image

News:

Montag, 03. Juli 2006

Vorarbeiten anderer Handwerker lieber prüfen

Auftraggeber auf Mängel hinweisen und Gewährlistung ausschließen

Rubrik: Recht & Steuern • Archivlink

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Handwerksrecht: Neuregelungen in Kraft getreten
Widerrufsrecht bei gewerblichen eBay-Auktionen
Sammeln zum Abschreiben
Unternehmer-Erklärung zur Energieeinsparverordnung
Sondermüll Styropor

Aktuelle News

Plädoyer für den Dauermischwald ( Mit, 08. Mar. 23 )
imm cologne kehrt 2024 in den Januar zurück ( Mon, 27. Feb. 23 )
Perfect-Sortiment von Hesse Lignal ( Die, 21. Feb. 23 )
Tannenholzdekor Abies aus der Kaindl-Kollektion Lead ( Don, 16. Feb. 23 )
Cyberangriff bei Häfele ( Mon, 06. Feb. 23 ) <

online Mitteilungen:

<< Zurück