Was is letzte Preiß?

yoghurt

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Hallo,
ich habe gerade ein paar Flaschen Wein an meine Kusine verschickt. Paketverfolgung sagte, das Paket sei zugestellt. Keine Reaktion meiner Kusine. Nun hat sie viel um die Ohren, ich will nicht nörgeln, aber nach fünf Wochen habe ich mal nachgefragt, ob der Wein denn geschmeckt hat......
Dank Hermes wohl schon! Leider aber Herrn „OCR“ in Hausnummer 5 und nicht der Kusine in Hausnummer 53! Die Familie meiner Kusine ist sehr gut bekannt im Dorf. Kein Mensch unter 40, der nicht beim Onkel Kinderarzt Patient war....
 

uli2003

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Als Unternehmer gelten andere Regeln laut BGB bezüglich des Erfüllungsortes bzw. des Gefahrenübergangs. Wenn nicht anders vereinbart, musst du als privater Verkäufer die erfolgreiche Zustellung nicht nachweisen können, als Unternehmer schon.
 

odul

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Ja, aber recht haben und bekommen, ist zweierlei. Verklag du mal jemanden, der im Ausland wohnt. Am Ende stellt sich raus, der Typ ist Hartz4, da nutzt dir auch der gewonnene Prozess nichts. Abgesehen davon müsstest du einen Anwalt finden, der das für dich übernimmt. oder rechtlich richtig fit sein.
 

Mitglied 59145

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Da kocht ja PayPal auch sein eigenes Süppchen.
Ich weiss da nicht recht Bescheid, aber bin mir sicher privat nicht über PAyPal zu verkaufen, kaufen aber gerne:emoji_sunglasses::emoji_grin:

Gruss
Ben
 

uli2003

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Verklag du mal jemanden, der im Ausland wohnt. Am Ende stellt sich raus, der Typ ist Hartz4,
Ich weiß nicht ob PayPal da nicht der Gegner wäre - die haben's entschieden und das Geld zurückgehen lassen. Folglich müsste man die Entscheidung von PayPal anfechten, da zu Unrecht. Denn auch ein Konflikt muss geprüft werden.
 

uli2003

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Egal was man da macht - man geht in Vorleistung, dazu noch mit ungewissem Ausgang. Schlechtes Bild für PayPal.
 

Leibhaftiger

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Ich find die Geschichte sehr interessant, anscheinend dreht Paypal die Sache, wie es ihnen gerade beliebt. Ich hatte einen Fall andersrum: Habe was gekauft, im Ausland, per Paypal bezahlt.
Paket kam ewig nicht an, hing anscheinend im Zoll fest. Der Verkäufer hat sich nicht gemeldet (trotz mehrmaligem Anschreiben), da ich für einen Nachforschungsauftrag von DHL einen Einlieferungsnachweis benötigte (kann sonst nur der Versender machen).
Also habe ich einen Fall aufgemacht. Ergebnis: Abgelehnt, da der Verkäufer nachweisen konnte, dass er das Paket mit korrekter Adresse eingeliefert hat. Alles andere wäre ein Verlust auf dem Weg und dafür wäre der Carrier zuständig, nicht Paypal. Ich solle das mit dem Verkäufer klären => Der sich aber totgestellt hat...

@michaelhild : Wenn Du willst, stell ich Dir gerne mal den Mailverlauf mit Paypal zur Verfügung, vielleicht hilft es im Nachinein nochmal.
 

odul

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ich lese regelmäßig die ct. Da war paypal schon immer wieder gut für einen Artikel. Immer haarsträubend. Deswegen wollte ich nie was mit denen zu tun haben.

Auf der anderen Seite haben die mir mal 25Euro geschenkt:
Ich hatte eine Sägeblatt über ebay bestellt und reklamiert. Der Verkäufer war anderer Meinung als ich. Also habe ich bei ebay einen Fall aufgemacht. Es kam dann eine email, wenn ich ein paypal-Konto eröffnen würde, würde sie die 25Euro gutschreiben. Das habe ich getan, aber keine Kontoverbindung angegeben. Die 25Euro wurde gut geschrieben. Die habe ich schnell ausgegeben und das paypal-Konto nie wieder angefasst.
 

michaelhild

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Was mich da an meisten geärgert, war jetzt nicht unbedingt der Betrug vom Käufer (und von selbigem bin ich überzeugt), sondern viel mehr, dass angeblich der Einlieferungsbeleg nicht ausreicht, man nach dieser Zeit aber keine Möglichkeit hat, irgendwas nachzuverfolgen und deswegen die A-Karte bei PayPal zieht.
PayPal ist dann fein raus, haben sie ja sogar die Gebühren bekommen und behalten.

@michaelhild : Wenn Du willst, stell ich Dir gerne mal den Mailverlauf mit Paypal zur Verfügung, vielleicht hilft es im Nachinein nochmal.

Danke. Das wäre nett.
Ist auch wieder so ein Ding. Das wäre ja genau so ein Fall, bei dem der Käuferschutz greifen müsste.
 

uli2003

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sondern viel mehr, dass angeblich der Einlieferungsbeleg nicht ausreicht, man nach dieser Zeit aber keine Möglichkeit hat, irgendwas nachzuverfolgen und deswegen die A-Karte bei PayPal zieht.
PayPal kann sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Die Frage ist nur, ob du dein Recht einklagen möchtest. Bei 300 Euro würde ich persönlich drüber nachdenken - je nachdem wo der Gerichtsstand ist. Oft ist das mit weiten Fahrten verbunden..
 

Mitglied 59145

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Klingt eher so, als würde PayPal einfach bei beiden die Kohle einbehalten. Zutrauen würde ich es denen.......

Gruss
Ben
 

pedder

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Ich habe auch Vorbehalte, aber ohne paypal kann ich mir inzwischen keinen internationalen Handel unter Privaten vorstellen. Muss man ja auch nicht, ich fänd's schade.
 

PurplePony

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Ich habe auch Vorbehalte, aber ohne paypal kann ich mir inzwischen keinen internationalen Handel unter Privaten vorstellen. Muss man ja auch nicht, ich fänd's schade.
Sehe ich genauso.
Ich bin aber selbst auch lieber Käufer als Verkäufer in einer PP Transaktion.

Interessant bei Werkzeugkäufen:
Wie auch alle Gesetzestexte sind die PP AGBs abstrakt formuliert um auf möglichst viele Sachverhalte anwendbar bzw. auslegbar zu sein.
Lt. PAYPAL Käuferschutzrichtlinie, Stand 29.April 2019, sind folgende Kaufgegenstände vom Käuferschutz ausgeschlossen:
Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden.

Ob damit eine Handkreissäge oder eine Formatkreissäge gemeint ist, ist dann Auslegungssache. Der Entscheider auf erster Ebene wäre dann aber PP.
 

Dietrich

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Hallo,

wird Zeit das diese Wild-West Läden mal an europ. Gesetze herangeführt werden. Von Sicherheit sind die weit entfernt.

Gruß Dietrich
 
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