...ok, nachgesehen... und bestätigt.Da bin Ich mir nicht ganz sicher Falk, Architekt ja aber Innenarchitekt kann Ich nicht genau sagen.
Die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt, sie darf nur führen, wer Mitglied in der Architektenkammer und in die Architektenliste seines Bundeslandes eingetragen ist.
Quelle: bund deutscher innenarchitekten bdia
Die selbsternannten nennen sich dann eher Interieur Designer oder so.
Passt in dem Fall auch besser zum Rest...