Einbauschrank vom Profi - Gibt es eine Norm?

fry

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Habe aktuell nur die eine Wasserwaage hier. Aber kann das gerne nochmal prüfen. Zum Parkettboden eine Anmerkung. Unsere Wohnung wurde modernisiert und anschließend von einem Architekten abgenommen. Da kam auch der Boden zu Sprache. Der Boden liegt im Bereich der zulässigen Unebenheiten.
 

Fiamingu

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Jetzt bleibt mir aber die Spucke weg.
Das muss ich erst mal verdauen. Ist schon
harter Tobak. Na dann viel Spass. Wenn du jetzt
glaubst, dass du eine Fachgerechte Nachbesserung
bekommst????? Der Pseudotischler sollte dir umgehend
die Anzahlung zurückerstatten und das Gebilde
wieder abbauen. Frage doch mal beim Fachbetrieb
nach zu welchem Preis die dir deinen Schrank herstellen.
Du würdest dich vielleicht wundern.
 

fry

ww-fichte
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Jetzt bleibt mir aber die Spucke weg.
Das muss ich erst mal verdauen. Ist schon
harter Tobak. Na dann viel Spass. Wenn du jetzt
glaubst, dass du eine Fachgerechte Nachbesserung
bekommst????? Der Pseudotischler sollte dir umgehend
die Anzahlung zurückerstatten und das Gebilde
wieder abbauen. Frage doch mal beim Fachbetrieb
nach zu welchem Preis die dir deinen Schrank herstellen.
Du würdest dich vielleicht wundern.

Generell wäre ich eh dafür, dass der das Teil abbaut. Aber habe ich ein Recht darauf? Am Ende muss ich mich auf etwas berufen, Gesetze, Richtlinien oder sonstiges.
Der Spaß an dem Schrank ist mir leider vergangen. Ich muss dazu sagen, dass wir letzten Jahr Eltern von Zwillingen geworden sind und nachher auch anderes im Kopf hatten als einen Schrank. Eigentlich wollten wir für gutes Geld noch vor der Geburt der zwei kleinen einen Schrank haben. Jetzt sind die beiden bereits 7,5 Monate alt und der Schrank ist immer noch nicht fertig.
 

Hamburger Jung

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750 mm breite Türen neigen aber zum Sacken und 2-flg funktioniert bei Dachschräge nicht. Ausserdem fühlt man sich bei 750er Schranktüren wie dann wie im Bahnhof ( zurücktreten bitte).
Weiterhin sind die Leisten unter den Korpuschienen derAuszüge nötig um den Türeinsprung auszugleichen.

Aus dem was ich hier so herauslese kann ich Euch nur einen Mediator ans Herz legen.
Dein Handwerker scheint mit der Situation überfordert oder hat das Gefühl er kann Dich nicht mehr zufrieden Stellen zu können.
Bei Dir habe ich das Gefühl das Du inzwischen nur noch nach Fehlern suchst weil Du so unzufrieden bist.
Ich möchte Dich mit meinen Aussagen auf keinen Fall beleidigen oder Dir etwas unterstellen, aber das ist mein persönlicher Eindruck.
 

Fiamingu

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Wenn du nicht mit diesem, für dich,
unbefriedigendem Ergebnis leben möchtest,
bleibt dir nichts Anderes übrig als dich zu wehren.
Für 4300 € hätte ich mir als Schreiner die Finger
geleckt und dir ein akzeptables Ergebnis geliefert.
 

Sägenbremser

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Hallo Frey

der vereinbarte Endpreis würde bei einem
zügig, fachgerecht erstelltem Einbauschrank
schon der marktüblichen Höhe entsprechen.

Hier in Köln würde das noch als günstig ange-
sehen werden, in anderen Teilen der Republik
gäbe es solches für weniger Euro. Wir sprechen
hier immerhin von 4lfm. Schrank in Schräge.

Was mich etwas wundert ist, das dir ja so etwas
wie ein Angebot mit Ausführungsbeschreibung
vorliegt. Unter welchem Titel firmiert der Mann
den da, um solch eindeutige Tischlerleistungen
anbieten zu können? War dir die Rechtslage bei
Auftragsvergabe eigentlich bewußt?

Wenn er nicht als Möbelfabrikant, dazu würden
Ausstellung, Preislisten und Betriebsgehabe gehören,
aufgetreten ist wäre das eigentlich Schwarzarbeit im
Sinne der auch für ihn geltenden Handwerksordnung.
Ausnahme wäre er käme aus einem anderen Land der
europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Die abgegebene Leistung ist schlicht unmöglich für jeden
Betrieb, egal welcher rechtlichen Konstitution er angehören
mag. Das ist schlechtester Dilettantismus beim Umgang mit
Holzwerkstoffen und sollte eigentlich schnellstens aus eurer
Wohnung entfernt werden. Die ansehnlich lackierten Fronten,
bestimmt nicht selber erstellt und das sorglose Reintackern von
Griffschalen sagen eigentlich schon alles. So verlässt man keinen
Kunden, das hätte für die meisten Mitarbeiter herbe Konsequenzen
zur Folge. Wer nicht in der Lage ist einen simplen Einbauschrank in
einer Dachschräge auszurichten, sollte eventuell mal über einen
Wechsel des Betätigungsfeldes nachdenken.

Das war jetzt noch alles eher nett ausgedrückt
Liebe Grüsse, Harald
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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sorry Harald, aber einer Wasserwaage ist es egal, ob die Libelle oben oder unten ist, oder was meinst du mit "falsch herum" :confused:



die sollte aber nicht irgendwo zwischen den Linien sein, sondern genau mittig :emoji_frowning2::emoji_wink:

Die Libelle ist ja kein gerades Röhrchen sonder immer etwas gebogen, nur so ist es möglich diese zu justieren und einen ablesbaren Wert zu bekommen.
Wenn die Libelle auf dem Kopf steht, sprich, die Wasserwaage mit der Libelle für die Vertikale nach unten gedreht ist, stimmt da nichts mehr.
Wasserwaagen die dies können sind mit einer drehbaren Libelle ausgerüstet.

Da ich gerade privat den Hinweis bekommen habe diesen noch einmal zu überdenken, werde ich es etwas genauer definieren.
Ich spreche hier natürlich nicht von den teuren Exemplaren deren Libellen tonnenförmig sind und so beidseitig abgelesen werden können, sonder von den einfachen Baumarktmodellen, was ich beim TE auch meine erkennen zu können.
Bei den billigen Wasserwaagen (auch die aus dem Discounter) sind in der Regel solche Libellen verbaut:
Roehrenlibelle2.jpg

Und diese können nur auf einer Seite abgelesen und benützt werden.
 

Fiamingu

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Hallo Frey

der vereinbarte Endpreis würde bei einem
zügig, fachgerecht erstelltem Einbauschrank
schon der marktüblichen Höhe entsprechen.

Hier in Köln würde das noch als günstig ange-
sehen werden, in anderen Teilen der Republik
gäbe es solches für weniger Euro. Wir sprechen
hier immerhin von 4lfm. Schrank in Schräge.

Was mich etwas wundert ist, das dir ja so etwas
wie ein Angebot mit Ausführungsbeschreibung
vorliegt. Unter welchem Titel firmiert der Mann
den da, um solch eindeutige Tischlerleistungen
anbieten zu können? War dir die Rechtslage bei
Auftragsvergabe eigentlich bewußt?

Wenn er nicht als Möbelfabrikant, dazu würden
Ausstellung, Preislisten und Betriebsgehabe gehören,
aufgetreten ist wäre das eigentlich Schwarzarbeit im
Sinne der auch für ihn geltenden Handwerksordnung.
Ausnahme wäre er käme aus einem anderen Land der
europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Die abgegebene Leistung ist schlicht unmöglich für jeden
Betrieb, egal welcher rechtlichen Konstitution er angehören
mag. Das ist schlechtester Dilettantismus beim Umgang mit
Holzwerkstoffen und sollte eigentlich schnellstens aus eurer
Wohnung entfernt werden. Die ansehnlich lackierten Fronten,
bestimmt nicht selber erstellt und das sorglose Reintackern von
Griffschalen sagen eigentlich schon alles. So verlässt man keinen
Kunden, das hätte für die meisten Mitarbeiter herbe Konsequenzen
zur Folge. Wer nicht in der Lage ist einen simplen Einbauschrank in
einer Dachschräge auszurichten, sollte eventuell mal über einen
Wechsel des Betätigungsfeldes nachdenken.

Das war jetzt noch alles eher nett ausgedrückt
Liebe Grüsse, Harald

Genau auf den Punkt gebracht.
Ich bin deiner Meinung.
 

predatorklein

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Hallo

Ist hier zwar nicht das Thema, aber ich mache Passleisten immer so: ringsum Luft geben, nicht zu knapp, so um die 5cm. Dann mache ich mir L-förmige Teile aus dem Frontenmaterial. Die werden dann sauber eingeschnitten und sitzen flächenbündig mit den Fronten. Sieht aus wie reingewachsen. Diese einfachen, zurückspringenden Passleisten sind fummelig und sehen bescheiden aus.

Genauso macht man es normalerweise bei einem " normalen " Schrank.
Sieht aber noch besser aus,wenn die Blende 80 oder 100 mm breit ist :emoji_wink:

Nur geht bei einem Dachschrägenschrank dann die Tür nicht auf weil beim Öffnen der Tür die Hinterkante der Tür an die Blende stösst.
Man muß die Fuge Tür/Blende deutlich größer machen damit das funzt.
Oder die Hinterkante der " Türspitze " muß angeschrägt werden,dann kann man sie auch problemlos öffnen.

Haben wir alles schon so gemacht,aber der Kunde muß eben vorher drauf hingewiesen werden.

Wir haben auch schon Dachschrägenschränke gebaut bei denen die Tür nicht spitz geschnitten war sondern das obere Dreieck der Tür als Blende fest montiert wurde.
Sprich die Tür hatte oben keine " Spitze " sondern war auf den letzten 20 cm wieder rechtwinklig.
Und das " fehlende " Dreieck war als Blende fest am Korpus montiert.

Sah noch nicht mal schlecht aus und man konnte Blenden montieren wie gehabt mit 8 mm Auflage auf dem Korpus.

Der Schrank ist aber zu retten und muss nicht neu gebaut werden. Ich denke, der Schrank sollte demontiert werden und mit einem vernünftigen Sockel neu aufgebaut werden. Die Passleisten kann man dann passend machen bzw. erneuern.

Seh ich auch so.

Gruß
 

sif220

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Hallo Fry,

Du fragst nach einer Norm. Hm. Ja, die gibt's. Ich denke aber nicht, dass Dir das hier was helfen wird. Wie geht's jetzt weiter?

Du konfrontierst ihn damit, dass
- er ein Handwerk ausübt, das einen "Meister" / etwas vergleichbares voraussetzt => er hätte das gar nicht machen dürfen
- er ein Werk abgeliefert hat, dass "Mängel" iSv BGB / Werkvertragsrecht (Thema hier: abgenommen Plan? - wohl ja; "Mängel" - wohl ja; aber Durchsetzbarkeit??? - wohl nein) aufweist

Er weist das als Unverschämtheit bzw. unbegründet zurück. Ihr wollt Euere Ruhe mit den zwei Kurzen, klagt nicht, zahlt nicht weiter - und ärgert Euch die nächsten Jahre über diesen Murks.

Und nu?

Ich an Eurer Stelle würde versuchen, von ihm - irgendwie - noch Geld zurück zu bekommen. Ein Ansatzpunkt wäre, die Mängel anzusprechen. Darauf wird er wohl nicht eingehen.

Dann müßt Ihr entscheiden, ob eine Klage in Frage kommt. Ich würd's nicht machen. Wäre mir zu aufwändig (Dauer (München): mind. 1 Jahr; Kosten rd. 1.500 €; Ausgang: vss kein voller Erfolg; evtl. Vergleich = Zusatzkosten). Immer noch kein gescheiter Schrank.

=> beißt in den saueren Apfel und beauftragt einen richtigen Schreiner

Der soll den Schrank noch mal komplett abbauen (die Substanz sieht doch gar nicht so schlecht aus!). Dann noch mal von vorne - diesmal dann aber fachmännisch aufgebaut.

Mit den komischen "Doppel" Brettchen neben den Körben wird man sich dann abfinden müssen. Der Rest sollte bei einem ordnungsgemäßem Aufbau behehbar sein. Dann fallen aber noch mal Zusatzkosten an. Das sollte aber nicht mehr werden, als die Differenz zu dem "in Auftrag gegebenem" Schrank.
Der 1. Auftragnehmer (= "Murkser") wird sich hüten, zu klagen. Da käme - sehr schnell - die Sprache auf seine "Berechtigung", Maßmöbel herstellen & verkaufen zu dürfen.

Ich bin zwar kein Freund vom Meisterzwang. Das Beispiel zeigt aber - leider sehr deutlich - dass "irgendein" Befähigungsnachweis schon angebracht ist.

Euch alles Gute - und nicht allzu viele schlaflose Nächte mit den Kurzen...
 

sif220

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noch ein Nachtrag:

Solltet ihr eine "Leistungszeit" vereinbart haben (Zeit, bis wann der Schrank fertig zu sein hat), wäre er in Verzug.

Setzt ihm eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung (wichtig!). Die wird er vss. verstreichen lassen (z. B. 2 Wochen).

Danach kriegt er ein Schreiben von Euch, dass ihr den Vertrag kündigt und an weiteren Leistungen von ihm nicht interessiert seit.

Dann seit ihr ihn zumindest los und müßt Euch "nur" noch um einen passablen Schrank kümmern.
 

Sägenbremser

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Ja Uli

und zum hundersten Mal zu dem Thema,
du hast natürlich völlig Recht mit deinem
sehr berechtigtem Einwand. Ich danke dir
von Herzen dafür und ich werde bestimmt
nicht mehr solche unvollständigen Aussagen
zu einem ernsthaften Thema mehr machen.

Gruss, Harald
 

uli2003

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Was ist los Harald, schlecht geschlafen? :emoji_slight_smile:

Ich wollte damit nur sagen - auch für die Nachbarländer sind bestimmte Grundvoraussetzungen Pflicht.
Ist der Mann kein Tischler, darf er auch dann nicht. Beste Voraussetzungen für den TE, die ganze Sache zu canceln. Darauf war das bezogen.
Im Rest hast du völlig Recht, der Preis ist marktüblich.

Grüße
Uli
 

andama

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Der Fall schlägt ganz schöne Wellen.
Nach dem Schaden ist man halt immer klüger.
Hattest du dir Vergleichsangebote eingeholt, oder hattest du dich vom vermeintlich besten Preis blenden lassen?
 

fry

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Der Fall schlägt ganz schöne Wellen.
Nach dem Schaden ist man halt immer klüger.
Hattest du dir Vergleichsangebote eingeholt, oder hattest du dich vom vermeintlich besten Preis blenden lassen?

Wir haben noch einen wirkliche Tischleier angefragt und der war über 1000€ günstiger. Im nachhinein weiß ich nicht was uns geritten hat. Der hat uns menschlich einfach überzeugt und wir haben auf unseren Bauch gehört und Ihm voll und ganz abgenommen, dass er der richtige sei.

Ich habe mir jetzt mal das Angebot genauer angeschaut und finde keine Steuer-ID im Angebot. Darf das sein? Zudem habe ich die E-Mail gefunden in dem er noch die Skizze angehängt hat. Das Format ist *.cdr. Könnt ihr mir sagen wie ich das öffnen kann? XNView funktioniert schonmal nicht.
 

fry

ww-fichte
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Hallo Fry,

Du fragst nach einer Norm. Hm. Ja, die gibt's. Ich denke aber nicht, dass Dir das hier was helfen wird. Wie geht's jetzt weiter?

Du konfrontierst ihn damit, dass
- er ein Handwerk ausübt, das einen "Meister" / etwas vergleichbares voraussetzt => er hätte das gar nicht machen dürfen
- er ein Werk abgeliefert hat, dass "Mängel" iSv BGB / Werkvertragsrecht (Thema hier: abgenommen Plan? - wohl ja; "Mängel" - wohl ja; aber Durchsetzbarkeit??? - wohl nein) aufweist

Er weist das als Unverschämtheit bzw. unbegründet zurück. Ihr wollt Euere Ruhe mit den zwei Kurzen, klagt nicht, zahlt nicht weiter - und ärgert Euch die nächsten Jahre über diesen Murks.

Und nu?

Ich an Eurer Stelle würde versuchen, von ihm - irgendwie - noch Geld zurück zu bekommen. Ein Ansatzpunkt wäre, die Mängel anzusprechen. Darauf wird er wohl nicht eingehen.

Dann müßt Ihr entscheiden, ob eine Klage in Frage kommt. Ich würd's nicht machen. Wäre mir zu aufwändig (Dauer (München): mind. 1 Jahr; Kosten rd. 1.500 €; Ausgang: vss kein voller Erfolg; evtl. Vergleich = Zusatzkosten). Immer noch kein gescheiter Schrank.

=> beißt in den saueren Apfel und beauftragt einen richtigen Schreiner

Der soll den Schrank noch mal komplett abbauen (die Substanz sieht doch gar nicht so schlecht aus!). Dann noch mal von vorne - diesmal dann aber fachmännisch aufgebaut.

Mit den komischen "Doppel" Brettchen neben den Körben wird man sich dann abfinden müssen. Der Rest sollte bei einem ordnungsgemäßem Aufbau behehbar sein. Dann fallen aber noch mal Zusatzkosten an. Das sollte aber nicht mehr werden, als die Differenz zu dem "in Auftrag gegebenem" Schrank.
Der 1. Auftragnehmer (= "Murkser") wird sich hüten, zu klagen. Da käme - sehr schnell - die Sprache auf seine "Berechtigung", Maßmöbel herstellen & verkaufen zu dürfen.

Ich bin zwar kein Freund vom Meisterzwang. Das Beispiel zeigt aber - leider sehr deutlich - dass "irgendein" Befähigungsnachweis schon angebracht ist.

Euch alles Gute - und nicht allzu viele schlaflose Nächte mit den Kurzen...


"- er ein Werk abgeliefert hat, dass "Mängel" iSv BGB / Werkvertragsrecht (Thema hier: abgenommen Plan? - wohl ja; "Mängel" - wohl ja; aber Durchsetzbarkeit??? - wohl nein) aufweist"

Das hab ich jetzt nicht ganz verstanden, sorry. Kannst du nochmal genauer schreiben was du meinst?
 

fry

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Ich habe gerade zufällig gelesen, dass es eine Ausnahme für Diplom Ing. gibt. Ich meine er ist Diplom Ingenieur. Damit hätte er das Recht Möbel nach Maß bauen zu dürfen, oder?
 

Fiamingu

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Ich würde versuchen den "Freizeittischler" dazu zu
bewegen die Anzahlung schnellstens zu erstatten und
den Pfusch zurückzubauen. Ggf. mit juristischen
Mitteln drohen und wenn nötig in die Wege leiten.
Setze dich mit dem Fachbetrieb in Verbindung, der
dir das bessere Angebot gemacht hat und zeige Ihm
das Debakel. Es kann nur besser werden. Ein
Massgefertigter Einbauschrank, auch in einer Dach-
schräge, ist kein Hexenwerk und für jeden echten
Tischler machbar.
 

Torsten81

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Hallo
Ist eine Tür die 1 cm schmaler ist als der Korpus wirklich noch in Ordnung?

Gegenfrage: Wie breit soll die Tür deiner Meinung nach sein?



Insgesamt denke ich nur: "Selbst schuld, wärst zu nem Schreiner gegangen!"

Hier fehlt es ganz offensichtlich an fachlicher Praxiserfahrung seitens des "Handwerkers", sonst wären ein paar Dinge anders Konstruiert worden und auch bei der Montage wäre besser gearbeitet worden.
Es kotzt mich an das solche Gestalten einen ganzen Berufsstand in ein schlechtes Licht rücken. Da braucht man sich nicht wundern wenn Kundschaft bei der Montage jeden Handgriff mißtrauisch beäugt.

Letztlich läßt sich das richten, setzt halt das entsprechende Wissen voraus und den Willen die Kiste nochmals komplett abzubauen.


MFG Torsten
 

Sägenbremser

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Hallo Frey

sag mal, in welcher Region der Bundesrepublik
lebt ihr, daß eine Tischlerei euch das Gewerk für
3800 Euro anbieten kann?

4 lfm. Schrankwand in einer Dachschräge mit
Hochglanz lackierten Fronten und nicht norm-
gerechter Innenaufteilung, nach IKEA Modul.

Kann ich kaum glauben, aber wenn ihr da aus
dem Bauchgefühl, einen Freischwebenden was
auch immer ins Boot holt sind die Konsequenzen
halt das was hier der Rechtsanwalt gesagt hat.

Das war durchaus verständlich von sif für euch
aufgeführt. Ihr habt ein Einbaumöbel in einer
euch nicht zufriedenstellenden Form, habt dem
Pfuscher eine Anzahlung geleistet, die ist einfach
weg und habt nun das Problem bemerkt, es wird
recht schwierig da eine einklagbare Position für das
unschöne Gewerk zu finden.

Trotzdem, gebt dem seltsamen Ersteller eures
Schrankes noch eine Chance. Stellt einen straffen
Zeitplan für die ordnungsgemässe Ausführung des
Gewerkes auf, weisst ihn auf die Problematik einer
Begutachtung hin und klärt zuvor welche Summen
für den Rest seiner Arbeiten noch zu erwarten sind.

Wenn es zu dem Zeitpunkt schon Streit gibt, sofort
einen Gutachter einschalten. Die HWK ist da auch aus
durchaus selbstbestimmten Gründen gerne behilflich.

Einer zivilrechtlichen Einforderung der Leistungen
würde ich auch ganz hinten anstellen wollen. Das
wird euch nach dem geleistetem Vorschuss nur noch
etwas mehr kosten und immer noch keinen von euch
gewünschten Kleiderschrank in die Wohnung bringen.

Liebe Grüsse, Harald
 
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