Wenn ich den Kratzer in meinen Hänger gemacht hätte, hätte ich mich einmal kurz geärgert und nichts weiter unternommen. Wenn ich den verliehenen Hänger mit so einem Kratzer zurückbekommen hätte, ware meine Augenbraue schon nach oben gegangen. Es ist ein Schaden entstanden, der muss und soll ersetzt werden. Sowas kann passieren, ob durch Pech oder Nachlässigkeit. Die Bereitschaft zum Schadensersatz wurde ja ausdrücklich bekundet.
Wie groß ist der Schaden? An der grundsätzlichen Nutzbarkeit des Hängers hat sich nichts geandert. Ästhetischer Schaden? An der Ladefläche eines Hängers? Aus meiner Sicht liegt der Schaden in einer Verkürzung der Lebensdauer der Platte. Die hängt auch von anderen Umständen ab. Steht der Hänger offen im Freien oder immer trocken in einer Garage. Meine Hänger standen immer mit Plane im Freien. Die Ladeflächen wurden im Laufe der Jahre ramponiert. Wenn es soweit war, dass die Platte getauscht werden muss, war auch der übrige Zustand kaum noch Tüv-fähig. Bei den Preisen für einen neuen Kastenanhänger lohnte sich die Reparatur nicht.
Ich würde es zuerst mit der Versicherung probieren. Dann hat man auch eine professionelle Bewertung des Schadens. Wenn es wirklich zu einer Überprüfung kommt, würde ich vermuten, dass man den Austausch der Platte für unangemessen einschätzen wird. Nach meinem Empfinden ist die Angelegenheit mit 50€ gut erledigt. Für ein gutnachbarliches Verhältnis mag eine großzügigere Lösung angezeigt sein. Ich würde dann aber in Zukunft zum Hängerverleih gehen, um solche Situationen zu vermeiden. Ich leihe grundsätzlich nicht mehr von Freunden oder Verwandten.