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Freitag, 21. Juli 2006
Mangel bei Abweichung vom Vertrag
Urteil des Bundesgerichtshofes
In der Frage, ob ein von einem Handwerker geliefertes Werk mangelhaft ist, spielt es nicht nur eine Rolle, ob das Werk selbst Mängel hat, also seine Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt ist, sondern auch, ob es die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit hat.
Das stellte der Bundesgerichtshof in einem Urteil zur Mangelhaftigkeit von Terrassentüren fest.
Wenn die Handwerksleistung von den Vertragsvereinbarungen abweicht, ist sie auch dann mangelhaft, wenn sie in ihrer Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
BGH Urteil vom 10.11.2005 VII ZR 147/04
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Dienstag, 18. Juli 2006
Metallbeschichtung aus der Spritzpistole
Flüssigmetall Liqmet lässt Holz und Kunststoff glänzen
Bild: Liqmet
So einfach wie beim Lackieren sollen sich jetzt Körper aus Holz und anderen Materialien mit einer Metallschicht überziehen lassen: Liqmet, kurz für Liquid Metal, macht’s möglich. Das Flüssigmetall wird ähnlich verarbeitet wie ein Zwei-Komponenten-Lack. Man kann es spachteln, streichen und sprühen.
Die Oberfläche kann man im Anschluss wie Metall weiterbearbeiten: schleifen, bürsten, polieren oder künstlich rosten lassen. Als Finishes zu haben sind Alumium, Kupfer, Bronze, Messing, Eisen, Gold und Platin in verschiedenen Ausführungen. Neben Holz funktioniert Liqmet auf vielen anderen Materialien, z. B. Acryl, Kunststoff, Plexiglas, Keramik, Beton und Naturstein.
Mehr Info:
www.liqmet-europe.com
Samstag, 15. Juli 2006
Inspirationsquelle
Buch zur Material ConneXion
Zur Materialbibliothek „Material ConneXion“ gibt es inzwischen auch ein Buch: Es trägt den Titel „Material ConneXion – Innovative Materialien für Architekten, Künstler und Designer“, und geschrieben hat es George M. Beylerian, der die Material ConneXion gegründet hat. Diese ständig wachsende Sammlung innovativer Materialien dient mittlerweile mit Niederlassungen in New York, Mailand und Köln und mehr als 3000 Mustern ausgewählter Materialien Kreativen als Informations- und Inspirationsquelle. Mit seinem Co-Autor Andrew Dent stellt Beylerian nun in Buchform die Materialgruppen vor - Metalle, Glas, Keramik, Polymere, Naturmaterialien und deren Derivate, Materialien auf Kohlenstoff- und Zementbasis – und zeigt Anwendungsbeispiele aus vielen Bereichen.
George M. Beylerian, Andrew Dent: Material ConneXion, Prestel Verlag
288 Seiten
mehr als 800 Farbabbildungen
gebundene Ausgabe
Donnerstag, 13. Juli 2006
Aufmotzter Billy
Ding 3000 liefert frische Ideen fürs Ikea-Regal
Bild: ding3000
Billy, den Ikea-Verkaufsschlager unter den Regalen, motzt das Designstudio ding3000 auf: Frei nach dem Wahlspruch „Pimp my Billy“ geben die Produktdesigner dem schlichten Klassiker durch zwei Austauschregalböden einen Frischekick.
Regalboden „Billy Wilder“ macht den Billy wilder: ein giftgrüner Wildwuchs-Regalbodenn, der als Kreuz- und Quer-Zwischenablage für Bücher, Zeitschriften und Krams, die spielerisch den Ordnungsimperativ des Regals bricht.
Regalboden „Billy Heidenreich“ hat ein angefügtes Lesepult in Eiche – nicht nur für die von der Bücherpäpstin in „Lesen!“ empfohlene Lektüre.
Mehr Info:
www.ding3000.com
Mittwoch, 12. Juli 2006
Abweichung von Herstellerrichtlinie ist nicht unbedingt ein Mangel
Parkettleger, der Vorgaben zum Stirnversatz nicht befolgte, muss keinen Schadensersatz zahlen
Wenn ein Handwerker sich beim Verlegen von Parkett nicht exakt an die Verlegevorschriften des Herstellers hält, stellt das allein noch keinen Mangel dar. Das entschied das OLG nach der Klage eines Kunden, der nicht damit einverstanden war, dass der mit den Parkettverlegearbeiten beauftragte Unternehmer sich bezüglich des Stirnversatzes nicht an die Herstellervorgaben gehalten hatte. Der Kunde hatte dies als Mangel angesehen und zunächst die Neuverlegung des Parkettbodens verlangt. Als der Unternehmer sich weigerte, klagte er auf Schadensersatz.
Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage ab. Der Partkettleger schulde dem Kunden lediglich die Möglichkeit eines zweckmäßigen Gebrauches des Bodens. Der Gebrauch als solcher werde durch die Nichteinhaltung der Herstellerrichtlinie beim Verlegen nicht beeinträchtigt.
Sachverständige hatten dem Gericht dargelegt, dass das Parkett trotz Nichteinhaltung der Verarbeitungsrichtlinie seit vier Jahren mangelfrei liege und auch künftig mit einem Mangel nicht zu rechnen sei. Um die Mangelfreiheit eines Parketts zu Beurteilen seien Stabilität, Fugenbildung und optischer Gesamteindruck maßgebend.
OLG Köln vom 20.07.2005, AZ. 11 U 96/04