Kindertageseinrichtungen
Hallo unregistrierter Gast,
Vorschlag: du registrierst dich, dann ist der Kontakt besser (z.B. PN).
Weiter:
Für Kindertageseinrichtungen gelten die Unfallverhütungsvorschriften, d.h. Bestimmungen mit Gesetzescharakter, der Unfallkasse. Findest du hier
Regelwerk
unter K, wie Kindertageseinrichtungen:
GUV-V S2 UVV Kindertageseinrichtungen,
GUV-SI 8066 Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen und andere.
Und wie bei allen Arbeitsschutzangelegenheiten gilt: zuerst technische Maßnahmen (z.B. Kinderschutz in Steckdosen), dann organisatorische (z.B. Weiterbildung der Mitarbeiter) und - wenn nichts mehr geht - persönliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille an der Bohrmaschine, fällt mir für Kindertageseinrichtungen gerade kein Beispiel ein).
Bei weiteren Fragen -> PN an mich.
Gutes Gelingen beim Praktikum
Gruss
waulmurf