Justus schrieb: statistischen Nachweis (nicht statisch)statischen Nachweis
(ist etwas komplizierter: https://de.knowledgr.com/06869814/StatistischerNachweis)
Justus schrieb: statistischen Nachweis (nicht statisch)statischen Nachweis
Früher hat man einfach mal da angerufen ...Ach ja, einen statischen Nachweis gibt es natürlich nicht.
Eine Email zur Terminierung eines klärenden Gespräches ist raus. Ich melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt.
Hallo,Die Leistung ist frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Ich hab kuriose Rechtsstreitigkeiten gesehen, da hat der Handwerker den Bauherren darauf hingewiesen, dass das was er da haben will nicht den Regeln entspricht, der Bauherr hat darauf bestanden, es so zu machen, wie er sagt.
Hinterher ging es schief, weil nicht nach den Regeln und der Bauherr hat den Handwerker verklagt (!) und wenn ich mich recht entsinne, hat der Bauherr sogar Recht bekommen (!)
Trotzdem würde ich persönlich unterm Strich lieber das Geld einem Anwalt und einem Gutachter zahlen als dem Handwerker, der mir auf Lebzeiten die Freude an meiner Treppe versaut hat. Denn leider bin ich jemand, den sowas noch nach Jahren ankotzt, das ist aber sicher kein schöner Charakterzug von mir. Ich habe noch nie jemanden verklagt, also nicht, dass ich hier falsch rüberkomme.Nein. Er hat 3 Möglichkeiten. Alles zahlen. Zahlen, mit einem Einbehalt von xx % wegen der Mängel (als Druckmittel) oder nix zahlen.
Bei den letzten beiden Fällen wird es halt schnell auf einen Streit zwischen Anwälten hinauslaufen. Ob man das möchte und über die Konsequenzen dabei (Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten) sollte man sich frühzeitig Gedanken machen.
Mein Hinweis war weiterhin noch, dass so etwas eben seltenst (auch vor Gericht) schwarz-weiss läuft oder ausgeht. Oft hat der Handwerker dann eine Teilschuld und da durch das Verfahren noch weitere Kosten hinzugekommen sind (Gutachter, Gericht usw.) sollte man sich das vorher überlegen und seine Position gut abwägen.
Ja, das hast du richtig verstanden, ich finde die Ausführung evtl. weit schlimmer als es Profis tun, weil ich nicht zu 100% die Probleme kenne die bei so einer Treppe auftauchen, aber das Ergebnis ist für mich nicht nur "keine absolut perfekte Top-Ausführung in Premiumqualität" (diese Formulierung würde ich so lesen, ja es ist keine der top 10% aller Treppen aber ganz in Ordnung, also so top 20%) das ist für mich einfach nur unschön und stümperhaft gelöst. Egal welche Probleme, wenn das die einzigen Lösungen sind, die es dafür gibt, dann soll man sowas im Vorfeld kommunizieren. Und warum die Geländerbefestigung in die Fensterleibung reichen muss müsste man mir schon sehr gut verkaufen.Ich verstehe deinen Satz so, dass du die Arbeit nicht OK findest? Das ist, wie viele hier ja auch angemerkt haben, schwer mit Bildern zu 100% zu beurteilen.
Was wohl recht sicher ist, dass es keine absolut perfekte Top-Ausführung in Premiumqualität ist. Da werden sich vermutlich alle einig sein.
Altes Sprichwort:
Ziehe nur in einen Krieg den du auch sicher gewinnst.
1. Treffer bei duckduckgo.com: https://gutezitate.com/zitat/198269Das kenne ich nicht, auch Google konnte mir da nicht helfen.
Dazu fällt mir Gorbatschow ein:Feldzügen innerhalb ein paar Tagen siegreich, da haben schlaue Sprüche auch nichts genützt!
... und hat dann hinterher vom Handwerker gehört, dass es da niiiieeeeemals irgendeine Beanstandung gab. Der pöhse xyz hat einfach die Rechnung gekürzt.Früher hat man einfach mal da angerufen ...
Ich weiß ja nicht, wieviel schon bezahlt worden ist.
Ich würde, den Rest erstmal nicht bezahlen.
Das klar ansprechen.
Klar. Versuche ich auch immer. Und meist sind da ja beide Seiten dran interessiert es gut über die Bühne zu bringen. Aber das tut unser Threadersteller ja schon und will es auch nochmal machen.Grundsätzlich würde ich IMMER zuerst das Gespräch suchen, und nicht nur, weil der Handwerker das Recht auf Nacherfüllung hat. Gehört sich einfach so und oft findet man auch Lösungen.
DIN 18065 sagt 120 mm max.Abstände im DG, ja das war blöd von denen.
Aber ist der max Abstand nicht 11cm? Ist der jetzt bei 12cm?
dann ist gut!Ich finde das Jetzt auch nicht so störend und war vorher abgesprochen.
Um Gotteswillen - Bierdeckel sind hier ultimativ !bleibt das so?
Genau das ist mir auch sofort aufgefallen. Das geht natürlich nicht.aus allem anderen halte ich mich heraus, wurde auch schon alles gesagt aber
wie kam es zu dieser Lösung:
Anhang anzeigen 130041
bleibt das so?
wünsche allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung!
Moin Ben,Gegenprobe: Ich kann alles vereinbaren, auch den es nicht den Regeln der Technik entspricht. Dann ist es kein Mangel.