magmog
ww-robinie
guuden,
besonders bei Tischlerarbeiten ist Amazon so was von relevant.
besonders bei Tischlerarbeiten ist Amazon so was von relevant.
Frist beginnt mit Erhalt, der korrekte weg ist Lieferung annehmen, dann widerrufen und zurücksenden. Eine Aufhebung des Vertrages vor Lieferung beiderseits ist rein freiwillig.Beim Kaufvertrag beginnt es, wenn der Verbraucher den Artikel erhalten hat. Kann der Verbraucher (z.B. beim Fernabsatz) dann schon wirksam widerrufen, wenn der Artikel noch gar nicht da ist? Ein Widerruf ist ja auch mit Rücksendekosten verbunden, welche bei sperrigen Dingen schon mal nicht unerheblich sind.
Oder verlängert die Versanddauer prinzipiell die Frist?
Es ist eben nicht so dass ich als Fernkäufer ein Recht darauf habe jederzeit zu widerrufen, sondern die Frist beginnt erst ab erhalt der Ware. Bis dahin kann auch der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages pochen.Natürlich kann ich schon vor Eintreffen der Ware (u8nd auch vor Widerrufsbelehrung) widerrufen. Auch das entspricht doch dem Sinn des Gesetzes, dass ich mir schnelle Entscheidungen noch einmal überlegen darf. Wenn der Versand dann nicht erfolgt ist, zahle ich natürlich auch nicht den Rückversand. Aber je automatisierter das ist, um so schlechter lässt sich das stoppen. Der Fernverkäufer hat ja auch ein interesse daran, sich den Hinversand, auf dem er sonst hängen bleibt, erstattet zu bekommen.
Unfug. https://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-bereits-ab-vertragsschluss-moeglich.htmlEs ist eben nicht so dass ich als Fernkäufer ein Recht darauf habe jederzeit zu widerrufen, sondern die Frist beginnt erst ab erhalt der Ware. Bis dahin kann auch der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages pochen.
Frist beginnt mit Erhalt, der korrekte weg ist Lieferung annehmen, dann widerrufen und zurücksenden. Eine Aufhebung des Vertrages vor Lieferung beiderseits ist rein freiwillig.
Es ist eben nicht so dass ich als Fernkäufer ein Recht darauf habe jederzeit zu widerrufen, sondern die Frist beginnt erst ab erhalt der Ware. Bis dahin kann auch der Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages pochen.
Wäre auch für den Händler schwierig wenn er jedesmal sicherstellen müsste dass auch ja kein Widerruf eingegangen wenn er das Paket dem Versanddienstleister übergibt...