prozent der Rechnung von der Steuer abziehen, maximal 600 Euro - bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen, Erneuern von Fußbodenbelägen, Gartenpflege, Fensterputzen oder dem Reinigen von Dachrinnen.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Abweichung von Herstellerrichtlinie ist nicht unbedingt ein Mangel
Bei Schwarzarbeit kein Recht auf Bezahlung
Formaldehyd: Lagernde Holzwerkstoffe dürfen noch verbaut werden
Bei Ausschreibung: Maßfenster nur aus eigener Produktion
Passbilder im Netz
Aktuelle News
Plädoyer für den Dauermischwald
( Mit, 08. Mar. 23 )
imm cologne kehrt 2024 in den Januar zurück
( Mon, 27. Feb. 23 )
Perfect-Sortiment von Hesse Lignal
( Die, 21. Feb. 23 )
Tannenholzdekor Abies aus der Kaindl-Kollektion Lead
( Don, 16. Feb. 23 )
Cyberangriff bei Häfele
( Mon, 06. Feb. 23 )
<
online Mitteilungen:
