Pfusch am Bau

magmog

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Guuden,

Dieser Treppentyp ist ohne Statik oder eine allgemeine br. Zulassung in D baurechtlich nicht zulässig,
mit allen eventuellen Konsequenzen für den Lieferanten, den Bauleiter und den wissenden Eigner.
Bei einem eventuellen Verkauf des Hauses ist diese Sachlage verpflichtend dem Käufer mitzuteilen!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Die Leistung ist frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Hallo,
ich bin kein Jurist, aber ich halte das Wörtchen "und" für entscheidend.
Ich interpretiere das so, dass bei einer Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik eine Sache nicht mangelfrei sein kann.
Demnach dürfte man nur auf die Kundenwünsche eingehen, die sich im Rahmen der Regeln bewegen oder nicht geregelt sind.
Gruß
 

U.Tho

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Ich hab kuriose Rechtsstreitigkeiten gesehen, da hat der Handwerker den Bauherren darauf hingewiesen, dass das was er da haben will nicht den Regeln entspricht, der Bauherr hat darauf bestanden, es so zu machen, wie er sagt.
Hinterher ging es schief, weil nicht nach den Regeln und der Bauherr hat den Handwerker verklagt (!) und wenn ich mich recht entsinne, hat der Bauherr sogar Recht bekommen (!)
 

Time_to_wonder

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Ich hab kuriose Rechtsstreitigkeiten gesehen, da hat der Handwerker den Bauherren darauf hingewiesen, dass das was er da haben will nicht den Regeln entspricht, der Bauherr hat darauf bestanden, es so zu machen, wie er sagt.
Hinterher ging es schief, weil nicht nach den Regeln und der Bauherr hat den Handwerker verklagt (!) und wenn ich mich recht entsinne, hat der Bauherr sogar Recht bekommen (!)

Ein Fall für VOB/B §4 Abs. 4, Bedenken gegen Anordnungen des Auftraggebers. Sollte man immer machen, wenn der etwas gegen die a.R.d.T. haben will.
 

carsten

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Hallo

so stories dass Architekten oder Bauherren was unterschreiben, weil etwas von der Norm abweicht und dann der Handwerker doch, meist dann vor Gericht den Kürzeren zieht, gibt es zu hauf. Der Klassiker den ich als Geschichte kenne sind die Fenster aus Buche... Da ist es genau so gelaufen wie U.Tho beschrieben hat.

Begründung sinngemäß: Der Kunde/ Bauher ist sich der Tragweite seines Wunsches nicht bewusst Der Handwerker als Fachmann auf seinem Gebiet muss sich aber über die Konsequenzen seines Handels klar sein. Und deshalb gibt es da keine Übernahme der Verantwortung durch den Wunsch des Bauherrn oder wem auch immer.
Wenn der Kunde trotz Beratung das will soll er sich bitte einen Handwerker suchen der dann so einen Pfusch am Bau macht. Da hilft auch kein Bedenken anmelden, da hilft nur Auftrag ablehnen. Bei manchen Aufträgen hat man eben am meisten verdient, wenn man sie ablehnt.
 

brubu

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Hallo
Ich will nichts beschönigen und lehne nicht vorschriftsgemässe Ausführungen ab. Es kommt wohl auch drauf an wie man dem Kunden vermittelt
was nicht den Regeln entspricht. Dann müsste man die Folgen schriftlich festhalten so, dass sich der Bauherr der Tragweite bewusst sein muss.
Und ganz wichtig (bei uns) Abmahnungen, auch kleinere weil z.B. der Bau nicht genügend trocken ist, muss zwingend der Bauherr unterschreiben und
nicht "irgendein" Bauleiter. Aber auch da sollten die zu erwartenden Folgen festgehalten werden, dann kann niemand sagen er hätte diese nicht abschätzen können.
Fazit für mich: Finger weg von solchen Themen. Unsere Preise sind nicht so hoch, dass sich Streitereien lohnen.
Gruss brubu
 

Manuel_

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Hallo Martin,
vielen Dank für deine Antwort, so klingt das ganze schon etwas anders als im ersten Post, ich finde zwar immer noch, dass du das ganze etwas schwarz malst, aber es kann sein, dass sich da deine Erfahrungen von der gelernten Theorie sehr unterscheiden. Grundsätzlich würde ich IMMER zuerst das Gespräch suchen, und nicht nur, weil der Handwerker das Recht auf Nacherfüllung hat. Gehört sich einfach so und oft findet man auch Lösungen.

Nein. Er hat 3 Möglichkeiten. Alles zahlen. Zahlen, mit einem Einbehalt von xx % wegen der Mängel (als Druckmittel) oder nix zahlen.
Bei den letzten beiden Fällen wird es halt schnell auf einen Streit zwischen Anwälten hinauslaufen. Ob man das möchte und über die Konsequenzen dabei (Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten) sollte man sich frühzeitig Gedanken machen.
Mein Hinweis war weiterhin noch, dass so etwas eben seltenst (auch vor Gericht) schwarz-weiss läuft oder ausgeht. Oft hat der Handwerker dann eine Teilschuld und da durch das Verfahren noch weitere Kosten hinzugekommen sind (Gutachter, Gericht usw.) sollte man sich das vorher überlegen und seine Position gut abwägen.
Trotzdem würde ich persönlich unterm Strich lieber das Geld einem Anwalt und einem Gutachter zahlen als dem Handwerker, der mir auf Lebzeiten die Freude an meiner Treppe versaut hat. Denn leider bin ich jemand, den sowas noch nach Jahren ankotzt, das ist aber sicher kein schöner Charakterzug von mir. Ich habe noch nie jemanden verklagt, also nicht, dass ich hier falsch rüberkomme.

Ich verstehe deinen Satz so, dass du die Arbeit nicht OK findest? Das ist, wie viele hier ja auch angemerkt haben, schwer mit Bildern zu 100% zu beurteilen.
Was wohl recht sicher ist, dass es keine absolut perfekte Top-Ausführung in Premiumqualität ist. Da werden sich vermutlich alle einig sein.
Ja, das hast du richtig verstanden, ich finde die Ausführung evtl. weit schlimmer als es Profis tun, weil ich nicht zu 100% die Probleme kenne die bei so einer Treppe auftauchen, aber das Ergebnis ist für mich nicht nur "keine absolut perfekte Top-Ausführung in Premiumqualität" (diese Formulierung würde ich so lesen, ja es ist keine der top 10% aller Treppen aber ganz in Ordnung, also so top 20%) das ist für mich einfach nur unschön und stümperhaft gelöst. Egal welche Probleme, wenn das die einzigen Lösungen sind, die es dafür gibt, dann soll man sowas im Vorfeld kommunizieren. Und warum die Geländerbefestigung in die Fensterleibung reichen muss müsste man mir schon sehr gut verkaufen.

Viele Grüße
Manuel

PS:
Altes Sprichwort:
Ziehe nur in einen Krieg den du auch sicher gewinnst.

Das kenne ich nicht, auch Google konnte mir da nicht helfen.

Was ich kenne und so ähnlich ist stammt von Sun Tzu, hat aber eine deutlich andere Aussage.
Führe nie einen Krieg, den du nicht gewinnen kannst.
 

magmog

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Guuden,

Leider denken/dachten Leute wie Putin, Bush und viele andere sie wären mit ihren
Feldzügen innerhalb ein paar Tagen siegreich, da haben schlaue Sprüche auch nichts genützt!
 

U.Tho

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Zum Thema - eine außergerichtliche Einigung ohne Juristen ist immer am Besten - für gewöhnlich sind die Juristen die einzigen, die "gewinnen", wenn`s vor Gericht geht.
 

RUMBA

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Hui,
ist das schön.

Aber hier ist wirklich wichtig, was vereinbart worden ist.

Für mich ist die Treppe noch nicht fertig eingebaut, aufgrund der noch nicht verschlossenen Spaltmaßen.
Das das Geländer in das Dachfenster reinragt, ist blöd....
Hier kann es natürlich zwischen Aufmaß und Montage bauliche Veränderungen gegeben haben.

Die Balluster im EG sind ein Horror. Also mein innerer Monk rastet da völlig aus.
Das kann aber den Kundenwünschen geschultet sein.
Abstände im DG, ja das war blöd von denen.
Aber ist der max Abstand nicht 11cm? Ist der jetzt bei 12cm?

Kratzer war der Hund,
Muss ich so sagen. Darauf wird es teilweise hinauslaufen.

Aber im Großen und Ganzen.
Kann ich verstehen, das Ihr als Kunden nicht zufrieden seid.

Ich weiß ja nicht, wieviel schon bezahlt worden ist.
Ich würde, den Rest erstmal nicht bezahlen.
Das klar ansprechen.
Dann bei der Handwerkskammer um Hilfe beten.
Alles leider dann schriftlich machen.
Natürlich persönlich mit dem Handwerker sprechen.
Aber da das Kind im Brunnen ist, muss es dann alles auch schriftlich und nachvollziehbar ablaufen.

Und Musterhausen ist eine schöne Stadt, da wohnt ja auch der Max Mustermann.
Aber eventuell kann man den Wohnort auchmal outen.
Vielleicht findet sich ja jemand aus dem Forum, der es sich anguckt.

Gruß,
Rumba
 
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Ich weiß ja nicht, wieviel schon bezahlt worden ist.
Ich würde, den Rest erstmal nicht bezahlen.
Das klar ansprechen.

ja das wäre interessant, wenn du schon 90 % gezahlt hast halte ich es sehr wahrscheinlich das der Ausführer bei der Mängelfolie denkt "Le** mi am Ar****" bevor ich versuche die Punkte abzuarbeiten um an die restlichen 10 % zu kommen lass ich es lieber :emoji_slight_smile:

Ansonsten würde ich nicht androhen erstmal nicht zu zahlen sondern klar sagen das du gerne zahlen willst und einen Abschluss willst dir aber auch folgendes wichtig ist...zuviel Drohung kann gerne mal zu obigem oder Gericht führen (wenn du noch gar nichts gezahlt hast und dich weigerst...) und lieber höflich hinterfragen ob er dies auch so für sich in seiner Wohnung gerne hätte...

Finde so manches gar nicht so schlimm, zum Beispiel den Überstand ins Dachfenster, da steht eh nie jemand am Rand und stört sich dran würde ich sagen, auch die unsauberen Schnitte kann man schnell fixen....

Bei den Abständen denke ich ist ein nachbessern schlicht nicht möglich, da müsste er ja alles neu bauen... da kannst du wohl nur auf Preisnachlass verhandeln...

viel Erfolg
 

Martin45

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Grundsätzlich würde ich IMMER zuerst das Gespräch suchen, und nicht nur, weil der Handwerker das Recht auf Nacherfüllung hat. Gehört sich einfach so und oft findet man auch Lösungen.
Klar. Versuche ich auch immer. Und meist sind da ja beide Seiten dran interessiert es gut über die Bühne zu bringen. Aber das tut unser Threadersteller ja schon und will es auch nochmal machen.
Ab einem gewissen Punkt hat das aber keinen Zweck mehr zu reden (kurz gesagt beide Seiten haben die Schnauze irgendwann voll, wenn es einfach nicht läuft). Hatte mal einen Elektriker, den habe ich 5 mal zum Nachbessern "herzitiert" (Zitat des Elektrikers). Leider hat er nicht kapiert, dass ich ihn nur herzitiere, weil er es nicht schafft mängelfrei zu arbeiten. Jedesmal hat er mir dafür großspurig erklärt, dass jetzt alles tip top toll ist und wieso alle anderen Handwerker Lackaffen wären.
So optische Holzsachenmängel sieht man halt recht eindeutig. Bei der Elektrik sieht man es nicht und merkt es als Laie nur bei bestimmten Nutzungsszenarien, dass was nicht stimmt.
 

PurplePony

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Abstände im DG, ja das war blöd von denen.
Aber ist der max Abstand nicht 11cm? Ist der jetzt bei 12cm?
DIN 18065 sagt 120 mm max.
121 mm sind zuviel.

Landesbauordnung kann anders lauten.
Landesbauordnung steht über DIN 18065.

Ich persönlich finde die Treppe von der Qualität unterirdisch.
Ein paar Sachen die der TE bemängelt passieren bei der Montage regelmäßig wie Kratzer in der Wand.
Das kann passieren wenn man im mit ein paar Zentnern Gewicht in engem Raum herumhantiert.

Die Abstände der Sprossen werden nurnoch vom Bauteil getoppt welches ins Fenster ragt.

Ob das im Streitfall interessiert können andere besser beurteilen.
Meiner persönlichen Erfahrung nach geht es da eher um: funktioniert das oder funktioniert das nicht.
Mängel kosmetischer Art sind zweitrangig.
 
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Macchia

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aus allem anderen halte ich mich heraus, wurde auch schon alles gesagt aber
wie kam es zu dieser Lösung:
Treppe.jpg
bleibt das so?

wünsche allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung!
 

Macchia

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Ich finde das Jetzt auch nicht so störend und war vorher abgesprochen.
dann ist gut!
Übrigens das Hundepenthouse ist mal ganz Klasse.
Als Hund würde ich aber die fehlenden Setzstufen bemängeln weil nämlich der ganze Dreck im Bett landet.. :emoji_expressionless:

Ich würde daher (als Hund) vom Postboten ablassen und mich nun auf Treppenbauer konzentrieren...:emoji_imp:
 

teluke

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aus allem anderen halte ich mich heraus, wurde auch schon alles gesagt aber
wie kam es zu dieser Lösung:
Anhang anzeigen 130041
bleibt das so?

wünsche allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung!
Genau das ist mir auch sofort aufgefallen. Das geht natürlich nicht.
Aber ansonsten sieht die Treppe, die Detailbilder habe ich mir nicht angetan, doch ganz gut aus.
Der Abstand der Stangen nach oben an der einen Stufe lässt doch, aufgrund der Treppengeometrie, nur zwei Lösungen zu.
Abstand zu groß oder Abstand zu klein.
 

Holzfummler

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Gegenprobe: Ich kann alles vereinbaren, auch den es nicht den Regeln der Technik entspricht. Dann ist es kein Mangel.
Moin Ben,
da wäre ich etwas vorsichtig. Bei Normen, die direkten Sicherheitsbezug haben, musst du dann mindestens die gleiche Sicherheit nachweisen.
Soweit ich mich erinnere, dürfen die Abstände der Streben ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, damit Kleinkinder nicht durchfallen können. Wurde bei mir bei der Bauabnahme auch überprüft.
Gruß
Thomas
 
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