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Mittwoch, 08. Februar 2006
CE-Norm Fenster und Außentüren
Handbuch und Schulung
Im Zuge der CE-Kennzeichnungspflicht müssen Tischler und Schreiner, die Fenster und Außentüren herstellen, diese einer Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) unterziehen. Wie man das macht, können sie von diesem Sommer an mit Hilfe eines Musterhandbuchs und Schulungen des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH) lernen. Der BHKH und seine Landesverbände haben das Schulungskonzept zusammen mit dem Institut für Betriebs- und Arbeitstechnik des Tischlerhandwerks (iBAT) und dem Landesfachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg entwickelt.
In der Produktnorm prEN 14351-1 für Fenster und Außentüren hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) kürzlich die Einführung des CE-Zeichens für Bauprodukte wie Fenster und Außentüren festgelegt und verlangt dafür eine WPK. Die WPK sieht unter anderem eine Wareneingangs- und eine Endkontrolle vor. Dazu kommen mögliche Korrekturmaßnahmen und eine umfangreiche Dokumentation. Außerdem muss der Betrieb einen Verantwortlichen für die WPK benennen. So soll sichergestellt werden, dass Fenster oder Tür tatsächlich die Eigenschaften aufweisen, die der Betrieb bei der CE-Kennzeichnung angibt.
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