Wo man dieses gut erkennen kann ist, dass Lkw über 3,5 to nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Es gab einfach zu viele Tote beim Abbiegen von Lkw`s und der Gesetzgeber hat reagiert.
Das hat auch damit zu tun, daß man Radfahrern vor ein paar Jahren erlaubt hat, rechts (!) an stehenden Fahrzeugen vorbei zu fahren. Was für ein Wahnsinn. Kein normal denkender Mensch wird rechts an einem stehenden LKW vorbeifahren.
(Natürlich ist das nicht der einzige Grund für diese schlimmen Unfälle beim Rechtsabbiegen)
Ich hab den Klasse 2 damals 1989 erworben und auch einige Jahre 40 T Lastzüge gefahren. Nah- und Fernverkehr. Den 2er und den Gefahrgutschein hab ich mit 50 nicht verlängert, weil ich eh nicht mehr LKW fahren will. Ich fahre Fahrrad, Motorrad und PKW/Transporter mit Anhänger. Und hier in der Großstadt ist das oft schon wirklich eine Zumutung. Mit allen Fahrzeugen. Wegen Rücksichtslosigkeit (wozu ich auch das Telefonieren während der Fahrt oder das Tippen von Romanen ins Wischelhändi zähle) und Ahnungslosigkeit gepaart mit ziemlichem Egoismus.
Um auf den EIngangsfred zurückzukommen:
Die geringer werdende Anhängelast finde ich ärgerlich. Die (kleineren) Autos werden immer schwerer, die Motoren immer kleiner.
Mit meinem früheren Golf 4 tdi mit 1,9 l Hubraum und 101 PS durfte ich meinen gebremsten 1500 kg Anhänger problemlos ziehen.
Inzwischen fahre ich einen Citan (den Mecedes- Klon vom Kangoo) 1,5 tdi mit 115 PS. Damit darf ich den Anhänger zwar ziehen, aber nur 800 kg zuladen (Gesamtgewicht des Zuges nur 3050 kg). Der Wagen hat ein zul. Gesamtgewicht von 2 Tonnen, also deutlich mehr als der Golf bei gleicher Fahrzeuglänge. Nur etwas höher ist er. 400 kg weniger Anhängelast ist schon ein Wort. Ich komme damit gerade so aus, sonst hätt ich den Wagen nicht gekauft, aber da ist dann kaum noch gesetzliche Reserve.
Die Änderungen beim Führerschein-Recht finde ich auch ärgerlich. Mein (rosa) Führerschein ist als unbegrenzt gültig ausgestellt, muß jetzt kostenpflichtig umgetauscht werden, um dann kostenpflichtig verlängert zu werden. Unerhört.
Ich sehe aber schon, daß ab einem gewissen Alter die Fahrtüchtigkeit überprüft werden sollte. Aber dann für alle Kraftfahrzeug lenkenden Personen. Ohne Ausnahme. Genau wie es für LKW-Fahrer ab dem vollendeten 50. Labensjahr jetzt schon ist.