Hallo Fry,
Du fragst nach einer Norm. Hm. Ja, die gibt's. Ich denke aber nicht, dass Dir das hier was helfen wird. Wie geht's jetzt weiter?
Du konfrontierst ihn damit, dass
- er ein Handwerk ausübt, das einen "Meister" / etwas vergleichbares voraussetzt => er hätte das gar nicht machen dürfen
- er ein Werk abgeliefert hat, dass "Mängel" iSv BGB / Werkvertragsrecht (Thema hier: abgenommen Plan? - wohl ja; "Mängel" - wohl ja; aber Durchsetzbarkeit??? - wohl nein) aufweist
Er weist das als Unverschämtheit bzw. unbegründet zurück. Ihr wollt Euere Ruhe mit den zwei Kurzen, klagt nicht, zahlt nicht weiter - und ärgert Euch die nächsten Jahre über diesen Murks.
Und nu?
Ich an Eurer Stelle würde versuchen, von ihm - irgendwie - noch Geld zurück zu bekommen. Ein Ansatzpunkt wäre, die Mängel anzusprechen. Darauf wird er wohl nicht eingehen.
Dann müßt Ihr entscheiden, ob eine Klage in Frage kommt. Ich würd's nicht machen. Wäre mir zu aufwändig (Dauer (München): mind. 1 Jahr; Kosten rd. 1.500 €; Ausgang: vss kein voller Erfolg; evtl. Vergleich = Zusatzkosten). Immer noch kein gescheiter Schrank.
=> beißt in den saueren Apfel und beauftragt einen richtigen Schreiner
Der soll den Schrank noch mal komplett abbauen (die Substanz sieht doch gar nicht so schlecht aus!). Dann noch mal von vorne - diesmal dann aber fachmännisch aufgebaut.
Mit den komischen "Doppel" Brettchen neben den Körben wird man sich dann abfinden müssen. Der Rest sollte bei einem ordnungsgemäßem Aufbau behehbar sein. Dann fallen aber noch mal Zusatzkosten an. Das sollte aber nicht mehr werden, als die Differenz zu dem "in Auftrag gegebenem" Schrank.
Der 1. Auftragnehmer (= "Murkser") wird sich hüten, zu klagen. Da käme - sehr schnell - die Sprache auf seine "Berechtigung", Maßmöbel herstellen & verkaufen zu dürfen.
Ich bin zwar kein Freund vom Meisterzwang. Das Beispiel zeigt aber - leider sehr deutlich - dass "irgendein" Befähigungsnachweis schon angebracht ist.
Euch alles Gute - und nicht allzu viele schlaflose Nächte mit den Kurzen...