Ich habe auch keinen drinnen. Aber du läufst da tatsächlich Gefahr, belangt werden zu können, da deine Fahrt als Gütertransport ausgelegt werden könnte. Das ist auch nicht falsch, wenn du dir den von dir beschriebenen Ablauf einmal genau ansiehst.Es ging da um das betreiben eines Fahrtenschreibers, den haben wir nicht drinnen. Einfach weil er Geld kostet und wir ihn wirklich nicht brauchen.
Die Fahrt muss im direkten Zusammenhang mit einer Tätigkeit/einem Auftrag stehen, nicht darin, Altholz zur späteren Verwendung einzulagern und ggf. sogar nur als Handelsware anzubieten.
Ich dürfte beispielsweise keine mir vom Werk angelieferten Fenster mit Transporter zzgl. Anhänger ohne Fahrtenschreiber zur Montage zum Kunden fahren.
Nicht mal Briefmarken (sogar ohne Anhänger) dürfte ich holen ohne Fahrtenschreiber. Betriebliche Fahrten ohne direkten handwerklichen Zusammenhang >2,8t sind fahrtenschreiberpflichtig.