Kostenexplosion Schreinerarbeiten

pedder

ww-robinie
Registriert
19. Oktober 2007
Beiträge
9.850
Ort
Kiel
Natürlich kann ich schon vor Eintreffen der Ware (u8nd auch vor Widerrufsbelehrung) widerrufen. Auch das entspricht doch dem Sinn des Gesetzes, dass ich mir schnelle Entscheidungen noch einmal überlegen darf. Wenn der Versand dann nicht erfolgt ist, zahle ich natürlich auch nicht den Rückversand. Aber je automatisierter das ist, um so schlechter lässt sich das stoppen. Der Fernverkäufer hat ja auch ein interesse daran, sich den Hinversand, auf dem er sonst hängen bleibt, erstattet zu bekommen.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.349
Alter
58
Ort
Wadersloh
Auch das entspricht doch dem Sinn des Gesetzes, dass ich mir schnelle Entscheidungen noch einmal überlegen darf.
Schon klar, aber es verlängert ja die Widerrufsfrist um den Versandweg. Da finde ich die Lösung mit Fristbeginn bei Vertragsschluss fairer.

Es ist ja nicht immer der Verkäufer, der den Käufer überrumpelt. Jetzt fällt mir zum Beispiel ein, ich möchte einen schönen Außenwhirlpool. Bestelle das Teil via Fernabsatz und mir fällt erst beim Eintreffen auf, dass ich ihn gar nicht haben möchte, lasse den noch 2 Wochen stehen und widerrufe dann. Niemand wurde überrumpelt, aber Kosten sind dem Verkäufer dennoch entstanden (Versand, ggf. Nachbestellung ans Lager, Wertverlust etc..).
Welches Gesetz schützt den Verkäufer?
 

ChristophW

ww-robinie
Registriert
27. November 2013
Beiträge
2.790
Ort
Schleswig-Holstein
Beim Kaufvertrag beginnt es, wenn der Verbraucher den Artikel erhalten hat. Kann der Verbraucher (z.B. beim Fernabsatz) dann schon wirksam widerrufen, wenn der Artikel noch gar nicht da ist?
Ich meine es heißt, das die Frist mit 14 Tagen zu laufen beginnt sobald ich über mein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, jedoch frühestens nach Erhalt der Ware! D.h. wenn du die Ware schon hast, aber noch keine Wiederrufsbelehrung erhalten hast, beginnt es später und du hast länger Zeit, wirst du z.B. per Mail bei Bestellbestätigung schon belehrt, kannst du ab dem Zeitpunkt wiederufen, die 14 Tage verlängern sich aber um die Zeit bis zu die Ware nachweislich in Empfang genommen hast.
 

pedder

ww-robinie
Registriert
19. Oktober 2007
Beiträge
9.850
Ort
Kiel
Fair? Ist keine Kategorie von Gesetzen. Das sind die Kosten, die ein Fernabsatzverkäufer kalkulieren muss. Wenn er das nicht möchte: Ladengeschäft eröffnen und an Laufkundschaft verkaufen.

Die Vorschriften enthalten für bestimmte Fälle ja auch eine Entschädigung des Verkäöufers. (Kunde läuft zwei Wochen mit den Wanderstiefeln durch die Alpen.)
 
Zuletzt bearbeitet:

ChristophW

ww-robinie
Registriert
27. November 2013
Beiträge
2.790
Ort
Schleswig-Holstein
Welches Gesetz schützt den Verkäufer?
Wer zwingt den Verkäufer am Online-Handel teilzunehmen? Die Regeln sind doch klar und wer nicht mag darf ein Ladengeschäft eröffnen wo das Fernabsatzgesetz nicht gilt, natürlich steht es dem Verkäufer auch frei in Zukunft mich nicht mehr zu beliefern, deswegen gibt es ja Schufa & Co wiederrum um sich als Verkaufer abzusichern, aber ein vollumfänglichen Schutz gibt es nicht, das nennt sich Unternehmerisches Risiko, wenn ich das garnicht mag muss ich eine abhängige Beschäftigung anstreben.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.349
Alter
58
Ort
Wadersloh
Das sind die Kosten, die ein Fernabsatzverkäufer kalkulieren muss.
Ist das kalkulierbar? Eher ein Ratespiel :emoji_slight_smile:
Wer zwingt den Verkäufer am Online-Handel teilzunehmen? Die Regeln sind doch klar und wer nicht mag darf ein Ladengeschäft eröffnen
Niemand. Darum geht es mir auch nicht, ebenso nicht um Wertersatzleistungen. Ich finde es nur falsch, dass zwischen Fernabsatz- und Ladengeschäft in der Form differenziert wird, mit Ausnahme der Überrumpelungstaktik, da finde ich ein Widerrufsrecht sehr sinnvoll.
Bestellt der Kunde proaktiv via Fernabsatz, sollte er um dies Recht (wie im Ladengeschäft) beschnitten werden. Aber ein notwendiger Nachweis bremst das sicher aus.

das nennt sich Unternehmerisches Risiko
Das unternehmerische Risiko muss aber kalkulierbar bleiben.
 

Mater1984

ww-robinie
Registriert
26. März 2013
Beiträge
1.589
Ort
Bretzfeld (bei Heilbronn)
Der Sinn des Gesetzes ist es ja den Käufer zu schützen vor den früheren Haustürgeschäften wo die Vertreter durch die Republik getourt sind. A la Loriot.
Als Verkäufer muss ich damit rechnen, dass der Kunde widerruft. Weil ihm beim Erhalt der Ware auffällt, dass sie nicht passt, qualitativ nichts taugt oder einfach er sie doch nicht haben will. Er kann aber nicht einfach die Biertischgarnitur für ne Feier nehmen und dann versifft zurücksenden
 

Mater1984

ww-robinie
Registriert
26. März 2013
Beiträge
1.589
Ort
Bretzfeld (bei Heilbronn)
Ist das kalkulierbar? Eher ein Ratespiel
Im Normalfall kalkuliert man ja einen Prozentsatz an Defekten, zurückgeschickten etc. Waren mit ein als Hersteller/ Händler.

Im Ladengeschäft hab ich dafür evtl. Ladenhüter die irgendwann aus dem Programm genommen werden ohne das man sie verkauft hat.
dafür hat man im Internet ggf. Einen wesentlichen größeren potentiellen Käuferkreis.
 

pedder

ww-robinie
Registriert
19. Oktober 2007
Beiträge
9.850
Ort
Kiel
Niemand. Darum geht es mir auch nicht, ebenso nicht um Wertersatzleistungen. Ich finde es nur falsch, dass zwischen Fernabsatz- und Ladengeschäft in der Form differenziert wird, mit Ausnahme der Überrumpelungstaktik, da finde ich ein Widerrufsrecht sehr sinnvoll.
Bestellt der Kunde proaktiv via Fernabsatz, sollte er um dies Recht (wie im Ladengeschäft) beschnitten werden.

Gerade bei Fernabsatz geht es ja auch daruum, dass der Kunde die Ware zum ersten mal live und in Farbe sieht, wenn er das Paket aufmacht.
Die Sache, die auf den Bildern noch total super aussah, ist dann oft nicht mehr so schön. Ohne Widerrufsrecht würde der Markt komplett einbrechen. Bzw. die Großen würde es anbeiten (wie einige große auch immer noch die Kosten des Rückversands tragen) und so wieder einen Wettberwebrsvorteil bekommen.).
 

netsupervisor

Gäste
Gesetze sind da um eine Vielzahl von Rechtsfragen durch eine offene und breite Formulierung zu erfassen und eine ausgeglichene Regelung zu treffen. Wer jetzt wieder mit einzelnen Beispielen und Einzelfällen dagegen argumentiert, hat das Rechtssystem nicht verstanden. Das Gesetz ich nicht da um es jeden Recht zu machen, sondern um Ordnung zu schaffen, an die sich jeder zu halten hat.
Es gibt Prinzipien im BGB, die stehen nun Mal über allem: Verbraucherschutz, Mieterschutz, Kinderschutz. Man muss nur mal OBJEKTIV und klar darüber nachdenken, dann leuchtet es eigentlich ein. Bei der Abwägung von Interessen überwiegt halt eine Gruppe und für die hat sich das Gesetz als schützenswert entschieden.

Persönliches Rechtsempfinden kann man vor Gerichten klären, objektive Gesetze bleiben davon unberührt.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.349
Alter
58
Ort
Wadersloh
Man muss nur mal OBJEKTIV und klar darüber nachdenken, dann leuchtet es eigentlich ein. Bei der Abwägung von Interessen überwiegt halt eine Gruppe und für die hat sich das Gesetz als schützenswert entschieden.
Das ist ja eben nicht mehr ausschließlich so. Sieht man immer häufiger.
Wer jetzt wieder mit einzelnen Beispielen und Einzelfällen dagegen argumentiert, hat das Rechtssystem nicht verstanden.

Wenn du es so siehst, dass alle Unternehmen ein Einzelfall sind, dann hab ich das wohl nicht verstanden. Es geht mir nicht im Einzelfälle. Es geht darum, ob bestimmte schützenswerte Gruppe nicht vielleicht doch etwas weniger geschützt sein dürfen.
 

ChristophW

ww-robinie
Registriert
27. November 2013
Beiträge
2.790
Ort
Schleswig-Holstein
Ist das kalkulierbar? Eher ein Ratespiel
Inwiefern ist kalkulierbar ob jemand bei dir vorbeikommt und eine gewisse Dienstleistung haben möchte? Ist ja auch ein Ratespiel. Es gibt Versender die schenken dir einen Gutschein für den nächsten Einkauf wenn du etwas nicht zurücksendest, es gibt Versender die werben explizit damit das du es sogar länger und kostenlos zurückgeben kannst, so hat jeder seine Strategie und die basiert sicher auf Zahlen und Marktbeobachtung und nicht auf Ratespiele.

Bestellt der Kunde proaktiv via Fernabsatz, sollte er um dies Recht (wie im Ladengeschäft) beschnitten werden. Aber ein notwendiger Nachweis bremst das sicher aus.
Welches Recht den? Beispiel ich komme in den Laden, schau mich etwas um und finde dann das es mir doch nicht gefällt, sollte ich dann anteilig an Ladenmiete, Nebebenkosten etc. pp. am Ausgang zahlen müssen? Ebenso wenn ich etwas bestelle und es entspricht der Beschreibung, habe ich ggf. die Kosten für den Rückversand zu tragen, wie die Ware zu mir kommt ist aber (kalkulierbare) Kosten des Verkäufers, ich sehe da keine direkte Benachteiligung, den das Geld gibt es ja auch erst zurück sobald die Ware wieder beim Versender ist und er prüfen konnte das keine Wertminderung stattgefunden hat etc, also ist es ja nicht so das in den 14 Tagen man die Ware kostenlos zur Ansicht erhält.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.349
Alter
58
Ort
Wadersloh
also ist es ja nicht so das in den 14 Tagen man die Ware kostenlos zur Ansicht erhält.
Ich stelle dir jetzt mal eine einfache Frage, als Antwort reicht ein ja oder nein.
Würdest du Ware, die vom Kunden zurück gekommen ist, aber nur noch 'so halb' originalverpackt ist, für den vollen Verkaufspreis behalten?
Machen wir uns doch nix vor, wobei die großen Versender dies längst tun - Retourware ist immer im Preis gemindert.
Der Verkäufer zahlt den Versand, und trägt ebenso die Wertminderung. Natürlich ist das für den Käufer auch nicht kostenlos, das ist aber doch etwas ganz anderes.
Amazon vernichtet oder verramscht die Rückläufer, alle Welt findet das unmöglich, und du findest das Prinzip in Ordnung - vermutlich aber Amazons Umgang damit auch nicht.
'Zur Ansicht bestellen' ist eine der größten Unmöglichkeiten (und zusätzlich Ressourcenverschwendungen) überhaupt.

Aber die großen Fische meinte ich anfangs gar nicht. Na klar, bei der Artikelanzahl lässt sich alles kalkulieren, nicht jedoch beim kleinen Onlineshop, der täglich 2 Dekoartikel verkauft. Oder beim Tischler, um den es Eingangs ging.
Ohne Widerrufsrecht würde der Markt komplett einbrechen.
Niemals. Meinst du die Kundschaft tapeziert sich dann die Wände mit Geldscheinen? Es wird nur bedachter eingekauft.
 

pedder

ww-robinie
Registriert
19. Oktober 2007
Beiträge
9.850
Ort
Kiel
Ih würde nichts online kaufen, wenn ich es nicht umtauschen bzw. widerrufen kann. Dazu habe ich zuviel schlechte Erfahrungen gemacht.
Aber Du kannst ja eine BI gründen.

Eine gesetzlich geregelte Neuverpackungspauschale bei Zerstörung der Verpackung? 3% gern.
Verbot der Vernichtung? Sehr gern.
Verbot dieser ganzen Ramschartikel? Ich könnt Dich küssen!
 

ChristophW

ww-robinie
Registriert
27. November 2013
Beiträge
2.790
Ort
Schleswig-Holstein
Amazon vernichtet oder verramscht die Rückläufer, alle Welt findet das unmöglich, und du findest das Prinzip in Ordnung
Hab ich nirgends geschrieben, das ist aber rein Amazons "Politik", das wird nicht von Fernabsatzgesetz so gefordert.

Eine gesetzlich geregelte Neuverpackungspauschale bei Zerstörung der Verpackung? 3% gern.

Das Fernabsatzgesetz sieht eine "übliche" Inaugenscheinnahme wie sie auch in einem Ladengeschäft möglich wäre vor, alles darüber hinaus kannst du dem Kunden von seiner Rückerstattung abziehen, das das "die großen" nicht tun steht ja auf einem anderen Blatt und wäre vielleicht etwas für das Kartellamt wenn man das "Wettbewerbsverzerrend" findet :emoji_slight_smile:

'Zur Ansicht bestellen' ist eine der größten Unmöglichkeiten
Du unterstellst das alle die was zurücksende es "zur Ansicht" bestellen oder den Artikel in völlig zerstörtem Zustand zurücksenden. Es geht aber darum das ein Kunde erstmal in einer schlechteren Position ist, das Geld ist weg und der Artikel entspricht nicht den (subjektiven) Vorstellungen, anstatt das ich mich jetzt mit dem Verkäufer streiten muss ob der "Hochwertige Fräsersatz in edler Holzkassette" ein solcher ist oder eine ungenügende Beschreibung vorlag (wo man schon immer unabhängig vom Fernabsatzgesetz eine Rückabwicklung verlangen konnte!) wird jetzt ein begrenzter Zeitraum vorgesehen in dem ich ohne Angabe von Gründen widerrufen kann, was dem Rechnung trägt das ich den Artikel halt nicht einfach "liegen lassen" kann wie bei einem Ladengeschäft.

Nicht jedoch beim kleinen Onlineshop, der täglich 2 Dekoartikel verkauft
Auch ob sich ein Gewerbe überhaupt lohnt ist teil des Unternehmerischen Risikos, wenn von meinen 2 Dekoartikel pro Tag immer einer zurück kommt sollte ich entweder über meine Zielgruppe überdenken oder meine Produkte oder die Beschreibung oder den Vertriebskanal.
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.349
Alter
58
Ort
Wadersloh
Das führt zu nix :emoji_slight_smile:
Nach über 20 Jahren Selbstständigkeit brauche ich keine Belehrungen über Betriebswirtschaft.
Mir geht es darum, dass es grundsätzlich verkehrt ist, ein pauschaliertes Widerrufsrecht einzuräumen.
Natürlich muss es ein Widerrufsrecht für begründete Fälle geben. Aber nicht in der jetzigen Form. Das dies einigen aufstößt, sieht man schon an der Info des ZDH.
 

Manuel_

ww-robinie
Registriert
16. April 2022
Beiträge
1.226
Ort
Deutschland
Das führt zu nix :emoji_slight_smile:
Damit hast du recht, und ich hoffe du nimmst mir das jetzt nicht krumm, aber das ist zum Teil so, weil du deine Meinung als unumstößlichen Fakt formulierst.

Mir geht es darum, dass es grundsätzlich verkehrt ist, ein pauschaliertes Widerrufsrecht einzuräumen.

Sowas macht es einfach schwer, die Meinung des Gegenüber unkommentiert zu lassen, wenn die Aussage widerlegbar falsch ist, oder von vielen andere auch einfach nicht geteilt wird.

Bitte versteh mich nicht falsch, ich sehe das Problem, das du ansprichst, aber wie viele andere hier ist deine Vorgeschlagene Lösung mehr Gift als Heilung.

Viele Grüße und nichts für Ungut
Manuel
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.349
Alter
58
Ort
Wadersloh
ich sehe das Problem, das du ansprichst, aber wie viele andere hier ist deine Vorgeschlagene Lösung mehr Gift als Heilung.
Vermutlich hast du Recht. Ich sehe diese Plattform als Diskussionsforum, und wer nicht das Unmögliche fordert, wird das Mögliche nie erreichen.
Offensichtlich sind hier mehr Kunden als Lieferanten - eher logisch.
 

WinfriedM

ww-robinie
Registriert
25. März 2008
Beiträge
25.105
Ort
Dortmund
Es ist ja nicht immer der Verkäufer, der den Käufer überrumpelt. Jetzt fällt mir zum Beispiel ein, ich möchte einen schönen Außenwhirlpool. Bestelle das Teil via Fernabsatz und mir fällt erst beim Eintreffen auf, dass ich ihn gar nicht haben möchte, lasse den noch 2 Wochen stehen und widerrufe dann. Niemand wurde überrumpelt, aber Kosten sind dem Verkäufer dennoch entstanden (Versand, ggf. Nachbestellung ans Lager, Wertverlust etc..).
Welches Gesetz schützt den Verkäufer?

Man kann das auch einfach als "ausgehandelte Spielregel des Marktes" verstehen. Der Kunde ist König, was er will, bekommt er, muss halt nur bezahlen. Wenn der Kunde sich einen Markt wünscht, bei dem man alles zurückschicken kann, bekommt er ihn. Und die Verkäufer müssen es entsprechend einpreisen.

Die Grundidee finde ich auch sinnvoll, dass der Kunde also die Möglchkeit haben muss, ein Produkt auch zu prüfen, direkt bei sich zu Hause. Es also anfassen und ausprobieren kann. Es gibt nunmal viele Produkte, die man nur so hinreichend beurteilen kann. Das fördert auch überhaupt erstmal diesen Vertriebsweg. Kaum ein Kleidungsstück würde Online verkauft werden können, wenn das nicht möglich wäre. Hätte es der Gesetzgeber nicht gemacht, hätten es die Geschäfte angeboten, weil das die Grundlage für viele Online-Geschäfte ist.

Das es auch viel Missbrauch gibt, sehe ich dabei auch. Finde ich auch unmöglich und ärgert mich. Zahlt dann ja jeder mit und verteuert den Online-Markt. Auch dieser ökologische Wahnsinn. Einen guten Schritt finde ich schon, dass man mittlerweile die Rücksendekosten in der Regel selber tragen muss. Das reduziert schonmal etwas dieses wahllose bestellen.

Gut fände ich auch, wenn das alles kein Zwang wäre. Wenn also Geschäfte wählen könnten, nach welchem Vertriebsmodell sie verkaufen. Also so im Sinne: "Bei uns gibts kein Widerrufsrecht, dafür können wir 10% billiger anbieten." Bei vielen Produkten wäre das für mich sehr interessant, wo ich genau weiß, was ich bekomme und diesen Widerruf gar nicht brauche. Was ich nicht brauche, will ich auch nicht mitfinanzieren.
 

wasmachen

ww-robinie
Registriert
6. Januar 2013
Beiträge
5.195
Ort
HinternDiwan
Man kann das auch einfach als "ausgehandelte Spielregel des Marktes" verstehen. Der Kunde ist König, was er will, bekommt er, muss halt nur bezahlen. Wenn der Kunde sich einen Markt wünscht, bei dem man alles zurückschicken kann, bekommt er ihn. Und die Verkäufer müssen es entsprechend einpreisen.

Die Grundidee finde ich auch sinnvoll, dass der Kunde also die Möglchkeit haben muss, ein Produkt auch zu prüfen, direkt bei sich zu Hause. Es also anfassen und ausprobieren kann. Es gibt nunmal viele Produkte, die man nur so hinreichend beurteilen kann. Das fördert auch überhaupt erstmal diesen Vertriebsweg. Kaum ein Kleidungsstück würde Online verkauft werden können, wenn das nicht möglich wäre. Hätte es der Gesetzgeber nicht gemacht, hätten es die Geschäfte angeboten, weil das die Grundlage für viele Online-Geschäfte ist.

Das es auch viel Missbrauch gibt, sehe ich dabei auch. Finde ich auch unmöglich und ärgert mich. Zahlt dann ja jeder mit und verteuert den Online-Markt. Auch dieser ökologische Wahnsinn. Einen guten Schritt finde ich schon, dass man mittlerweile die Rücksendekosten in der Regel selber tragen muss. Das reduziert schonmal etwas dieses wahllose bestellen.

Gut fände ich auch, wenn das alles kein Zwang wäre. Wenn also Geschäfte wählen könnten, nach welchem Vertriebsmodell sie verkaufen. Also so im Sinne: "Bei uns gibts kein Widerrufsrecht, dafür können wir 10% billiger anbieten." Bei vielen Produkten wäre das für mich sehr interessant, wo ich genau weiß, was ich bekomme und diesen Widerruf gar nicht brauche. Was ich nicht brauche, will ich auch nicht mitfinanzieren.

Funtioniert auch nicht.
Die 'Schlaumeier' bestellen dann zuerst da, wo das retourniert werden kann.
Somit wissen se dann, was se 'brauchen'. Dann wird retourniert, und beim '10% billiger ohne WR' nochmal das gleiche bestellt...
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
5.738
Ort
CH
Hallo zusammen
Anschauungsunterricht haben wir dazu hier immer wieder. Da werden z.B. Lager gesucht, wenn ich dazu den Fachbetrieb empfehle wird dies teilweise
kritisiert, die wären zu teuer und brauche man nur wenn Beratung nötig sei. So verschwinden Betriebe mit guter Serviceleistung immer mehr weil die
gezwungenermassen meist teurer sind. Gibt ja hier auch Schlaumeier die gleich zugeben sie hätten sich im Ladengeschäft umgesehen um danach im Netz günstiger zu bestellen.
Gruss brubu
 

uli2003

ww-robinie
Registriert
21. September 2009
Beiträge
14.349
Alter
58
Ort
Wadersloh
Hätte es der Gesetzgeber nicht gemacht, hätten es die Geschäfte angeboten, weil das die Grundlage für viele Online-Geschäfte ist.
Das wäre der richtige Weg gewesen. Das angefummelte Zeug in aufgerissenen Kartons nehmen 100% der Kunden nicht ohne deutliche Preisreduzierung ab. Und das gilt für alle, nicht nur für die großen Versender mit vollautomatischen Retourstraßen.
 

Anita E

ww-fichte
Registriert
26. Januar 2022
Beiträge
17
Alter
64
Ort
Freiburg
Moin zusammen also ich mach das immer so: bei Büchern such ich mir das Buch bei Am…… raus, notiere mir die isbn Nummer und geh dann zum Buchhändler im Dorf! Bücher sind halt preisgebenden und kosten immer das selbe! Ich hab auch noch nie bei Amazon gekauft! Schönes Wochenende noch. Gruß Anita
 

WinfriedM

ww-robinie
Registriert
25. März 2008
Beiträge
25.105
Ort
Dortmund
bei Büchern such ich mir das Buch bei Am…… raus, notiere mir die isbn Nummer und geh dann zum Buchhändler im Dorf! Bücher sind halt preisgebenden und kosten immer das selbe! Ich hab auch noch nie bei Amazon gekauft!

Und dann wundern, warum Amazon kaputt geht. Wenn das alle machen würden... :emoji_wink:

Amazon ist für mich auch grundsätzlich eine der besten Recherche-Plattformen, gerade was Rezensionen angeht. Kaufen tue ich dann doch oft woanders.
 
Oben Unten