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Freitag, 04. November 2016
Sondermüll Styropor
Polystyrol, auch bekannt unter dem Handelsnamen Styropor, ist ein beliebter Werkstoff zur Wärmedämmung von Fassaden oder Dächern. Seit Anfang Oktober gilt es jedoch durch die EU-Verordnung 2016/460 als Sondermüll. Der Grund ist das Flammschutzmittel HBCD, das als giftig eingestuft wird. Heute darf HBCD nicht mehr verwendet werden, aber alte Styropor-Dämmungen enthalten es häufig noch. Wenn diese abgetragen werden, muss der alte Baustoff als Sondermüll entsorgt werden. Bundesweit gibt es nur etwa 30 Müllverbrennungsanlagen, die das HBCD haltige Styropor verbrennen dürfen.
Viele Fragen rund um die abfallrechtliche Behandlung von Styropor und alternative Dämmstoffe beantwortet das Umweltbundesamt hier:
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