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Mittwoch, 16. April 2014
Bei Schwarzarbeit kein Recht auf Bezahlung
Bundesgerichtshof fällt Grundsatzurteil
Handwerker, die Leistungen schwarz erbringen, haben kein Recht auf Bezahlung. Der für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat vergangene Woche entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* (SchwarzArbG) verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann.
Im vorliegenden Fall hatte ein Handwerker Elektroinstallationen durchgeführt, für die er mit dem Auftraggeber einen Werklohn von 13800 Euro einschließlich Umsatzsteuer vereinbarte sowie eine weitere Barzahlung von 5000 Euro ohne Rechnung. Als der Auftraggeber nach Ausführung der Arbeiten nur teilweise zahlte, versuchte der Handwerker, das Geld einzuklagen. Im August hatte das OOberlandesgericht hat die Klage abgewiesen und der BGH bestätigte diese Entscheidung jetzt.
Da Handwerker wie Auftraggeber beide bewusst gegen das Verbot der Schwarzarbeit verstoßen haben, sei der gesamte Werkvertrag nichtig und damit bestehe auch kein vertraglicher Anspruch auf Lohn. Auch die Herausgabe der erbrachten Leistungen oder einen Wertersatz kann er nicht verlangen, weil auch diese Leistung gegen geltendes Recht verstößt.
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Mittwoch, 09. April 2014
Kante to go
Mobiler Kantenanleimer Conturo KA 65 von Festool
Bild: Festool
Mobil Werkstücke bekanten – das ermöglicht der neue Kantenanleimer Conturo KA 65 von Festool. Er nimmt es nicht nur mit Geraden auf, sondern schafft auch Rundungen wie Radien, konvexe und konkave Formen oder Innenecken. Stationär eingerichtet fährt man mit dem Conturo, so erläutert Festool, auch Gehrungskanten sauber auf.
Das Heizaggregat ist in 8 Minuten aufgeheizt und bringt Schmelztemperaturen bis zu 210 Grad Celsius. Die Klebstoffpatronen werden einfach eingelegt und können schnell gewechselt werden, zum Beispiel wenn eine andere Farbe erforderlich ist. Das Display führt durch die Anwendung und verrät auch, für wie viel Kante noch Kleber im Tank ist.
Das Kantenband, egal ob Kunststoff oder Furnier, legt man in die Führung ein und führt dann das Gerät ums Werkstück herum. Dabei kann man zwischen zwei Vorschubgeschwindigkeiten wählen, 2 und 4 Meter pro Minute, je nachdem, ob man eine gerade Strecke oder schwierigere Radien abarbeitet.
Mit dem im System enthaltenen Kappgerät wird überschüssiges Kantenband abgezwickt und mit der Fräse der Überstand sauber gefräst. Kleberreste werden mit der Ziehklinge entfernt.