Leitungsführung durch Sparren

fahe

ww-robinie
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Und bitte daher nochmals um eine Quelle zu deiner Aussage "Kabel darf man nicht auf Holz verlegen".
"Kabel" muss man in dem Fall durch die korrekte Kabelart ersetzen.... dann gibt's auch eine Aussage...:emoji_wink:

Mantelleitungen a la NYM dürfen auch direkt, also ohne Schutzrohr, auf Holz befestigt werden. NYIF bspw., also Stegleitungen, mit gleicher Selbstverständlichkeit nicht. So sagen es mir meine Erinnerung.

Ich habe keinen Zugang zum VDE-Abo, aber meiner Aufzeichnung zufolge sollten sich VDE0298-3 und VDE0100-520 damit befassen und bei NYM keine Einschränkungen anführen, bei bswp. Stegleitungen dagegen sehr wohl.
 

Yovader

ww-robinie
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"Kabel" hat vermutlich noch niemand verlegt.
NYM darf im Außenbereich verwendet werden, muss jedoch mittels UV-beständigen Rohren gegen evtl. Sonneneinstrahlung geschützt werden.
Dies gilt auch bei nur wenigen cm, wie es zum Beispiel beim Übergang vom Schalter in die Wand sein könnte.
Hintergrund ist, dass der Mantel üblicherweise aus PVC besteht und dort durch die UV-Einwirkung die Weichmacher verflüchtigen. In der Folge bilden sich Mikrorisse, wodurch Schmutz und Feuchtigkeit eindringen kann. Die Isolierung versprödet. (VDE 0100-520)
 

thschi

ww-nussbaum
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"Kabel" muss man in dem Fall durch die korrekte Kabelart ersetzen.... dann gibt's auch eine Aussage...:emoji_wink:

Mantelleitungen a la NYM dürfen auch direkt, also ohne Schutzrohr, auf Holz befestigt werden. NYIF bspw., also Stegleitungen, mit gleicher Selbstverständlichkeit nicht. So sagen es mir meine Erinnerung.

Ich habe keinen Zugang zum VDE-Abo, aber meiner Aufzeichnung zufolge sollten sich VDE0298-3 und VDE0100-520 damit befassen und bei NYM keine Einschränkungen anführen, bei bswp. Stegleitungen dagegen sehr wohl.
Ja, bin von NYM ausgegangen, da dies ja der bevorzugte Typ sein dürfte.

Danke!

Thomas
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Hallo,
Richtlinien spiegeln den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wider. Und diverse Gesetze schreiben vor, nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu arbeiten.
Insofern haben Richtlinien Gesetztes-Charakter. Wenn auch "von hinten durch die Brust ins Auge".
Gruß
Moin,

Hast du dazu ne Quelle? Nur aus Interesse, kann es nämlich kaum Glauben.

Unabhängig davon denke ich, dass Moritz es sicherlich begrüßen würde, wenn es nicht derartig ausartet. Deshalb die Quelle ggf auch per PN.
 

Yovader

ww-robinie
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Es gibt auch kein Gesetz, dass Dein Auto eine genau definierte Bremswirkung haben muss. Da reicht die Vorgabe "gültige HU", der Rest ist dann den Prüfstellen überlassen.
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Es gibt auch kein Gesetz, dass Dein Auto eine genau definierte Bremswirkung haben muss. Da reicht die Vorgabe "gültige HU", der Rest ist dann den Prüfstellen überlassen.
Hast du nicht so langsam alles gesagt, was du zu sagen hattest und kannst aufhören diesen Faden zu zerschießen?

Wir wissen jetzt, dass du vor der gefährlichen uv Strahlung für nym-j Leitungen warnst, die in einem geschlossenen Kasten laufen sollen.

Sicher hast du auch gute Hinweise gegeben aber deine Art ist derbe anstrengend. So was kennt man sonst nur aus Elektrikforen, vielleicht wäre das was für dich?
 

fahe

ww-robinie
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...ich denke die Elektrofachkraft wollte ein bisschen "Kabel vs. Leitung" klugscheißern - wohlweißlich negierend, dass ich "Kabel" verwendete, weil es in dem angeblichen Ursprungszitat so benannt wurde, wonach man "Kabel nicht auf Holz verlegen dürfe".

Ich muss allerdings einräumen, dass ich diese ursprüngliche Aussage hier gar nicht finde, sondern nur die Diskussion darum.

Ist mir aber auch egal, mir wird das zu doof. Es ging um die Aussage, Leitungen auf Holz zu verlegen, ich krame extra die Normbezeichungen heraus... und dann kommt Prosa zur mangelhaften UV-Beständigkeit von NYM-Leitungen.

Sorry, @DasMoritz
 

Yovader

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Hast du nicht so langsam alles gesagt, was du zu sagen hattest und kannst aufhören diesen Faden zu zerschießen?

Wir wissen jetzt, dass du vor der gefährlichen uv Strahlung für nym-j Leitungen warnst, die in einem geschlossenen Kasten laufen sollen.

Sicher hast du auch gute Hinweise gegeben aber deine Art ist derbe anstrengend. So was kennt man sonst nur aus Elektrikforen, vielleicht wäre das was für dich?

Du hast nach einer Quelle gefragt. Das Beispiel sollte verdeutlichen, dass es zwar Gesetze gibt, die bestimmte Überprüfungen, Abnahmnen etc. verlangen, jedoch beinhalten diese nicht explizit sämtliche Regelwerke, die zu deren Erlangung führen.

Wenn Du meinst, dass ich den Faden zerschieße, prüfe doch mal, wieviele Deiner Posts OT sind.

Und wenn Du mich zitierst, dann doch bitte korrekt und ohne Deine Interpretationen
 

Time_to_wonder

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...ich denke die Elektrofachkraft wollte ein bisschen "Kabel vs. Leitung" klugscheißern - wohlweißlich negierend, dass ich "Kabel" verwendete, weil es in dem angeblichen Ursprungszitat so benannt wurde, wonach man "Kabel nicht auf Holz verlegen dürfe".

Also ich habe schon Kabel verlegt. Ich habe das nämlich mal gelernt!:emoji_sunglasses:
 

Yovader

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...Du klugscheißerst ja auch nicht...:emoji_wink:

Da stimme ich zu, den Part hast Du übernommen. Und wie so oft, verlässt Du die sachliche Ebene und wirst ausfallend.

Selbstverständlich wird in einem Fachforum niemand klugscheißen und wenn falsche Begriffe verwendet werden, kommt natürlich auch keine Reaktion.... genau.
Dafür wird dann lieber seitenlang über einen Farbanstrich einer Außenfassade debattiert. Mag ja Zufall sein, dass gerade die anderen Gewerke von den allwissenden Woodworkern lieber zerpfückt werden.
Sehr hilfreich sind dann auch Kommentare wie von Ernstl, mal eben etwas raushauen, egal völlig OT, völlig unbelegt, aber immerhin auch etwas geschrieben
 

Ernstl

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NBgl.
Sehr hilfreich sind dann auch Kommentare wie von Ernstl, mal eben etwas raushauen, egal völlig OT, völlig unbelegt, aber immerhin auch etwas geschrieben

Das war nur eine Reaktion auf dein OT. Betreffend der definierten Bremswirkung mach dich im Kraftfahrrecht und den dazugehörenden Verordnungen schlau. Da wirst du etwas über eine Mindestbremswirkung finden und auch über die Pflichten eines Kfz-Lenkers. Die gültige Hauptuntersuchung sagt nur etwas über die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Kfz zum Überprüfungszeitpunkt aus. Danach trifft diese den Zulassungsbesitzer und Lenker trotz "gültiger HU".

Lg
Ernst
 

Yovader

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@time
Du bist mit weniger Beiträgen ja nun auch kein Lamm. Zudem setzt meine These das Lesen und nicht das Schreiben voraus. Aber vermutlich weißt Du, wieviele Seiten ich hier gelesen habe.

@ernst:

Lies doch bitte nochmal, was ich geschrieben habe, es ging vom Kern her darum, dass nicht jede VDE-Vorschrift in einem Gesetz steht, sondern es Gesetze gibt, die z.B. auf die Abnahme eines Elektromeisters verweisen. Wissend, dass dieser die Abnahme nach VDE-Vorschriften durchführt.
Nichts anderes macht ein Prüfer (KFZ-Meister) bei einer HU. Du schreibst ja selbst ....und den dazu gehörenden Verordnungen. Genau das war damit gemeint.
 

fahe

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dass nicht jede VDE-Vorschrift in einem Gesetz steht,
Alleine dieser Satz disqualifiziert Dich. Vielleicht basiert Dein dünnes Labern einfach auf Deiner zu selektiven Art des Lesens. Oder was auch immer sich da zwischen Deinen Ohren abspielen mag.

Ist mir aber egal. Wenn Du weiter fleißig bist, kommst du schon auch noch auf Beitragszahlen wie Jörg. Ich werde die nicht mehr lesen, Du hast es geschafft, als erstes Mitglied auf meine Ignoreliste zu kommen. Das ist doch immerhin auch etwas...:emoji_wink:
 
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Hast du dazu ne Quelle?
Hallo,
welchen gesetzlichen Anforderungen ein Fachmann bei der Ausführung seiner berufsspezifischen Arbeiten unterliegt, und auf welche Richtlinien die Gesetze Bezug nehmen, muss der Fachmann wissen! Oder wenigstens wissen, wo er das nachschlagen kann.
Bei aller Hilfsbereitschaft... in diesem entgleisenden Thread geht es mir zu weit, Recherchen für die Fachleute unter uns auszuarbeiten.
Gruß
 

schrauber-at-work

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Weil hier eh schon so viel OT ist:
Der übliche Hausanschluß (also ohne Elektroheizung) ist in DE mit 3 x 35 Amp (einfach mal im Keller auf die Panzersicherungen schauen) ausgeführt.
Längst nicht überall. Bei mir sind es 3x63A (überall hier in der Straße).
Gebaut wurde mein Haus 1978, Elektroheizung gab es nie.

Gruß SAW
 

Gelöscht Mitglied 91199

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Hallo,
welchen gesetzlichen Anforderungen ein Fachmann bei der Ausführung seiner berufsspezifischen Arbeiten unterliegt, und auf welche Richtlinien die Gesetze Bezug nehmen, muss der Fachmann wissen! Oder wenigstens wissen, wo er das nachschlagen kann.
Bei aller Hilfsbereitschaft... in diesem entgleisenden Thread geht es mir zu weit, Recherchen für die Fachleute unter uns auszuarbeiten.
Gruß
Bin mir halt ziemlich sicher, dass es nicht stimmt, was du sagst.
Denke du verwechselt anerkannte Regeln der Technik und stand der Technik
 

Yovader

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@saw:
Genau deshalb steht dort auch üblich und nicht überall.

Aber das scheint hier der Sport zu sein, Dinge aus dem Zusammenhang lösen, falsch zitieren, eigene Interpretationen als meine Aussage zu werten oder auch einfach nur irgendetwas schreiben, Hauptsache man ist auch dabei. Immer schön nach den kleinsten Fehlern suchen, das lenkt wunderbar von den eigenen Baustellen ab.

@JannikOS:
Dann kläre uns doch mal auf, statt alles in Frage zu stellen.
 
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