Ich habe 0,0 Ahnung von Stahl.
Du hast meine Frage noch nicht beantwortet. Würde sich der normale stahl bei seitlicher Krafteinwirkung leicht verbiegen ? Ein paar Zehntel?
Ich versuche mal eine vereinfachte Erklärung:
Bei einer Prüfung gemäß Norm darf sich ein Spaltkeil bei einer seitlichen Kraft von 30N (3kg) max. 8mm seitlich verformen. Diese Verformung muss im elastischen Bereich sein, d.h. wenn die seitliche Kraft (30N) weg ist muss er wieder genau in die Nulllage zurückkehren.
Eine plastische Verformung (verbiegen) ist nicht zulässig.
Ein sehr kurzer Spaltkeil (kleines Sägeblatt) verformt sich bei 30N seitlicher Belastung nur sehr wenig, weil der Hebelarm zwischen Spaltkeilbefestigung und der Spitze klein ist.
Bei sehr langen Spaltkeilen ist wegen des großen Sägeblatts / langen Hebelarms (Spaltkeilbefestigung bis Spitze) die seitliche Auslenkung (Verformung) i.d.R. höher, aber immer im Limit der Norm (8mm)
Die genaue Verformung hängt von dem Querschnitt des Spaltkeils an der Einspannstelle (Spaltkeilbefestigung) ab.
Wesentlich ist dabei die Dicke des Spaltkeils (entsprechend der Sägeblatt-Stammblattdicke).
Bei Maschinen bei denen die Schutzhaube am Spaltkeil befestigt ist sieht die Norm ein größeres Bauvolumen (Querschnitt) vor.
Heißt:
ein korrekt ausgelegter Spaltkeil aus "normalem Stahl" mit einer Zugfestigkeit gemäß Norm (siehe oben) verbiegt sich bei seitlicher Belastung von 30N definitiv nicht plastisch (auch nicht ein paar Zehntel) , sondern kehrt immer wieder exakt in seine Nulllage zurück. Das gilt für den Spaltkeil selbst und (wichtig !!) auch für seine Befestigung.
Erst bei sehr vielen Kraftzyklen (mehrere zig- oder hunderttausend Belastungen kann (nicht muss) eine Ermüdung mit plastischer Verformung eintreten. Das ist aber bei einem Spaltkeil aufgrund des Einsatzspektrums nicht relevant
Wenn ein Spaltkeil nicht mehr mit dem Sägeblatt fluchtet haben zu hohe Kräfte gewirkt die den Spaltkeil und / oder die Spaltkeilhalterung plastisch verformt haben. Ich habe hier ja auch schon von verbogenen Spaltkeilhalterungen gelesen.
Eine gute Konstruktion zeichnet sich immer dadurch aus, dass bei zu hoher Belastung - wenn irgendwie möglich - ein möglichst preiswertes und einfach auszutauschendes Bauteil kaputt geht. Ein verbogener Spaltkeil ist leichter auszutauschen als eine verbogene Spaltkeilhalterung. Deshalb sollte des Spaltkeil nicht extrem "steif" sein sonders sich vor einer Beschädigung der Spaltkeilhalterung verbiegen. Viel hilft in diesem Fall nicht viel und ist ggf. sogar schädlich.
Das könnte einem Hersteller / Anbieter von Ersatz-Spaltkeilen die eine erhöhte Festigkeit aufweisen ggf. haftungsmäßig auf die Füße fallen. Aber die Hersteller / Anbieter von nicht Original-Ersatzteilen haben für solche Fälle Versicherungen und meist Herstellerfreigaben oder zumindest NTOs (
No
Technical
Objections / keine technische Bedenken) der OEMs. Oder sie sind selbst soweit fachkundig, dass sie die Auswirkungen fundiert beurteilen können und das auch ggf. durch eine FMEA (Fehlereffektanalyse) dokumentieren.
Das wäre gemäß Maschinenrichtlinie erforderlich.
Ob man einen "verbogenen" Spaltkeil geradebiegen darf kann nicht generell beantwortet werden. Das hängt u.a. davon ab, wie stark die Verformung war und ob es bereits keine Risse in der Oberfläche gibt.
Ich würde bei einem Sicherheitsbauteil wie einem Spaltkeil immer zu einem Austausch raten.
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt (vereinfacht) halbwegs verständlich darstellen.
Grüße von Peter aus dem Testlabor