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Freitag, 11. Mai 2018
Tipps zur neuen Datenschutz-Grundverordnung

Was es für Tischlereien zu beachten gilt, wenn ab 25. Mai die neue Datenschutz-Grundverordnung gilt, hat Tischler NRW auf seiner Website zusammengestellt. Der Landesverband empfiehlt unter anderem, Neukunden zu informieren, dass Daten gespeichert werden, ein Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, dass dokumentiert, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Einen Datenschutzbeauftragten ernennten müssen Betriebe, in denen mindestens zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, also vor allem Personen mit Bürotätigkeiten.
Um die Internetseite nach den neuen Datenschutzanforderungen zu gestalten, sollten Tischlereien ihre Datenschutzerklärung und ihr Impressum aktualisieren, ein SSL-Zertifikat zu installieren und im Kontaktformular auf die Datenschutzerklärung hinweisen und dort per Häkchen den Anfragenden sein Einverständnis mit der Datenschutzerklärung bestätigen lassen.
Tischler NRW hält Vorlagen und Muster zum Download bereit und auch einen Leitfaden des ZDH:
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