EUDR Entwaldungsverordnung

WinfriedM

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Hallo miteinander,

hat sich jemand schonmal mit der Entwaldungsverordnung EUDR beschäftigt, die auch für kleine Betriebe ab 30. Juni 2026 gilt? Da kommen wohl umfassende Dokumentationspflichten auf alle zu, die Produkte aus Holz fertigen und in den Verkehr bringen.

Mir ist gerade diese Schulung ins Postfach geflattert:
* https://www.trade-e-bility.de/news/eudr-schulung-verfuegbar

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss wohl genau dokumentiert werden, wo das Holz her kommt, was in den Produkten verwendet wurde. Vermutlich werden die Holzhändler einen Teil dieser Arbeit machen, geht ja nicht anders. Die Frage ist, wie umfangreich werden diese bürokratischen Abläufe das eigene Unternehmen belasten?

Hier noch ein Link zur Wikipedia:
* https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_2023/1115_(entwaldungsfreie_Lieferketten)
 

Seanathair

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Nicht schon wieder Bürokratie bashing....
Mit jeder neuen Verordnung, Fördermaßnahme, Steuerabschreibungsmöglichkeit, Forschungsförderung... kommen irgendwelche dubiosen Schulungsanbieter aus ihren Löchern. Mit der Angst kann man halt immer gut Geld verdienen.
Die Verordnung betrift Unternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen, insbesondere importieren in die EU. Diese Unternehmen sind in der Regel mit ganz anderen bürokratischen Herausforderungen konfrontiert.
Gibt es hier viele Importeure?
 

brubu

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Hallo zusammen
Ich nehme an gewisse Leute hier sind in Berufsverbänden Mitglied oder selber tätig. Weiss wirklich niemand genauer worum es geht?
Geht es um Import Export oder wie ist die jeweilige Binnenwirtschaft betroffen?
 

isso

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Es wäre schön wenn wir nicht ins politische Geplänkel abrutschen und konkret bei der Verordnung bleiben.

Ich werde das durcharbeiten, dauert aber noch etwas.

Ist es erlaubt Textstellen rauszukopieren? Mit Quellenangabe ist das doch in Ordnung?

Dann würden wir da einen konkreten Mehrwert für die lesenden schaffen. Fände ich gut (nicht nur aus eigenem Interesse).
 

ChrisOL

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Das ist ja ein größeres Thema und umfasst nicht nur Holz und Möbel sondern auch Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rindfleisch und ein paar andere Dinge. Und dann natürlich alle daraus hergestellten Produkte.

Wie @Seanathair Schon schrieb liegt die Hauptverantwortung bei den Importeuren, den Inverkehrbringern.

Um beim Holz zu bleiben, da wird es für die meisten Verarbeiter ausreichen sich von den Lieferanten für Platten oder Holz eine Bestätigung ausstellen zu lassen, dass das Material EUDR konform ist. Der Aufwand besteht nun darin das ganze zu dokumentieren und eine Zeit (5 Jahre) aufzubewahren.
Tropenholz dürften die meisten eh schon nicht mehr verarbeiten.

Für die Kollegen aus CH könnte es doch relevant werden wenn die Möbel über die Grenze in die EU verkaufen wollen.

Man muss aufhören sich da verrückt zu machen. Wenn man den Leuten und Auditoren zu hört die daraus für sich ein Geschäftsmodell basteln, dann kommen die irgendwann auf die Idee das man für jede Spannplatte, jedes Papieretikett den Baum draus zurück puzzeln soll.
 

isso

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Ich habe jetzt den wikipedia Link durchgelesen.

Für mich stellt es sich so dar, dass es um die Einfuhr in die EU geht. Ziel ist ja eine unkontrollierte Abholzung(in dem uns unserem Teil mit dem Holz) zu verhindern. In der EU sollte das ja schon geregelt sein.

'Ich vermute auch, dass es für die Schweiz dann wieder ein Abkommen gibt.

Aber wie gesagt, nur überflogen und noch nicht intensiver mit befasst.

Ich denke auch, dass das die kleineren nicht betreffen wird. Nachweise hast du dann wahrscheinlich im Rechnungstext fürs Rohmaterial, das musst du eh 10 Jahre aufheben.

Vermute ich :emoji_wink:
 
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brubu

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Wenn ich den wiki Artikel lese bin ich nicht sicher ob nur Importeure und Exporteure betroffen sind.

Was soll das genau bedeuten? Textauszug wiki (hoffe es ist erlaubt, sonst bitte löschen)

Verpflichtungen für Unternehmen

Unter der Verordnung (EU) 2023/1115 sind Unternehmen, die bestimmte Erzeugnisse in der Europäischen Union inverkehrbringen oder bereitstellen oder aus dieser exportieren, strengen Sorgfaltspflichten (Due Diligence) unterworfen. Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass die Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben

Was heisst genau "inverkehrbringen oder bereitstellen" wenn man z.B. selber Rundholz aufbereitet? Wer ist Inverkehrbringer oder Bereitsteller?
 

wirdelprumpft

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ChatGPT schreibt folgendes

1. Inverkehrbringer
Ein Inverkehrbringer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein relevantes Erzeugnis erstmals auf dem EU-Markt in den freien Verkehr bringt. Das bedeutet:

Sie importiert ein Produkt aus einem Drittland in die EU, um es zu verkaufen oder gewerblich zu nutzen.

Es geht um die erste Bereitstellung auf dem EU-Markt, also z. B.:

ein Importeur, der Soja aus Brasilien einführt,

ein Unternehmen, das Möbel aus Tropenholz nach Europa bringt.

Wichtig: Wer etwas nur innerhalb der EU kauft oder verkauft, ist nicht Inverkehrbringer, sondern eventuell „Bereitsteller“.

2. Bereitsteller
Ein Bereitsteller ist eine Person oder ein Unternehmen, das ein Erzeugnis auf dem EU-Markt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit anbietet – nachdem es bereits in Verkehr gebracht wurde. Das kann z. B. sein:

ein Großhändler, der die importierten Produkte weiterverkauft,

ein Einzelhändler, der die Ware in seinem Geschäft anbietet.
 

isso

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So, meinen Text gelöscht. @wirdelprumpft und Chat können das besser.

Wenn das so sein sollte, geht es in meiner Auffassung darum, dass die Importeure etwas mit in der Verantwortung sind sich ordentlich zu bemühen z.b. keinen Raubbau anzutreiben. Im Prinzip eine zu Papier gebrachte Moralverordnung.

Würde ich dann als richtig empfinden. Heute hast du irgendein Siegel, damit müsstest du dich mit dem Siegel auseinandersetzen.

Ich denke die Schweiz wird da ein Abkommen mit der EU schließen (hoffe ich).
 

brubu

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Also werden wir zu "Bereitstellern". Es geht mir nicht um die Schweiz sondern um das Prinzip, dass wir wieder unnötig mit Bürokratie belastet werden.
Offenbar schlafen die Berufsverbände, keine Ahnung was die so machen, aus solchen Gründen unterstütze ich die nicht mehr.
Ich brauche keine schönen Apéros sondern konkrete Unterstützung im gewerblichen Alltag.

Man sollte den ganzen wiki Artikel lesen, hier noch so ein Beispiel.............
  1. Nachweispflichten: Unternehmen sind verpflichtet, nachzuweisen, dass die in Verkehr gebrachten oder ausgeführten Produkte nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Dies umfasst die Bereitstellung von Geolokalisierungsdaten, die den genauen Ursprung der Rohstoffe belegen, sowie den Nachweis, dass diese Gebiete nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden.
Mir fehlen praktische Beispiele, wie immer................................................... jeden Hobelspan chippen wie ein Hund?
 

WinfriedM

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Ich habe es bisher so verstanden:
  • es betrifft auch Kleinstunternehmen, allerdings erst ab 30. Juni 2026. Größere Unternehmen schon ab Ende 2025.
  • es ist produktfokussiert. Es reicht also nicht, dass der Holzhändler mir eine Bestätigung ausfüllt, dass das Holz aus sicheren Quellen kommt. Ich selbst muss für jedes Produkt, was ich in den Verkehr bringe, einen expliziten Nachweis führen.
  • Es gibt eine Datenbank Namens Traces, wo ich permanent Nachweise einpflegen muss, wo das Holz für meine Produkte herkommt. Dann muss ich vermutlich auch meine Produkte so dokumentieren, dass jedes Einzelstück wieder rückverfolgbar ist.
  • Es geht nicht nur um importierte Waren, die ich in Deutschland in Verkehr bringe. Es geht genauso um selbst erstellte Produkte aus Holz.
  • Ich muss irgendwie eine Risikoanalyse durchführen
  • Meldepflichten: Kommt mir zu Ohren, dass gegen etwas verstoßen wurde bei der Holzbeschaffung, muss ich das bei einer Behörde melden und bekomme dann vermutlich auch einen Stapel Formulare, die ich ausfüllen darf. Evtl. auch Produktrückruf oder Entsorgung der gefertigten Produkte (was ja gut für die Umwelt ist... :emoji_wink: )
  • Holz, was ich noch im Lager habe und noch keinen Herkunftsnachweis hat, darf nur noch bis Ende 2027 verkauft werden. Danach darf man es hoffentlich noch verbrennen.
  • Dokumentation muss 5 Jahre aufbewahrt werden.
  • Wer gegen EUDR verstößt, kann bis zu 4% seines Jahresumsatzes an Strafe zahlen.

Meine Meinung dazu: Für große Unternehmen wie Ikea macht sowas sicherlich Sinn und insofern verstehe ich auch die Idee dahinter. Für kleine Firmen ist das aber mal wieder voll drüber mit der Bürokraktie und auch völlig unnötig. Da würde es doch reichen, dass man verpflichtet ist, Holz nur noch aus zertifizierten Quellen zu kaufen. Das bestätigt einem der Holzhändler mit einem Vermerk auf der Rechnung und alles wäre geregelt. So ist es aber leider nicht. Es kommt Bürokratieaufwand auf uns zu.
 

brubu

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Anderseits steht irgendwo, dass die Regeln je nach Risikoeinschätzung des Herkunftslandes des Rohstoffs unterschiedlich streng sein sollen.
Für mich ist es schlicht nicht erklärbar wie neue Regulierungen eingeführt werden sollen wenn offenbar niemand richtig Bescheid weiss und man mit vernünftigem Aufwand keine brauchbaren Informationen findet.
  • Holz, was ich noch im Lager habe und noch keinen Herkunftsnachweis hat, darf nur noch bis Ende 2027 verkauft werden. Danach darf man es hoffentlich noch verbrennen.

Diese Information habe ich nicht gefunden aber Winfried hat sicher sorgfältig recherchiert. Wen das stimmen sollte.................................dann ist es umweltfreundlicher Abfall zu produzieren und neues Material zu kaufen. Dies allein zeigt, dass man diese Bürokraten .............sollte.
 

Tokoloshe

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Wer gegen EUDR verstößt, kann bis zu 4% seines Jahresumsatzes an Strafe zahlen.
Ja, können sie sich gleich mit LUCID bei mir anstellen, die mir erzählt haben, dass ich, wenn ich alte Verpackungen von Hornbach zum Verpacken nehme, für jede individuelle Verpackung nachweisen muss, dass sie schon im System ist. Außerdem würde ich ja Kleber benutzen und die Versandetiketten darauf seien auch zu registrieren. Sie hätten aber keine Kapazitäten, das zu prüfen.

Die 4% können die für die EUDR dann gerne von mir haben... Grrr.
 

WinfriedM

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Ja, können sie sich gleich mit LUCID bei mir anstellen
Ja, Lucid war auch schon so ein Bürokratiewahnsinn für Kleinstunternehmen, die 10 Pakete im Jahr versenden. Da hätte man auch einfach sagen müssen: Unter 100Kg Verpackungskram, den man in Verkehr bringt, muss gar nichts angemeldet werden. Oder die Verpackungshersteller zahlen gleich einen kleinen Betrag und es ist dann zertifizierte Verpackung. So hätte man damit gar nichts zu tun.

ElektroG ist ein ähnlicher Wahnsinn, wenn man elektronische Geräte produziert. Das ganze System ist so komplex, dass man einen Dienstleister braucht, der das für einen macht. Dafür zahlt man dann mindestens 600 Euro im Jahr und muss monatlich melden, wie viel Kg Elektrogeräte man in Verkehr gebracht hat. Ein Tischler, der eine LED-Beleuchtung in einen Schrank einbaut, müsste sich eigentlich auch schon registrieren.

Der Witz beim ElektroG ist auch noch: Man zahlt nach Produktgewicht. Als Tischler ist das besonders nachteilig, weil ein Schrank nunmal viel wiegen kann. Nur weil da eine LED-Beleuchtung verbaut ist, zahlt man dann für z.B. 50kg Elektroschrott pro Schrank. Es sei denn, LED-Beleuchtung ist ohne Werkzeug vom Schrank zu trennen. Dann ist die Bewertung anders.
 

WinfriedM

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Diese Information habe ich nicht gefunden aber Winfried hat sicher sorgfältig recherchiert.
Ich hab da bisher nur eine KI bemüht, hab noch keine umfangreichen Recherchen betrieben. Muss alles noch geprüft werden und gilt nur als grobe Orientierung. KI's sind schon recht gut bei solchen Themen, aber manchmal erfinden die auch Dinge.
 

fahe

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...aus §13, Vereinfachte Sorgfaltspflicht

"Wenn Marktteilnehmer relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, müssen sie die Verpflichtungen
nach den Artikeln 10 und 11 nicht erfüllen, wenn sie sich nach Bewertung der Komplexität der betreffenden Lieferkette
und des Risikos einer Umgehung dieser Verordnung
bzw. des Risiko einer Vermischung mit Erzeugnissen unbekannten
Ursprungs oder mit Ursprung in Ländern oder Landesteilen mit einem hohen oder normalen Risiko vergewissert haben,
dass alle relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse in Ländern oder Landesteilen erzeugt wurden, für die gemäß
Artikel 29 ein geringes Risiko festgestellt wurde.
"

Im Falle der Länder mit geringem Risikopotential dürfte es nach allen bisherigen Einschätzungen reichen... Informationen zu Lieferanten und Kunden, die Referenznummern der bezogenen Produkte und den Nachweis dafür, dass sorgfältig geprüft wurde, dass kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko für eine Entwaldung im Land des Holzeinschlags besteht, für fünf Jahre aufzubewahren.

Der Aufwand besteht für den Handwerksbetrieb imho mithin darin, beim Holzlieferanten auf die Angabe der Referenznummer zu bestehen. Lieferantenunterlagen dürften ja schon aus steuerlichen Gründen nicht im Papierkorb landen. Und die eigene "sorgfältige Prüfung" orientiert sich zuallererst an der Einstufung des Risikos der Herkunftsländer...


Ende Mai hat die Kommission die Benchmarkliste der Herkunftsländer veröffentlicht.

Überraschung: Selbst Rumänien, dass zuweilen durchaus mit etwas wenig waldschonend-nachhaltigem Vorgehen auffällt, ist als "low-risk-country" eingestuft worden. Deutschland, die Schweiz und Österreich ohnehin. Hier ist die Liste ausführlicher und enthält dann auch die Länder mit der Einstufung "standard risk" wie bspw. Senegal.

Also, wer Holz aus Weißrussland, Nordkorea, Myanmar oder Russland verarbeitet, hat tatsächlich deutlich Mehraufwand.
 
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fahe

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Das sieht mal wieder wie ein großer Papiertiger aus......
...also die Problemkandiaten scheinen mir ein bisschen auch politisch motiviert. :emoji_grin:

By the way: Ich könnte tatsächlich noch ein paar weißrussische Eichebohlen im Stapel haben. Zumindest hat mir seinerzeit der (via kleinanzeigen gefundene) Verkäufer erzählt, dass er als kleiner Spediteur irgendwann mal angefangen hatte, bei größerem Leerraum in seinen Lkws in Weißrussland und der Ukraine großzügig Schnittholz einzuladen.

Aber ich hab' mir damals bestimmt was aus den "ukrainischen Stapeln" ausgesucht. :emoji_wink:
 

Kerstenk

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...also die Problemkandiaten scheinen mir ein bisschen auch politisch motiviert. :emoji_grin:
würden die nieeee.. machen :emoji_wink:
By the way: Ich könnte tatsächlich noch ein paar weißrussische Eichebohlen im Stapel haben.
das wird so manchen Holzhändler vor Probleme stellen. Habe letztes Jahr ein großen Stapel Messerfurnierreste Nussbaum gekauft, den hat er 15 Jahre in der Halle von einer Ecke in die andere gestellt, so hat der noch so manches da stehen. Die Birke, die neulich geholt habe, ist auch so ein Kandidat, die er da liegen hat, wird er nun alles loswerden.
Wie will der noch sagen, aus welcher Ecke der Welt das genau kommt, hat doch seinerzeit keinen interessiert.
 

wirdelprumpft

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Wenn die KI recht hat ist das nicht lustig für die Holzhändler
sollten die Holzpreise also steigen würde es mich nicht wundern.
Douglasie ist mittlerweile ja so ein Luxusgut hab letzten 1150€/m³ Netto bezahlt......


ChatGPT
Wenn ein Holzhändler in der EU Lagerware besitzt, die vor dem Stichtag der EUDR (EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten) gekauft wurde und aus einem Drittland stammt, kommt es auf mehrere Faktoren an, wie damit umzugehen ist.


1. Relevanter Stichtag


Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Die Übergangsfristen enden am:


  • 30. Dezember 2024 für große Unternehmen,
  • 30. Juni 2025 für KMU.

2. Gilt die EUDR auch für Lagerware von vor dem Stichtag?


Ja, grundsätzlich ja. Die EUDR bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt des Kaufs, sondern auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens oder der Ausfuhr.


Das bedeutet: Sobald die Ware nach dem Stichtag (ab dem 30. Dezember 2024) in der EU in Verkehr gebracht wird oder exportiert wird, muss sie EUDR-konform sein – auch wenn sie vor dem Stichtag gekauft oder importiert wurde.



3. Was bedeutet das für den Holzhändler?


Wenn die Lagerware nach dem Stichtag verkauft oder weiterverarbeitet wird, muss der Holzhändler:


  • Sicherstellen, dass das Holz entwaldungsfrei ist (kein Einschlag auf entwaldeten Flächen nach dem 31.12.2020).
  • Eine Sorgfaltspflichtprüfung (Due Diligence) durchführen:
    • Informationen (z. B. Ursprungsland, Geolokalisierung des Einschlags).
    • Risikobewertung.
    • Risikominderung, falls nötig.
  • Eine Due Diligence Erklärung im EU-Informationssystem (EU-IS) abgeben, bevor das Produkt verkauft wird.



4. Was tun mit Altbeständen ohne ausreichende Informationen?


Wenn der Holzhändler nicht nachweisen kann, dass die Ware EUDR-konform ist (z. B. keine Geodaten vorhanden):


  • Verkauf in der EU ist nach dem Stichtag nicht erlaubt.
  • Mögliche Alternativen:
    • Verkauf vor dem Stichtag abschließen.
    • Verkauf außerhalb der EU (unterliegt aber evtl. auch EUDR-Ausfuhrregeln).
    • Dokumentation nachträglich beschaffen (je nach Herkunft schwierig).
    • Ware anderweitig nutzen (z. B. intern oder in nicht regulierten Märkten).



Fazit​


Ein Holzhändler muss sicherstellen, dass auch Lagerware, die vor dem Stichtag gekauft wurde, EUDR-konform ist, wenn sie nach dem Stichtag in Verkehr gebracht wird. Ist das nicht möglich, darf die Ware nicht verkauft werden – selbst wenn sie legal importiert wurde.


Wenn du möchtest, kann ich dir eine Checkliste oder Vorlage für die EUDR-Due-Diligence für Lagerware erstellen.
 

Kerstenk

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Fazit

Ein Holzhändler muss sicherstellen, dass auch Lagerware, die vor dem Stichtag gekauft wurde, EUDR-konform ist, wenn sie nach dem Stichtag in Verkehr gebracht wird. Ist das nicht möglich, darf die Ware nicht verkauft werden – selbst wenn sie legal importiert wurde.
und wenn er sie verkauft hat vorher, der Verarbeiter es aber nicht gleich unterbringen kann, sprich verkaufen, hat er das Problem.
Im Grunde kann man es nur mit unterwurschteln unter legales Holz, ist bei Massivholz deutlich einfacher, wie bei Plattenware. Wer kann nachweisen wie viel unbrauchbares dazwischen ist....

Das Holz ist nun mal gefällt, eben schon Jahre her, was soll das also die Weiterverarbeitung zu verbieten, zumal dafür dann neues geschlagen werden muss.
 

WinfriedM

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Da werden so Händler wie Cropp-Timber, die jede Menge Edelhölzer aus aller Welt haben, viel Spaß haben. Da liegen bestimmt jede Menge Sachen, die dann über 10 Jahre und länger verkauft werden.

https://www.cropp-timber.com/

Vielleicht wird es dieses Jahr auch noch Sonderverkäufe geben. Wer das privat kauft, kann das ja beliebig verarbeiten.

Wer nur ein Kleinstgewerbe betreibt und ein paar Sachen aus Holz bei Etsy & Co verkauft, für den wird es sicherlich auch nochmal schwierig.
 
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