Zuglast neuerer PKW

uli2003

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Es ging da um das betreiben eines Fahrtenschreibers, den haben wir nicht drinnen. Einfach weil er Geld kostet und wir ihn wirklich nicht brauchen.
Ich habe auch keinen drinnen. Aber du läufst da tatsächlich Gefahr, belangt werden zu können, da deine Fahrt als Gütertransport ausgelegt werden könnte. Das ist auch nicht falsch, wenn du dir den von dir beschriebenen Ablauf einmal genau ansiehst.

Die Fahrt muss im direkten Zusammenhang mit einer Tätigkeit/einem Auftrag stehen, nicht darin, Altholz zur späteren Verwendung einzulagern und ggf. sogar nur als Handelsware anzubieten.
Ich dürfte beispielsweise keine mir vom Werk angelieferten Fenster mit Transporter zzgl. Anhänger ohne Fahrtenschreiber zur Montage zum Kunden fahren.
Nicht mal Briefmarken (sogar ohne Anhänger) dürfte ich holen ohne Fahrtenschreiber. Betriebliche Fahrten ohne direkten handwerklichen Zusammenhang >2,8t sind fahrtenschreiberpflichtig.
 

Mitglied 59145

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Ich transportiere Material was zur ausübung meiner Tätigkeit nötig ist. Hier das Rohmaterial um eine Handelsware herzustellen. Kauft ja keiner so, wird ja gereinigt, dran rumgesägt, aufgemessen und sortiert.

Bei Fenstern hätte ich jetzt auch keine Bedenken wenn ich die direkt einbaue. Ich meine die Grenze ist auch bei 3,5to.
Evtl sollte ich nochmal lesen......
 

uli2003

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Hier das Rohmaterial um eine Handelsware herzustellen.
Das ist ja das Problem. Was du machst, ist ein Gütertransport. Das wird nicht durch die Handwerkerregelung gedeckelt, welche grundsätzlich dazu da ist, dass Handwerker zur Montage ihrer Artikel eben den Aufwand des Fahrtenschreibers einsparen dürfen. (Spätere) Handelsware ist da nicht inbegriffen, streng genommen auch keine Fertigmöbel.
Die Beschaffung des nötigen Materials vom Handwerker zur Fertigung seiner Aufträge bzw. zum Einbau beim Kunden ist auch eine Grauzone.
Da wird aber - so denke ich - nicht so genau hingeschaut.
 

joh.t.

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Mal wieder nicht eindeutig, da kann der Amtsschimmel zuschlagen und amBein derer sägen die das Geld verdienen um die Bürokraten zu bezahlen.

Wenn es eindeutige Regeln geben würde wäre es einfacher. Bin nur deshalb beim Hänger uptodate, weil ein Freund hauptberuflich Kraftfahrer ist.
 

Mitglied 59145

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@uli2003 wenn ich das von mir verlinkte lese, interpretiere ich das eigentlich sehr eindeutig. Hast du das gelesen? Solche Regeln werden ja meist gemacht um erstmal was positives zu erreichen.

Gruss
Ben
 

joh.t.

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bei den Zwergen
Meiner Ansicht nach darf benben, da er Material zur Weiterverarbeitung besorgt, im Prinzip ähnlich dem Schreiner der sein Holz selber abholt.

Wie immer eine Definitionsache für die Ausnahme, also finde man eine Sprachregelung, die der Regelung entspreche...
 

Mitglied 59145

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Jemanden mit der Haupttätigkeit des Fahrens haben wir noch nicht. Es geht dabei ja hauptsächlich um die Lenkzeiten Kontrolle, da sind wir ewig von entfernt.

Im Schnitt mit 35km/h macht bei 10000km Fahrleistung ungefähr 285Std Fahrzeit in 13 Monaten auf 5 Fahrer ergibt dann pro Fahrer im Schnitt 4,5Std monatlich. Davon 2/3 ohne Anhänger.

Darum geht es ja bei der Regelung, dass man da einfach fahren kann. Das wäre halt auch in keinem Verhältnis einen Fahrtenschreiber einbauen, warten lassen und für alle Fahrer, also nicht nur die mit Anhänger, Fahrerkarten finanzieren.

Gruss
Ben
 

Mitglied 24010 keks

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Darum geht es ja bei der Regelung, dass man da einfach fahren kann. Das wäre halt auch in keinem Verhältnis einen Fahrtenschreiber einbauen, warten lassen und für alle Fahrer, also nicht nur die mit Anhänger, Fahrerkarten finanzieren.
Und wahrscheinlich würde es dann sogar, zumindest mit dem Gespann, noch komplizierter. Dann müssten deine Fahrer die 95 im Führerschein eingetragen haben... Also die Module für gewerblichen Güterverkehr. Das ist doch alles Kacke!!!
Angenommen ich habe ein Abbundzentrum und einen LKW zur Auslieferung - ist nicht meine Baustelle ich hab nur den Abbund gemacht - ich liefer aber den fertigen Dachstuhl zur Baustelle... Ist das jetzt gewerblicher Güterverkehr oder fällt das unter die Handwerkerregelung??? Furchtbar diese Regeln! Ich habe die 95 aktuell, mir ist das eigentlich Wurst aber ich weiß nicht ob die noch mal verlängern will. Kostet ja doch gut 600€ zusätzlich zu den normalen Kosten vom Führerschein verlängern.

Gruß Daniel
 

Mitglied 59145

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Wenn du den montiert auf jeden Fall, sonst weiss ich es nicht. Ich kann mir fast vorstellen, dass du dann die Leistung der Anlieferung im Gesamtpreis verschwinden lässt.......

Wäre bescheuert, aber wer weiß.
 

Mitglied 24010 keks

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Wenn du den montiert auf jeden Fall
JA eben nicht!!! Das macht der Auftraggeber selber. Halt Abbundzentrum... :emoji_grin:
Ja GENAU!!! :emoji_grin: Ich finde das einfach nur komisch! ICH denke bei Führerschein in erster Linie daran, dass jemand fähig ist ein Fahrzeug zu führen. Zu welchem Zweck ist doch völlig wumpe! Aber ja, dass sieht die EU scheinbar anders... Schade!
 

uli2003

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Angenommen ich habe ein Abbundzentrum und einen LKW zur Auslieferung - ist nicht meine Baustelle ich hab nur den Abbund gemacht - ich liefer aber den fertigen Dachstuhl zur Baustelle... Ist das jetzt gewerblicher Güterverkehr oder fällt das unter die Handwerkerregelung???
Die Regelung gilt bis 7,5t.
 

uli2003

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Der Name ,Handwerkerregelung’ sagt doch eigentlich alles aus.
Diese Ausnahme wurde geschaffen, um Handwerkern die einfachere Möglichkeit zu geben zeitnah! Materialien etc. für ihre Berufsausübung zu transportieren.
Zudem muss der Fahrer in diese Tätigkeit wesentlich eingebunden sein.
Bei allem anderen greift das Fahrpersonalgesetz mit den entsprechenden Qualifizierungen. Über 7,5t sowieso, mit Ausnahme von gelegentlichen Fahrten mit Dokumentation über EU-Bescheinigungen.
Natürlich versucht ein jeder, die Ausnahme auf seine Bedürfnisse auszudehnen. Und ich denke auch, dass da bei Kontrollen schon oft 5 gerade sein werden.
Manchmal ist es aber nicht viel, um das Fass zum Überlaufen zu bringen.
Ich hoffe Ben wird uns sagen wie es ausging.
 

Mitglied 59145

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@uli2003 Meldung mache ich! Bisher kam noch nichts, das Ticket des Kollegen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist schon seit einer Woche da, das war aber ein paar Tage später.
 

Lorenzo

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Hallo

die Lösung war ja auch der Passierschein A39.
Meine Lösung ist bei dem Thema meist ein Passagierschein, manchmal ne Spedition, und manchmal meine Frau. Drei verschiedene Hänger sind vorhanden, und sie darf alle fahren, privat und gewerblich und bisher mit allem was auf die Hänger drauf sollte, auch wenns n grünes Eisenschweinchen war dass sich mir angeboten hat :emoji_wink:

Nebenbei, auch wenn ich die überbordende Bürokratie in Deutschland echt nervig find, meine Erfahrung hat gezeigt dass da wo es die nicht gibt, viele Sachen überhaupt nicht funktionieren..
 

seschmi

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Das ist ja das Problem. Was du machst, ist ein Gütertransport. Das wird nicht durch die Handwerkerregelung gedeckelt, welche grundsätzlich dazu da ist, dass Handwerker zur Montage ihrer Artikel eben den Aufwand

Also Ben: Nächstes Mal nimmst Du ein Brettchen mit, und einen Nagel, und schreibst „Ben“ drauf. Das Brettchen nagelst du irgendwo an.

Leistung ist dann: Montage eines Bauelements inklusive Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Bauelementen.
Wenn dann jemand noch mit Meisterpflicht kommt: Auf dem Brett steht „Ben“, also ist es Kunsthandwerk.

Keks sollte auch dazu übergehen, Dachstühle nicht mehr irgendwo hinzulegen, sondern fachgerecht auf Lagerböcke zu montieren (und die Böcke natürlich auch fachgerecht montieren und nicht einfach hinstellen).
 
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