Kostenexplosion Schreinerarbeiten

quenten

ww-eiche
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Beim Kaufvertrag beginnt es, wenn der Verbraucher den Artikel erhalten hat. Kann der Verbraucher (z.B. beim Fernabsatz) dann schon wirksam widerrufen, wenn der Artikel noch gar nicht da ist? Ein Widerruf ist ja auch mit Rücksendekosten verbunden, welche bei sperrigen Dingen schon mal nicht unerheblich sind.
Oder verlängert die Versanddauer prinzipiell die Frist?
Frist beginnt mit Erhalt, der korrekte weg ist Lieferung annehmen, dann widerrufen und zurücksenden. Eine Aufhebung des Vertrages vor Lieferung beiderseits ist rein freiwillig.

Natürlich kann ich schon vor Eintreffen der Ware (u8nd auch vor Widerrufsbelehrung) widerrufen. Auch das entspricht doch dem Sinn des Gesetzes, dass ich mir schnelle Entscheidungen noch einmal überlegen darf. Wenn der Versand dann nicht erfolgt ist, zahle ich natürlich auch nicht den Rückversand. Aber je automatisierter das ist, um so schlechter lässt sich das stoppen. Der Fernverkäufer hat ja auch ein interesse daran, sich den Hinversand, auf dem er sonst hängen bleibt, erstattet zu bekommen.
Es ist eben nicht so dass ich als Fernkäufer ein Recht darauf habe jederzeit zu widerrufen, sondern die Frist beginnt erst ab erhalt der Ware. Bis dahin kann auch der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages pochen.

Wäre auch für den Händler schwierig wenn er jedesmal sicherstellen müsste dass auch ja kein Widerruf eingegangen wenn er das Paket dem Versanddienstleister übergibt...
 

pedder

ww-robinie
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Andi74

ww-buche
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Frist beginnt mit Erhalt, der korrekte weg ist Lieferung annehmen, dann widerrufen und zurücksenden. Eine Aufhebung des Vertrages vor Lieferung beiderseits ist rein freiwillig.

Es ist eben nicht so dass ich als Fernkäufer ein Recht darauf habe jederzeit zu widerrufen, sondern die Frist beginnt erst ab erhalt der Ware. Bis dahin kann auch der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages pochen.

Wäre auch für den Händler schwierig wenn er jedesmal sicherstellen müsste dass auch ja kein Widerruf eingegangen wenn er das Paket dem Versanddienstleister übergibt...

Wenn der Verkäufer trotz erhaltenem Widerruf versendet, kann u.U. eine Zusendung unbestellter Waren vorliegen. Hatte die Konstellation leider schon selbst: habe Kabelkanäle in Länge 120cm bestellt. Nach Bestellung die Montageanleitung heruntergeladen, dort Stand dann die Kanäle hätten eine Länge von 80cm und wären für Schreibtische mit 120cm Breite. Habe den Händler per Email (telefonisch war nicht möglich) kontaktiert, gebeten die Bestellung zu stornieren und Sicherheitshalber den Widerruf erklärt. Die Antwort des Händlers, einen Widerruf per Email könne er nicht akzeptieren, ich solle das Widerrufsformular auf der Homepage ausfüllen. Das habe ich dann auch gemacht und zwei Tage später die Antwort erhalten, dass ein Widerruf erst nach Erhalt der Ware möglich sei, ferner würden die Prozesse vollständig automatisiert ablaufen, daher könne er den Versand nicht mehr stoppen. Zehn Tage später hat er dann die (angeblich lagernden) Kabelkanäle versandt.

Da ist mir dann die Hutschnur geplatzt. „Long Story Short“ der Händler ist für den Hinversand und die Abholung der Waren aufgekommen. Hierzu der Hinweis auf ein Urteil des OLG Koblenz mit Az. 9 U 120/09. Die Weigerung den Widerruf per Email zu akzeptieren, war dann auch noch ein Punkt. Mit der Rückzahlung befand sich der Verkäufer bereits in Verzug, bevor die Kanäle bei mir eingegangen sind.
 
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