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Dienstag, 08. Juni 2004
Druckbehälter selbst auf Sicherheit checken
Tischlereien können die seit 1. Januar 2003 durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschriebene „sicherheitstechnische Bewertung“ der von ihnen betriebenen Druckbehälter selbst vornehmen und damit Geld sparen. Der TÜV Rheinland und der Tischlerfachverband NRW haben dafür ein Formblatt samt Anlage entwickelt, das sie als PDF zum Download bereithalten.
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