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August 2006

Checkliste für Gefährdungsbeurteilung beim Lackieren

Schutzmaßnahmen im Überblick

Das Vor­gehen anhand der Liste ist einfach: Der Betriebs­inhaber geht sie Punkt für Punkt durch und kreuzt an, ob er die jeweilige Schutz­maßnahme einhält. Hält er sie nicht ein, muss er nachrüsten und die Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen.

Sind alle Schutzmaßnahmen erfüllt, muss er die Liste nur noch datieren, unterschreiben und im Ordner für betriebliche Gefähr­dungs­beurteilung ablegen. Die Prüfung anhand der Checkliste ist jedes Jahr zu wiederholen. Nach der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeit­geber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und muss diese auch fortführen.

Die Checkliste wurde erar­beitet vom BHKH, dem Länderaus­schuss für Arbeitsschutz und Sicherheits­technik, der Bundesan­stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Be­rufsge­nossen­schaftlichen Institut für Arbeitsschutz und der Holz-Berufsgenos­sen­schaft.

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