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Donnerstag, 05. Juli 2007
Wodego-Wettbewerb prämiert (Küchen)-Möbel, Läden, Messestände
Bewerbungsschluss ist am 31. Dezember
Der Projektwettbewerb von wodego geht in die zweite Runde. Planer, Architekten, Designer, Innenausstatter und Verarbeiter können Projekte aus dem Objekt-Innenausbau, Messebau, Ladenbau oder Möbel- und Küchenbau einreichen. Bedingung: Die Objekte müssen ausschließlich mit wodego- beziehungsweise Duropal-Dekoren ausgestattet sein.
Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2007. Zu gewinnen gibt es vier Kreuzfahrt-Gutscheine im Wert von je 1.000,- Euro.
In dieser Saison gibt es von wodego die zwei Dekorcollagen “Sensual Home” und “First Class“. Dabei sei die eine hinsichtlich Dekor, Farbe und Struktur zur Erzeugung von Wohlfühlwelten gedacht, die andere für edle bis repräsentative Stimmungen, erklärt wodego in der Information zum Wettbewerb.
Näheres zum Wettbewerb und den Bewerbungsbogen gibt es hier:
www.wodego.com/projektwettbewerb
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Mittwoch, 04. Juli 2007
Anton Gindele neu im BHKH-Präsidium
Erstmals wieder ein Baden-Württemberger dabei
Anton Gindele
Foto: BHKH
Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH) hat Anton Gindele in das BHKH-Präsidium gewählt. Gindele ist seit zwei Jahren Vorsitzender des Landesfachverbandes Schreinerhandwerk Baden-Württemberg.
BHKH-Präsident Günter Füllgraf: „Die Baden-Württemberger sind seit einem halben Jahr wieder Mitglied im BHKH, und sie stellen den drittstärksten Landesverband“, sagte er. „Es ist ein doppelter Gewinn, dass sie nun auch einen Platz im Präsidium einnehmen.“
Dienstag, 03. Juli 2007
Gebäudeenergieausweis: Tischler sind dabei
Neuer Entwurf für EnEV ist durch
Tischler und Schreiner gehören jetzt doch zum Kreis derjenigen, die einen Gebäudeenergieausweis ausstellen dürfen. Einem entsprechenden, vom Bundesrat beschlossenen Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat jetzt auch die Bundesregierung verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, und die EnEV, die die Einführung des Gebäudeenergieausweises regelt, kann in Kraft treten - voraussichtlich zum 1. Oktober dieses Jahres.
Im vorigen EnEV-Entwurf, den die Regierung Ende April dieses Jahres beschlossen hatte, war im Zusammenhang mit der Ausstellungsberechtigung nur die Rede von zulassungspflichtigen Gewerken, „die dem Hochbau zugerechnet werden können“. Aufgeführt wurden unter anderem Maurer, Zimmerer und Dachdecker – Tischler und Schreiner jedoch nicht. Auch andere relevante Gewerke waren ausgeschlossen.
Dagegen hatten der BHKH und andere Handwerksverbände protestiert. Nun spricht die EnEV von zulassungspflichtigen Gewerken aus dem „Bau- und Ausbau-Gewerbe“. Dazu gehören auch die Tischler und Schreiner. Voraussetzung zur Erstellung des Energieausweises bleibt der Handwerksmeister samt Fortbildung zum Gebäudeenergieberater.