Zuglast neuerer PKW

Martin.G

ww-ulme
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Viele Traktoren (die meisten) laufen 50, manche 60, genügend ältere auch 40. Und etliche sind auf 40 legal gedrosselt, zum einen spart man sich jährlichen TÜV und halbjährliche SP, zum anderen fahren auch die Lehrlinge unter 18 jahren dann damit. 8to btw, hast du gleich zusammen, so ab 160/180 PS weigen die Traktoren das, leer.
 

Holz-Christian

ww-robinie
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Hier wird wieder mal ziemlich viel verallgemeinert.
Der Gesetzgeber muss natürlich vom DAU ausgehen, das sorgt für manchen für Kopfschütteln, ist unterm Strich aber wohl das Beste für die leibliche Unversehrtheit für so manchen.
Ich persönlich beispielsweise bin auf einem Milchviehbetrieb im Bayrischen Wald groß geworden, schon mit etwa 4 Jahren habe ich den „Opa Bulldog“, einen kleinen MAN 2K3 beim Steineklauben (das kennen die Nordlichter hier gar nicht) übers Feld gesteuert.
Auch später gabs immer wieder brenzlige Situationen wo man ein schweres, ins Rutschen gekommene Gespann in ziemlicher Hanglage wieder unter Kontrolle bringen musste.
Denke ich beispielsweise an meine Bürohockenden Schwager, ist die Gesetzgebung nicht so ganz ungerechtfertigt.:emoji_wink:
Auf dem beladenen Anhänger durfte bei uns auch niemand hocken, das geht vielleicht noch auf dem Flachland gut.
 

Hubraumschrauber

ww-esche
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40 Tonnen mit dem L ist nicht realistisch.

Theoretisch geht das, Du kannst mit einem 10to Schlüter Eisenhaufen mit max. 25kmh und Druckluft, 2x18 Tonnen ziehen, wenn weder Zuglast im Schein oder Anhängelast am Zugmaul dich limitieren.

Realistisch sind hier 25 Tonnen maximal beim L Führerschein.
Traktor 4-5 Tonnen mit 50-60 PS und 2mal 8 to Anhänger, die jew mit 10 to Weizen überladen sind.

Über 25 Tonnen kommst nicht, zB weil der Traktor hat keine Druckluft, darf dann max 25 km/h fahren und max 2x 8 Tonnen Hänger ziehen. Drüber brauchst sowieso den T, weil heute hat eh keiner mehr Zeit, um mit nur 25kmh durch die Gegend zu gondeln.
 

fahe

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Der Gesetzgeber muss natürlich vom DAU ausgehen, das sorgt für manchen für Kopfschütteln, ist unterm Strich aber wohl das Beste für die leibliche Unversehrtheit für so manchen.

...also, dass der Gesetzgeber da stets viel Augenmaß bewiesen hätte, kann ich nicht bestätigen...:emoji_wink:

Mit 15 hab' ich die Mopedpappe gemacht (dass auf meinem Führerschein fälschlicherweise 1984 statt 1981 steht, hab' ich jetzt nach Jahrzehnten zum ersten Mal zufällig gesehen:emoji_wink:). Mit der Mopedpappe kriegte ich die Klasse L (mit Einschränkung 174 und 175) geschenkt, ohne je auf 'nem Trecker gesessen zu haben.

1990 habe ich mit 'nem himmelblauen Trabi Kombi die Pkw-Klasse gemacht, die bei der Umstellung als B und BE eingetragen wurde.

Die Umstellung war 2003... nur, weil ich sicher sein wollte, dass die Jungs hinterm großen Teich nicht blöd' gucken, wenn sie meine rosafarbene DDR-Faltpappe sehen.

Ende vom Lied: Seit der Umschreibung aufs Scheckkärtchen habe ich C1 (mit Einschränkung), C1E und CE (mit Einschränkung, aber immerhin...)

Letztere natürlich bis zum 50. Lebensjahr begrenzt... war mir auch zu aufregend und zu unnütz, mich da um eine Verlängerung zu kümmern, will ja kein Brummifahrer werden.:emoji_wink:

Die junge Frau in der Führerscheinstelle hat mich seinerzeit gefragt, ob ich das wolle. Verstanden habe ich "Es gibt da grad' so ein Sonderangebot für Jahrgänge wie Ihren..."

1649744642202.png
:emoji_wink:

PS: Schlüsselnummern der Einschränkungen...
 
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Mitglied 24010 keks

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@fahe bei der Umschreibung (auch von West Führerscheinen) wurde und wird jeder betrogen.
Mit dem alten 3er durftest du bis zu 18,75t Gesamtmasse fahren. Das setzte sich aus den 7,5t + Anhänger zusammen wobei die ZGM des Anhängers das 1,5fache des Zugfahrzeuges betragen durfte. Solang man noch nicht umgeschrieben hat, müsste das eigentlich auch immer noch gelten...

Irgendwann jetzt kommt dann ja jetzt bald die Zwangsumschreibung... Ich finde das nicht richtig. Man kann doch nicht einfach so ein Recht, was man sich mal erworben hat, was beim Erwerb fristlos war, beschneiden und dann auch noch befristen... Das passt mit meinem Rechtsverständnis nicht ganz zusammen.
Hab ein wenig Angst, dass ich irgendwann auch mein Diplom auffrischen muss... :emoji_wink:

Gruß Daniel
 

fahe

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bei der Umschreibung (auch von West Führerscheinen) wurde und wird jeder betrogen.
...also ich wurde da ja quasi zwangsweise beschenkt...:emoji_wink:

Dass ich mit meinem "fast-Brummi-Schein" ab 50 einen Funktions- und Leistungstest hätte absolvieren müssen - mittlerweile gelten Lkw-Führerscheine ja wohl ohnehin nur noch zeitlich befristet - finde ich, ehrlich gesagt, wichtiger für die Verkehrssicherheit als eine Tempo-130-Forderung für Autobahnen. Und zwar nicht nur, wenn der ohne jede Ausbildung und Prüfung verschenkt wurde, wie mir widerfahren...:emoji_wink:
 

Mitglied 24010 keks

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...also ich wurde da ja quasi zwangsweise beschenkt...:emoji_wink:
Ne... du wurdest um 0,25t betrogen. Ich habe diese kryptische Bezeichnung recherchiert. Der Betrug fällt ja tatsächlich gar nicht so hoch aus. Ich dachte immer bei 12t gesamt ist Schluss... Das war falsch.
https://www.nuernberg.de/imperia/md...latt_fuehrerschein_-_schluesselzahl_ce_79.pdf
Du wurdest also blos um 250kg und die fristlose Gültigkeit betrogen. Aber immerhin...

Klar gelten LKW Führerscheine nur noch befristet, meiner auch, aber ich habe den zu geltendem Recht mit Befristung gemacht. Deiner war unbefristet...
Und wenn überprüfung der Fahrtauglichkeit Gesetz wird / ist, dann bitte aber auch für alle. Dem Kind welches zsammgefahren wird, ist es egal ob das mit dem Auto oder LKW passiert.

Gruß Daniel
 

fahe

ww-robinie
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...nochmal: Die "Fahrschulfahrzeuge" in meinem Leben waren: 1981 - ein Simson S50. 1990 - ein Trabant 601 Kombi deluxe in himmelblau...:emoji_wink:
Das war's.
 

Mitglied 24010 keks

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Naja mein Papa hat 4 Fahrstunden mitm (ich glaube) Käfer gemacht... Der durfte auch LKW fahren... :emoji_grin: Soviel Unterschied ist jetzt zwischen Käfer und Trabbi auch nicht. :emoji_grin:
 

fahe

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...da hab' ich auch 'ne noch bessere Geschichte von meinem Vater... aber ich will den Thread hier nicht weiter zerschießen. Ich bin eh baff, dass jemand an einen Yaris einen Hänger knüppert...:emoji_wink:
 

pedder

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...da hab' ich auch 'ne noch bessere Geschichte von meinem Vater... aber ich will den Thread hier nicht weiter zerschießen. Ich bin eh baff, dass jemand an einen Yaris einen Hänger knüppert...:emoji_wink:
Das ist das dänische Prinzip. Da fahren viele Kleinwagen aber alle mit Anhängerkupplung und sehr oft auch mit relativ kleinen Anhängern.
 

inselino

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Ich finde das nicht richtig. Man kann doch nicht einfach so ein Recht, was man sich mal erworben hat, was beim Erwerb fristlos war, beschneiden und dann auch noch befristen... Das passt mit meinem Rechtsverständnis nicht ganz zusammen.

Also ich kann zwar diesen grundsätzlichen Reflex verstehen, allerdings ist das ein ganz normales vorgehen in einem Rechtsstaat. Sonst müssten wir ja Gesetze und Regelungen schaffen, die für immer und ewig sinnvoll wären. Dann dürfte dein Obst aus dem Supermarkt auch heute noch mit E605 behandelt werden.
Und da würden ja Hersteller und Anwender auch sagen "Moment ich hatte doch das Recht erworben das Zeug herzustellen/zu benutzen, warum wird mir das plötzlich genommen.

Und in so manchen Berufen wäre es sicher nicht ganz verkehrt, wenn die Qualifikation von vor 50 Jahren nicht heute zu irgendwelchen Dingen qualifiziert. Ebenso sollte im Straßenverkehr nicht jeder, der vor X Jahren mal auf ner leeren Landstraße fahren gelernt hat heute LKWs durch Innenstädte fahren dürfen.

Edit: und gleichzeitig muss man irgendwo eine Balance finden zwischen zu viel und zu wenig Regeln. Auf dem Land haben halt viele Leute auch im privaten einen kleinen Traktor für arbeiten rund ums Grundstück. Denen jetzt einen eigenen Führerschein aufzuzwingen wo sie in wenig befahrenen Gebieten und oft privaten Wegen unterwegs sind macht viel Aufwand und Frust mit vermutlich wenig Gewinn.
Riesige Landmaschinen mit entsprechenden Anhängern, wie es sie vor 30 Jahren vielleicht noch nicht gab gesondert zu betrachten macht sicherlich Sinn.

Edit 2: Dazu passen gibt es ja auch das vermeintliche Schild "Traktoren dürfen überholt werden" was keinesfalls so ist, denn das bezieht sich nur auf Traktoren bis 25km/h darüber dürfen die nicht überholt werden und da die Leute die Länge und Geschwindigkeit so moderner Landmaschinen unterschätzen gibt es immer wieder gefährliche Situationen und Unfälle bei solchen Überholungen.
 
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Mitglied 59145

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Ist es nicht auch so, dass diese LKW Regelung für den gewerblichen Güterverkehr gilt? Also so zum Spass, z. B. Oldtimer dürfte @fahe immer noch fahren. Glaube ich zumindest mal gehört zu haben.

Ich bin übrigens 2 Monate zu spät geboren um den alten 3er zu bekommen. Also schön BE gemacht und für den 7,5to Kran immer irgendwen zum fahren organisiert. Die spannendste Nummer war da meine Mutter, war halt niemand sonst verfügbar.....

Gruss
Ben
 

Christian81

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Ich bin übrigens 2 Monate zu spät geboren um den alten 3er zu bekommen. Also schön BE gemacht
Mir ging es genau so. Hat mich mehr als geärgert. Dafür durften die Leute die vor dem 01.04.1980 ihren Autoführerschein gemacht hatten ein Leichtkraftrad mit 125ccm fahren, ohne jemals auf einem gesessen zu haben. Mit welchem Recht? Der neue EU Führerschein ist nur zum Geld machen erfunden worden. Der neue B96 Führerschein wurde auch nur von der Wohnwagen Lobby gefordert, damit meine Generation auch noch mit einem Standard Wohnwagen in den Urlaub fahren kann.
Der BE hat mich damals 550€ gekostet, dafür das ich mit dem Fahrlehrer 4 Stunden im Auto erzählt habe.....
 

Mitglied 95037

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Der neue EU Führerschein ist nur zum Geld machen erfunden worden.
Ein ganz klares NEIN! Der otto Normalverbraucher sieht nicht, was wir jeden Tag auf den Straßen haben.
Vieles erschließt sich einem nicht, weil man damit nicht täglich konfrontiert wird, aber.... es gibt z.B. Unfallstatistiken, bei denen dann zu Tage tritt, was häufige Unfallursachen sind. Die StVO wird regelmäßig angepasst und erweitert und das ist auch gut so und nötig.
Wo man dieses gut erkennen kann ist, dass Lkw über 3,5 to nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Es gab einfach zu viele Tote beim Abbiegen von Lkw`s und der Gesetzgeber hat reagiert.

Ein ganz wichtiger Satz ist und den darf sich jeder mal auf der Zunge zergehen lassen:
"Gesetze werden erlassen um uns vor uns selber zu schützen."
 

Claus HH

ww-birnbaum
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Wo man dieses gut erkennen kann ist, dass Lkw über 3,5 to nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Es gab einfach zu viele Tote beim Abbiegen von Lkw`s und der Gesetzgeber hat reagiert.
Das hat auch damit zu tun, daß man Radfahrern vor ein paar Jahren erlaubt hat, rechts (!) an stehenden Fahrzeugen vorbei zu fahren. Was für ein Wahnsinn. Kein normal denkender Mensch wird rechts an einem stehenden LKW vorbeifahren.
(Natürlich ist das nicht der einzige Grund für diese schlimmen Unfälle beim Rechtsabbiegen)


Ich hab den Klasse 2 damals 1989 erworben und auch einige Jahre 40 T Lastzüge gefahren. Nah- und Fernverkehr. Den 2er und den Gefahrgutschein hab ich mit 50 nicht verlängert, weil ich eh nicht mehr LKW fahren will. Ich fahre Fahrrad, Motorrad und PKW/Transporter mit Anhänger. Und hier in der Großstadt ist das oft schon wirklich eine Zumutung. Mit allen Fahrzeugen. Wegen Rücksichtslosigkeit (wozu ich auch das Telefonieren während der Fahrt oder das Tippen von Romanen ins Wischelhändi zähle) und Ahnungslosigkeit gepaart mit ziemlichem Egoismus.

Um auf den EIngangsfred zurückzukommen:

Die geringer werdende Anhängelast finde ich ärgerlich. Die (kleineren) Autos werden immer schwerer, die Motoren immer kleiner.
Mit meinem früheren Golf 4 tdi mit 1,9 l Hubraum und 101 PS durfte ich meinen gebremsten 1500 kg Anhänger problemlos ziehen.
Inzwischen fahre ich einen Citan (den Mecedes- Klon vom Kangoo) 1,5 tdi mit 115 PS. Damit darf ich den Anhänger zwar ziehen, aber nur 800 kg zuladen (Gesamtgewicht des Zuges nur 3050 kg). Der Wagen hat ein zul. Gesamtgewicht von 2 Tonnen, also deutlich mehr als der Golf bei gleicher Fahrzeuglänge. Nur etwas höher ist er. 400 kg weniger Anhängelast ist schon ein Wort. Ich komme damit gerade so aus, sonst hätt ich den Wagen nicht gekauft, aber da ist dann kaum noch gesetzliche Reserve.

Die Änderungen beim Führerschein-Recht finde ich auch ärgerlich. Mein (rosa) Führerschein ist als unbegrenzt gültig ausgestellt, muß jetzt kostenpflichtig umgetauscht werden, um dann kostenpflichtig verlängert zu werden. Unerhört.
Ich sehe aber schon, daß ab einem gewissen Alter die Fahrtüchtigkeit überprüft werden sollte. Aber dann für alle Kraftfahrzeug lenkenden Personen. Ohne Ausnahme. Genau wie es für LKW-Fahrer ab dem vollendeten 50. Labensjahr jetzt schon ist.
 
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inselino

ww-robinie
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Was für ein Wahnsinn. Kein normal denkender Mensch wird rechts an einem stehenden LKW vorbeifahren.
Das ist Unfug. Die Unfälle entstehen auch da, wo ein Radweg geradeaus geht und der LKW rechts abbiegt (Berlin alleine letztes Jahr zweistelle Zahl an toten Radfahrern), weil entweder die Spiegel falsch eingestellt sind oder die Fahrer nicht aufpassen. Das hat nichts mit dem rechts überholen zutun. Womit wir auch beim Thema wären. Gerne können wir bei Radfahrern wieder die Pflicht zum hinten einreihen einführen, im Gegenzug dürfen Radfahrer dann mit Dashcam jedes Überholen mit zu wenig Seitenabstand links anzeigen. Mal schauen wen das mehr stört....
 

Mitglied 24010 keks

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Die Unfälle entstehen auch da, wo ein Radweg geradeaus geht und der LKW rechts abbiegt (Berlin alleine letztes Jahr zweistelle Zahl an toten Radfahrern),
Naja... ein wenig Verantwortung darf man in dem Fall aber auch den Radfahrern zumuten. Ich bin einige Zeit gewerblichen Güterverkehr LKW gefahren... Rad fahre ich auch schon sehr lange. Ein LKW hat einfach einen toten Winkel auf der rechten Seite - und das lernen Kinder schon in der Grundschule! Was soll man machen - ja heute gibt es da tolle Helfer wo ich absolut dafür bin, dass die verpflichtend werden. Aber so ein wenig kann ein Radfahrer auch seine Augen aufhalten wenn ein LKW schon rechts blinkt. Wenn jeder ein wenig aufpasst, ist sowas fast komplett vermeidbar.
Und besonders das rechts abbiegen, hat überhaupt gar nichts mit Erfahrung und Können zu tun. Wenn man nichts sieht, sieht man nichts! Völlig egal ob man täglich den Bock kutschiert oder nur mal hin und wieder.
Die Änderungen beim Führerschein-Recht finde ich auch ärgerlich. Mein (rosa) Führerschein ist als unbegrenzt gültig ausgestellt, muß jetzt kostenpflichtig umgetauscht werden, um dann kostenpflichtig verlängert zu werden. Unerhört.
Ich sehe aber schon, daß ab einem gewissen Alter die Fahrtüchtigkeit überprüft werden sollte. Aber dann für alle Kraftfahrzeug lenkenden Personen. Ohne Ausnahme. Genau wie es für LKW-Fahrer ab dem vollendeten 50. Labensjahr jetzt schon ist.
100% Zustimmung! Ich finde es eine Frechheit obwohl es mich nicht betrifft.
Ich muss sogar alle 5 Jahre zur Untersuchung für den LKW Schein... Und ich bin noch nicht ganz 40. :emoji_wink: Aber auch das ist für mich OK - zu dem Recht habe ich den erworben. Und Vergleiche mit einem Unkrautvernichter können da nicht wirklich gezogen werden. Wir können ja auch demnächst eine Eignungsprüfung zum Radl fahren einführen... Da gibts auch immer mehr schwerverletzte E-Bike Fahrer - wäre die logische Konsequenz. Bisher darf ja jeder ohne alles Radfahren. Eigentlich ist das zu gefährlich!

Gruß Daniel
 

inselino

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Wir können ja auch demnächst eine Eignungsprüfung zum Radl fahren einführen... Da gibts auch immer mehr schwerverletzte E-Bike Fahrer - wäre die logische Konsequenz. Bisher darf ja jeder ohne alles Radfahren. Eigentlich ist das zu gefährlich!

Aber genau das passiert ja. Die schnellen E-Bikes sind ja eigentlich nichts anderes als elektrische Fahrräder. Trotzdem mussten Leute die eins besitzen plötzlich neue Regelungen ertragen und ihr bestehendes Fahrrad mit einem Nummernschild ausrüsten und Helm tragen. Das ist das aller normalste der Welt und wenn das mit "nicht Radfahren können" ein größeres Risiko für die Bevölkerung darstellt als "nicht Autofahren können" wird es da garantiert auch Prüfungen geben.
Ich hoffe du merkst, dass dein Vergleich hinkt insbesondere, weil ja nicht die Verletzung des Führerscheininhabers das Problem ist sondern die Verletzung fremder. Und verletzte E-Bike fahrer sind entweder selber Schuld oder von Autos angefahren. Das ein Fußgänger stirbt, weil ein Radfahrer in ihn fährt ist ausgesprochen selten.

Naja... ein wenig Verantwortung darf man in dem Fall aber auch den Radfahrern zumuten.

Vorallem darf man ihm Vorfahrt zumuten, die hat er nämlich auf seinem Radstreifen wenn er geradeaus will und der LKW abbiegt.
Und wenn der LKW Fahrer es nicht hinbekommt sicher abzubiegen, dann soll er nicht fahren. Zwingt ihn niemand dazu.

Ist alles off-topic und bestimmt auch weider zu viel Politik also lassen wir das lieber und vergleichen Anhängerkupplungen
 

Mitglied 24010 keks

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Und wenn der LKW Fahrer es nicht hinbekommt sicher abzubiegen, dann soll er nicht fahren. Zwingt ihn niemand dazu.
Setz dich mal in einen LKW. Einen der keinen Warner hat. Dann wirst du ganz schnell merken, dass die Grenze nicht das Können ist.
Aber ja, lassen wir das. Da kommen wir auf keinen grünen Zweig. Ich darf und werde weiter, alles was 2 oder mehr Räder hat, fahren. :emoji_grin:
 

fahe

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Also so zum Spass, z. B. Oldtimer dürfte @fahe immer noch fahren. Glaube ich zumindest mal gehört zu haben.
...Oldtimer der früher üblichen Größen dürfte ich so oder so bewegen. Und noch Größeres, als das, was mir meine - ich sag' mal freundlich: zuerkannten - Führerscheinklassen erlauben, würde ich auch in neu nicht fahren wollen.

C1 habe ich zeitlich unbegrenzt:
  • Die zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3500 Kilogramm und nicht mehr als 7500 Kilogramm
  • Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit
  • Ein Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreiten
C1E dito:
Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren. Hauptsache, Lkw und Anhänger wiegen zusammen nicht mehr als 12.000 Kilogramm.

Ihr Nachgeborenen: Dafür lebt Ihr länger...:emoji_wink:

Jetzt bin ich aber endgültig raus mit dem offtopic-Kram. Sonst erzähle ich doch noch, wie mein Vater mit nix als dem Motorradführerschein im Grundwehrdienst Militärkraftfahrer der NVA wurde...:emoji_joy::emoji_joy::emoji_joy:
 

civil engineer

ww-robinie
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Hab ein wenig Angst, dass ich irgendwann auch mein Diplom auffrischen muss... :emoji_wink:
Wenn Du einen Gesellenbrief hast, must Du in den Werkunterricht der 3. Klasse Grundschule ab 2025. Und wenn Dein Diplom in einem MINT- Fach erworben ist, musst Du zur Nachprüfung ab 2027, alle Bundeskanzler ab dem WK II in Reihe aufsagen. Damit dem Fachidiotentum Einhalt geboten wird. Die aus der Philosophischen Fakultät müssen das 2- er Einmaleins herrattern können. Lehrer brauchen nicht zur Nachprüfung, da ist es eh wurscht :emoji_joy: :emoji_joy: :emoji_joy: .
 
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