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Samstag, 24. April 2004
Recht aufs Gesellenstück
Gesellen dürfen ihr Gesellenstück behalten. Diese Praxis bestätigen zwei Gerichtsurteile von 2003 und 2001. Das Landgericht Cottbus verpflichtete 2003 einen Ausbilder, die Materialkosten zu tragen. Das Landesarbeitsgericht Köln gab 2001 einem Azubi Recht, der von seinem Ausbildungsbetrieb die Herausgabe des Gesellenstücks verlangte.
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