Gast aus Belgien
ww-robinie
- Registriert
- 12. Februar 2012
- Beiträge
- 3.194
Ich verstehe hier mehr und mehr Bahnhof
Bestellt sind 75cm breite Schränke, geliefert werden 63er .......
Ein echter Tischler macht ein um 1.000€ billigeres Angebot und trotzdem wird dem Hobbytischler der Auftrag gegeben .....
Das Ganze zieht sich ein Jahr hin und hätte nach 2 Monaten oder so fertig sein müssen ......
Und nach einem Jahr der Unzufriedenheit meldet man sich hier im Forum.
Wenn der Hobbytischler keinen Meisterbrief hat (oder auf die Altgesellenregelung zurückfallen kann) kann er kein Gewerbe als Tischler angemeldet haben, das heisst aber dann auch dass er so oder so schwarz arbeitet und sowieso keine Steuer-ID irgendwo vermelden wird.
Entweder er führt Tischlerarbeiten die er nicht ausführen darf -> Schwarzarbeit
oder er führt die Arbeiten aus ohne Gewerbeanmeldung -> Schwarzarbeit
Wie soll man jetzt bei einem Schwarzarbeiter die Mängellösung durchsetzen?
Weder Innung noch Handelskammer sind Ansprechpartner ..... eine Klage vor Gericht? Da Du ja wusstest dass er keine Tischler ist, hast Du selber einen Auftrag zur Schwarzarbeit gegeben ........
Probier einen Teil des Vorschusses zurück zu bekommen (oder schreib es als Lehrgeld ab) und lass den Schrank von einem Profi zu Ende bringen.
Bestellt sind 75cm breite Schränke, geliefert werden 63er .......
Ein echter Tischler macht ein um 1.000€ billigeres Angebot und trotzdem wird dem Hobbytischler der Auftrag gegeben .....
Das Ganze zieht sich ein Jahr hin und hätte nach 2 Monaten oder so fertig sein müssen ......
Und nach einem Jahr der Unzufriedenheit meldet man sich hier im Forum.
Wenn der Hobbytischler keinen Meisterbrief hat (oder auf die Altgesellenregelung zurückfallen kann) kann er kein Gewerbe als Tischler angemeldet haben, das heisst aber dann auch dass er so oder so schwarz arbeitet und sowieso keine Steuer-ID irgendwo vermelden wird.
Entweder er führt Tischlerarbeiten die er nicht ausführen darf -> Schwarzarbeit
oder er führt die Arbeiten aus ohne Gewerbeanmeldung -> Schwarzarbeit
Wie soll man jetzt bei einem Schwarzarbeiter die Mängellösung durchsetzen?
Weder Innung noch Handelskammer sind Ansprechpartner ..... eine Klage vor Gericht? Da Du ja wusstest dass er keine Tischler ist, hast Du selber einen Auftrag zur Schwarzarbeit gegeben ........
Probier einen Teil des Vorschusses zurück zu bekommen (oder schreib es als Lehrgeld ab) und lass den Schrank von einem Profi zu Ende bringen.