Zuglast neuerer PKW

NimaNimaNi

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Fahrzeuge mit einer Anhängelast von >1800kg zu finden, welche noch dazu bezahlbar sind, ist noch schwerer. Wir haben einen Skoda Yeti, der 2100kg ziehen darf und damit kann man schon ordentlich anpacken.

Ich fahre nur privat Anhänger und finde, leichte Anhänger eine sehr unangenehme Sache. Meinen Humbaur 1,3Tonnen Anhänger gebremst leer zu ziehen ist zwar ok, aber mit Planenaufbau leer unangenehm. Dagegen fährt sich der Tandem-Achser PKW Anhänger bis 2,5 Tonnen seidenweich, hängt am Fahrzeug ohne dass man ihn merkt. Er hat aber auch kaum Windfläche bei viel Eigengewicht.

Die meisten achten nur auf zulässige Gesamtmasse und Zuglast, aber nicht auf die Stützlast. Schon mehrere Bekannte hat es bitterbös erwischt, weil sie die Stützlast nicht beachtet haben (was man auch schwer messen kann). Alle wurden von der Polizei aufgehalten und durften dafür blechen. Ein vermeidbarer Fehler, wenn man die Beladung etwas penibler ausgeführt hätte.

Da hast du recht, die kleinen und leichten Blech-Anhänger sind sehr unangenehm. Unser Saris 2to Tandemachs-Hochlader liegt dagegen super auf der Straße. Er springt nur, wenn ich die Kurven zu hastig fahre und er leer ist. Ansonsten gleitet er über alles hinweg.

Mit der Stützlast handhabe ich es zumeist ziemlich simpel. Kann ich ihn an der Deichsel noch anheben ist die Gewichtsverteilung in Ordnung. Allerdings muss man sagen, dass ein Tandemachser leichter zu beladen ist, da er nicht so schnell kippelt. Jedoch bin ich des Öfteren über 3,5to Gesamtmasse, da wäre in Sachen Führerschein noch Nachholbedarf.
 

odul

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Gosch. 3,5 to mit Anhänger hat man sicher schnell. Was gilt denn dann für die "jüngeren" Führerscheinbesitzer?
 

carsten

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Hallo

Standard ist ja erst mal heute der B, damit darfst du PKW fahren auch mit Anhänger, mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von max 3,5 t, wobei der Anhänger nur max 750 kg wiegen darf (beladen).
bei BE darf der Anhänger auch 3,5 t haben, das Zugfahrzeug ebenso. Gesonderte Prüfung notwendig.
Da wir aber in Europa bzw Deutschland leben war das noch nicht kompliziert genug.
Und für die Camper gibt es den B96. Zugfahrzeug bis 3,5 t plus Anhänger darf aber nicht schwerer als 4250 kg sein. Dafür braucht es nur etwas Theorie und Praxis in der Fahrschule.
Der B196 betrifft übrigens Zweiräder.
Und dann gibt es noch den Feuerwehrführerschein. Aber das führt jetzt zu weit ... :emoji_wink::emoji_grin::emoji_grin:
 

uli2003

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Standard ist ja erst mal heute der B, damit darfst du PKW fahren auch mit Anhänger, mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von max 3,5 t, wobei der Anhänger nur max 750 kg wiegen darf (beladen).
Nicht ganz richtig. Wenn das zGg des Gespanns <3,5t ist, darf der Hänger auch schwerer als 750kg sein.
 

carsten

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Hallo

@ uli stimmt, zum Glück betrifft es mich nicht. Bekomme es nur gerade beim Junior eines Freundes mit. Da wird es gerade noch komplizierter da er vom Beruf aus den C1 macht, aber Privat auf den CE aufstockt. Er darf dann nach bestehen den 7,5t der Fa fahren, aber privat nicht. Mit 21 darf er dann endlich solange es nicht gewerblich ist.
 
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Mitglied 59145

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Mit B darfst du auch Zugfahrzeug bis 3,5to plus Anhänger bis 750kg, also theoretisch 4,25to im Zug. Glaube ich jedenfalls
 

uli2003

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Mit B darfst du auch Zugfahrzeug bis 3,5to plus Anhänger bis 750kg, also theoretisch 4,25to im Zug.
Das ist korrekt.

Für den Güterverkehr darf man bei mindestens zweijährigem Besitz von B auch bis zu 4250 kg fahren (allerdings nur ohne Nachläufer), wenn das Fahrzeug alternativ angetrieben ist und das Mehrgewicht rein auf dem Antrieb basiert.
Nicht ganz unwichtig z.B. beim Sprinter E.
 

Johannes

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Ach, da bin ich doch mal froh, daß ich alt bin. Ich habe seinerzeit noch Klasse 1, 2 und 3 gemacht. Aktuell sind davon noch A, BE, C1E und T übrig.
C und CE war mir zu teuer zu behalten, da hätte ich jährlich ca. 160€ für die "Bausteine" investieren müssen.

Es grüßt Johannes
 

odul

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Gott im Himmel. Ich gibt Momente, da kann ich verstehen, dass man diesen Staat nicht mehr gut findet. Wobei der Schlamassel mit den Führerscheingruppen wohl eher auf EU-Mist gewachsen ist.

Was hab ich da mit dem Thread nur losgetreten.
 

Johannes

ww-robinie
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Gott im Himmel. Ich gibt Momente, da kann ich verstehen, dass man diesen Staat nicht mehr gut findet. Wobei der Schlamassel mit den Führerscheingruppen wohl eher auf EU-Mist gewachsen ist.

Was hab ich da mit dem Thread nur losgetreten.
Hallo,
ne, so kann man das nicht stehenlassen. 1. Als ich 1976 Führerschein gemacht habe war der Straßenverkehr ganz anders. Bei Fahrten ins Ausland gab es oft Probleme. Zum Beispiel durfte man mit 15Jahren nicht mit dem Mofa nach Holland fahren. (frag mich nicht woher ich das weiß).
Und Anfang des vorigen Jahrhunderts mußte man zur Fahrschule und zur Prüfung sein eigenes Fahrzeug mitbringen.
Von daher war eine Vereinheitlichung schon sinnvoll, zumal sie ja innerdeutsch auch notwendig war.
Ich halte es auch nicht für sinnvoll, alles was einen stört auf die EU zu schieben!

Es grüßt Johannes
 

Mitglied 24010 keks

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Was hab ich da mit dem Thread nur losgetreten.
Was interessantes! :emoji_grin: hat alles nur noch ganz wenig mit deiner Frage zu tun aber spannend ist es ja schon.
Für den Güterverkehr darf man bei mindestens zweijährigem Besitz von B auch bis zu 4250 kg fahren (allerdings nur ohne Nachläufer), wenn das Fahrzeug alternativ angetrieben ist und das Mehrgewicht rein auf dem Antrieb basiert.
Nicht ganz unwichtig z.B. beim Sprinter E.
Die Polizeikontrolle, wenn das wirklich jemand macht und nur Klasse B hat, stell ich mir lustig vor. :emoji_grin: Hast du da irgendeine Quelle zu Uli? Hab da auf die Schnelle nichts zu gefunden.

C und CE war mir zu teuer zu behalten, da hätte ich jährlich ca. 160€ für die "Bausteine" investieren müssen.
Die Module hättest du nur gebraucht wenn du im gewerblichen Güterverkehr hättest fahren wollen. Für z.B. Materiallieferungen zur eigenen Baustelle brauchst die nicht. Du hättest somit nur die ärztlichen Untersuchungen nachweisen müssen um den LKW Führerschein zu behalten. Das sind gute 200€ alle 5 Jahre incl. der neuen Führerscheinkarte die man dann jedesmal bekommt.

Ich gibt Momente, da kann ich verstehen, dass man diesen Staat nicht mehr gut findet. Wobei der Schlamassel mit den Führerscheingruppen wohl eher auf EU-Mist gewachsen ist.
Letztendlich ist es ja gut, dass es einheitlich geregelt ist in Europa. Aber das es so kompliziert ist, dass es kaum noch einer begreifen kann, was man darf und was nicht, ist schon echt nervig!
Uns gehen extrem die LKW Fahrer aus und dann werden die Hürden (für den gewerblichen Güterverkehr) unendlich hoch gesteckt um einen zu bekommen??? Macht das Sinn? Wenn man den selbstfinanziert machen möchte kostet der ja inzwischen fast soviel wie mich damals der Meister gekostet hätte...

Gruß Daniel
 

uli2003

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Die Polizeikontrolle, wenn das wirklich jemand macht und nur Klasse B hat, stell ich mir lustig vor. :emoji_grin: Hast du da irgendeine Quelle zu Uli? Hab da auf die Schnelle nichts zu gefunden.
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/645 vom 18. April 2018:

(19)
Um im Wege der Förderung des Einsatzes von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen, sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, den Inhabern eines Führerscheins der Klasse B auf ihrem Hoheitsgebiet das Führen von Fahrzeugen bestimmter Typen mit alternativem Antrieb zu gestatten, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 3 500 kg, aber höchstens 4 250 kg beträgt. Die Möglichkeit, 3 500 kg zu überschreiten, sollte der Bedingung unterliegen, dass die zusätzliche gestattete Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des alternativen Antriebssystems geschuldet ist und sollte zudem Einschränkungen und Bedingungen unterliegen, mit denen abträgliche Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abgewendet werden sollen.
 

Mitglied 24010 keks

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Danke! Oh Mann...
Da wäre es dann gut, wenn das Mehrgewicht durch den Hersteller schon irgendwo im Fahrzeugschein oder in irgendwelchen offiziellen Dokumenten vermerkt wäre. Ansonsten... :emoji_grin:

Gruß Daniel
 

Mitglied 59145

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Da wir ja eh beim Thema Anhänger sind und @odul s Thema zerschossen haben, habe ich hier noch eine kleine Geschichte zur Handwerkerregelung.

Wir liefern unsere Ware wirklich nie aus. Wenn fahren wir irgendwo hin und arbeiten da. So auch vor ca. 3Wochen. Es ging um eine größere Position altem Eichenholz was in einer Scheune lagert, Luftlinie ca 60km vom Betriebsstandort entfernt. Also Radlader aufgeladen und losgedüst und mehrere Stunden Holz sortiert, zum Abschluss natürlich ein paar Bretter auf die Pritsche geschmissen und mitgenommen.

Es kam wie es kommen musste, also Verkehrskontrolle...... Der Beamte war besonders eifrig, hat sich alles angeschaut...... Fazit im O-Ton "Ladungssicherung passt, Überladen auch nicht, Papiere alles vorhanden, aber mit der Handwerkerregelung können wir vielleicht was machen"

Das fand ich dermaßen S*****e, dass ich dann auch nicht mehr sonderlich kooperativ war. Er bat mich dann nochmal die Plane zu öffnen und wollte die Papiere nochmal sehen. Plane habe ich ihm dann erlaubt selber zu öffnen, hatte mir mit dsem letzten Wasser ja schon die Hände gewaschen, Papiere durfte er angucken, aber nicht mehr anfassen. Also abschreiben und dann zu seinem Auto.

Anschließend ordentliche Beschwerdemail geschrieben, Antwort kam noch keine.

Die Regelung ist da sehr klar und ganz deutlich auf meiner Seite........ Wollte er aber nicht hören, das soll die gewerbeaufsicht klären! Da wird aus einer Laune herraus Arbeit verursacht die komplett sinnfrei ist.

Mag ich ja sowas, das ganze Prozedere hat dann fast eine Stunde gedauert. Kontrolle ob alles passt finde ich ja vollkommen in Ordnung, aber dieses "da können wir vielleicht noch was machen" fand ich so daneben.

Gruss
Ben
 

brubu

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Hallo
Bei euch scheint alles überaus kompliziert zu sein. Bei uns leite ich meine Beschwerden jeweils direkt an die Regierung des Kantons. Denn die muss
wissen was ihre Angestellten leisten. Reklamationen unterhalb höchster Stufe kann man sich bei uns sparen, da wird man als Bürger nicht ernst genommen. Bei uns ist aus verschiedenen Ämtern bekannt, dass "Kontrolleure" Geld einzutreiben haben und ihnen sonst intern unterstellt wird
ihren Job nicht richtig zu machen. Diese Entwicklung ist höchst bedenklich.
Gruss brubu
 

carsten

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Hallo

naja auch die Polizei muss inzwischen Betriebswirtschaftlich denken. So ein Sonntagseinsatz von 2 Beamten inkl Fahrzeug kostet auch. Da ist jede Einnahmequelle willkommen. Und die Jungs und Mädels werden halt von ihren Vorgesetzten angehalten, was zu finden.
 

Mitglied 59145

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Das war nicht Sonntags! Da darf ich ja mit LKW und Anhänger nicht fahren.
 

brubu

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aber dieses "da können wir vielleicht noch was machen" fand ich so daneben.
Damit zeigt der Typ deutlich seine Unreife in seinem Job. Er stellt Vermutungen an weil er es offenbar selber nicht weiss und nicht erklären kann.
Solche Leute haben in Kontrollfunktionen bei der öffentlichen Hand nichts verloren.
Gruss brubu
 

Mitglied 95037

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naja auch die Polizei muss inzwischen Betriebswirtschaftlich denken. So ein Sonntagseinsatz von 2 Beamten inkl Fahrzeug kostet auch. Da ist jede Einnahmequelle willkommen. Und die Jungs und Mädels werden halt von ihren Vorgesetzten angehalten, was zu finden.
Ein klares Nein! Betriebswirtschaftlich kann und wird eine Polizei nie sein. So sind zwar die Bußgelder aus dem Straßenverkehr in den jeweiligen Landeshaushalten schon mit eingerechnet, dennoch sind die Ausgaben der Polizei deutlich höher.
Wenn Vorgesetzte auf mehr Erfolge dringen, dann nicht wegen irgendeiner Einnahmequelle. Grundsätzlich will der Vorgesetzte ja auch in die nächst höhere Gehaltsstufe befördert werden, deswegenn muss seine Mannschaft etwas bringen. Dabei ist es egal, ob Ordungswidrigkeiten oder Straftaten. Als Beispiel kostet ein Strafverfahren den Staat Unsummen. Angefangen von den Ermittlungen, Vorladungen bis hin zur Gerichtsverhandlung. Es geht hier um den staatlichen Strafvervolgungsanspruch. Bei Bußgeldern von Falschparkern etc. pp., sind die Ausgaben für das Bußgeldverfahren auch höher, als die Einnahmen. Irgendwo habe ich mal eine Zahl gehört, dass erst ab einem Bußgeld über 35,-€ ein Gewinn erziehlt wird. Von den Einnahmen aus den Bußgeldern hat die Polizei erst einmal gar nichts. Das geht gesondert in einen anderen Topf.
 

Mitglied 59145

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Wie schwer ist das Gespann denn dann? Besser - wie schwer könnte es sein?

3,5to Pritsche und 2 to Anhänger. Ja, der Anhänger mit Radlader und Gurten wiegt exakt 1995kg, vollgetankt. Also 5,5to minus ca 750kg noch mögliche Zuladung auf der Pritsche. Also 4,75 to ca.

Tut aber nichts zur Sache, wäre auch mit 7to in Ordnung, natürlich nur mit anderem Anhänger :emoji_wink:.

Es ging da um das betreiben eines Fahrtenschreibers, den haben wir nicht drinnen. Einfach weil er Geld kostet und wir ihn wirklich nicht brauchen.

https://www.bussgeldkatalog.org/handwerkerregelung/

Da kann man das mal nachlesen, betrifft ja doch einige hier. Wir haben mit dem Fahrzeug ca. 10.000km in 13 Monaten gemacht, mit 5 Fahrern. Eine Hauptbeschäftigung im Fahren fällt da ja schon mal raus......
 
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