*Klugscheissermodusan*
Wir haben im Studium das mal so gelernt:
Leichte Fahrlässikeit ist, wenn man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt, zu der er nach den konkreten Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist
Grobe Fahrlässigkeit ist, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn schon ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste bzw ein Handeln, bei dem erkennbar ist, dass die Sache schief gehen könnte..
Vorsatz ist, wenn das Ergebnis des Handels gewollt ist, oder billigend in Kauf genommen wird.
*Klugscheissermoduswiederaus*