News:
Donnerstag, 24. Juni 2004
Neue Vorschriften für Rechnungen
Kein Vorsteuerabzug, wenn Angaben fehlen
Im Juni läuft das halbe Jahr Schonfrist für die neuen Pflichtangaben auf Rechnungen ab. Spätestens vom 1. Juli an müssen Handwerker, die anderen Gewerbetreibenden eine Rechnung stellen, diese mit dem Datum und einer Rechnungsnummer aus einer fortlaufenden Reihe versehen, in der alle Nummern lückenlos und einmalig vergeben sind.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Gebäudeenergieausweis: Tischler sind dabei
Bei Schwarzarbeit kein Recht auf Bezahlung
Neue Regelung für Urlaubstage:
Atemschutz ab 2 oder 5 Milligramm Holzstaub?
Recht aufs Gesellenstück
Aktuelle News
Plädoyer für den Dauermischwald
( Mit, 08. Mar. 23 )
imm cologne kehrt 2024 in den Januar zurück
( Mon, 27. Feb. 23 )
Perfect-Sortiment von Hesse Lignal
( Die, 21. Feb. 23 )
Tannenholzdekor Abies aus der Kaindl-Kollektion Lead
( Don, 16. Feb. 23 )
Cyberangriff bei Häfele
( Mon, 06. Feb. 23 )
<
online Mitteilungen:
