News
Mittwoch, 22. August 2007
Kräftiger Heber
Hubsäule T 180 S von Baumeister
Bild: Baumeister
Bis zu 150 Kilogramm stemmt die Hubsäule T 180 S von Baumeister: Mit zwei innenliegenden Hubspindeln und 24-Volt-Gleichstromantrieb erreicht sie eine Hubkraft von 1500 N. Damit bietet sie sich vor allem an, um verstellbare Sitz- und Steh-Arbeitsplätze zu bauen, die mit extremen Belastungen fertig werden müssen.
Die ovale Alu-Hubsäule ist in der Höhe von 650 bis 1120 Millimeter ausfahrbar und zwar mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 mm/s. Bis zu 24 Säulen können synchron betreiben werden.
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Dienstag, 21. August 2007
Wie Unternehmer und Übernehmer zusammenfinden
Online-Börse für Unternehmensnachfolge
Diejenigen, die ihren Betrieb abgeben wollen und keinen passenden Nachfolger kennen, und alle diejenigen, die den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit wagen, aber nicht unbedingt alles von Grund auf selbst aufbauen wollen, will die Nachfolge-Börse nexxt-change zusammenbringen.
Die Börse ist ein gemeinsames Angebot vom Bundesministerium für Wirtschaft, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Deutschen Industrie- und Handelskammer, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks sowie des Bundesverbandes Deutsche Volksbanken und Raiffeisenbanken und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.
Interessenten können Unternehmensangebote und –gesuche kostenfrei aufgeben sowie die Datenbank nach Branche, Region und Betriebsgröße durchsuchen. Beim Zusammenbringen der Suchenden helfen mehr als 700 Regionalpartner wie Banken, Kammern und Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die aktiv zwischen Käufern und Verkäufern von Unternehmen vermitteln.
Die Internet-Börse bietet außerdem einiges an Informationsmaterial und unterstützende Checklisten und Online-Tools rund um das Thema Unternehmensnachfolge und Existenzgründung.
Montag, 20. August 2007
Frontauszug als Hingucker
Blum Tandembox intivo erweitert Gestaltungsmöglichkeiten
Foto: Blum
Blum hat sein Auszugsystem Tandembox in der neuen Ausführung “intivo“ herausgebracht, die Möbelbauern die Möglichkeit lässt, die Frontauszüge mit den unterschiedlichsten Materialen und neuen Farben individuell zu gestalten.
Das Grundteil ist ein höheres Zargenprofil ohne Reling, das jetzt auch in den neuen Farben Seidenweiß, Eissilber und Terraschwarz zu haben ist. Wer ein einheitliches Erscheinungsbild möchte, steckt darauf das Blum-Zargenteil „Boxcap“ auf. Wer’s ausgefallener Möchte, kann eigene, acht Millimeter starke Elemente zum Beispiel aus Glas, Kunststoff, Holz oder Stein einschieben.
Mittwoch, 15. August 2007
Möbel aus der Roentgen-Manufaktur für Europas Fürsten
Ausstellung in Neuwied würdigt Schaffen des vor 200 Jahren verstorbenen Möbelkünstlers
Bild: Kreismuseum Neuwied
Vor 200 Jahren starb David Roentgen. Und eine wichtige Epoche des europäischen Kunsthandwerks endete. Denn er war damals Europas bedeutendster Möbelkünstler. Eine Ausstellung, die über die Orte Roentgen-Museum in Neuwied (Kreismuseum Neuwied), Städtische Galerie Mennonitenkirche Neuwied und Schloss Engers verteilt gezeigt wird, würdigt sein Schaffen und das seines Vaters: Noch bis zum 7. Oktober 2007 sind rund 80, zum Teil noch nie öffentlich gezeigte Roentgen-Möbel aus bedeutenden europäischen Museen und Privatsammlungen zu sehen, die die künstlerische Entwicklung der Roentgen-Manufaktur in Neuwied nachzeichnet.
Die von David Roentgens Vater, Abraham Roentgen, gegründete und seit 1750 in Neuwied ansässige Manufaktur war die innovativste europäische Möbeltischlerei der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Sie verwendete kostbare Materialien und schuf kunstvolle Einlegearbeiten sowie neuartige, raffinierte Mechanismen, so dass ihre Möbelstücke zu begehrten Luxuswaren an den führenden Höfen Europas wurden.
Um 1770 übernahm David Roentgen die Leitung des Betriebes und führte ihn zu neuen Höhen. Zahlreiche Möbel lieferte er an den französischen Hof - die Ehrenbezeichnung eines Hoflieferanten des Königs und der Königin von Frankreich öffnete ihm die Türen weiterer hochadliger Kundenkreise. Die meisten Waren nahm der russische Hof und im besonderen Katharina die Große ab.
Anhand der wichtigsten Kunden der Manufaktur von Abraham und David Roentgen, kann in dieser großen Ausstellung die stilistische Entwicklung vom Spätbarock englischer Prägung über die verspielten Formen des Rokoko bis zu den gestrafften, den Geist der Antike atmenden Möbeln des Klassizismus an hervorragenden Beispielen studiert werden.
Dienstag, 14. August 2007
Atemschutz ab 2 oder 5 Milligramm Holzstaub?
Technische Regel 553 wird überarbeitet
2 Milligramm oder 5 Milligramm Holzstaub pro Kubikmeter Umgebungsluft – ab welchem Grenzwert muss künftig bei der Holzverarbeitung ein Atemschutz getragen werden? Festgelegt wird dies in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 Holzstaub, die gerade in Überarbeitung ist. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) setzt sich für eine inhaltliche Fortschreibung der alten TRGS ein.
Bisher sieht die TRGS 553 zwei Grenzwerte vor: Bei Benutzung von Maschinen, die mehr als 5 mg/m3 Holzstaub abgeben, ist ein Atemschutz zu tragen. Bei Maschinen, bei denen 2 mg bis 5 mg/m3 anfallen, reichen zum Beispiel eingeschränkte Laufzeiten aus, um den geforderten Schutz zu gewährleisten, da die Grenzwerte auf acht Stunden Tätigkeit bezogen sind (Schichtmittelwert).
Diese Regelung soll nun geändert werden. Hintergrund ist eine europäische Richtlinie, die nur einen Grenzwert vorschreibt, nämlich 5 mg/m3. Dies hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Anlass genommen, sich ebenfalls auf nur einen Grenzwert festzulegen, und zwar 2 mg/m3. Begründung: Nach dem Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung sei der unterste mögliche Grenzwert zu wählen. In Deutschland seien dies 2mg/m3, also müsse künftig dieser Grenzwert eingehalten werden.
„Wir sind mit dieser Vorgabe nicht einverstanden, werden sie aber nicht ändern können“, kommentiert die Hauptgeschäftsführerin des BHKH, Dr. Bettina Wehrisch. „Den Grenzwert in der TRGS legt das Ministerium fest. Wir fordern jedoch mit Nachdruck eine praxisgerechte Ausgestaltung.“ Bei Maschinen, deren Grenzwert zwischen 2 mg und 5 mg/m3 liegt, dürfe nicht allein der Moment der Nutzung als Beurteilungsbasis dienen. Vielmehr müsse der Schichtmittelwert herangezogen werden, der auch die Zeiten der Nicht-Nutzung berücksichtigt.