Noch Bedarf: Spaltkeile/Schwerter Metabo Magnum 5348/1256/1685/1688 bzw. Ulmia 1610?

Kerstenk

ww-robinie
Registriert
27. Februar 2022
Beiträge
3.238
Ort
Greifenstein
Bei einer seitlichen / waagerechten Belastung von 30N (3kg) auf die Spitze des Spaltkeils darf sich dieser nicht mehr als 8mm verformen.
-> da der E-Modul für alle Stähle nahezu gleich ist, biegt sich auch ein geometrisch identischer Spaltkeil aus "Federstahl" genau so weit wie z.B. ein Spaltkeil aus handelsüblichem S355 (St52-3)
ich stelle mir gerade einen Spaltkeil 2,2mm aus S355 vor, den zieh ich mit dem kleinen Finger krum. Ironisch betrachtet, sollte man die Tür zu lassen, das kein Windstoß reinkommt und ihn verbiegt!
 

Testlabor

ww-pappel
Registriert
2. September 2026
Beiträge
13
Ort
Welt
Jetzt wird aber gleich der Tomkaes böse...
Verstehe ich nicht...
Ich habe doch genau zitiert was in der Norm steht und wie sie praktisch geprüft wird. So ein simples Bauteil wie ein Spaltkeil Ist ja wirklich keine hochwissenschaftliche Hexerei sondern simpelster Maschinenbau.
Sorry - ich bin ja neu hier, aber warum sollte er dann böse sein? Er hat die Norm ja scheinbar. Ich gehe mal stark davon aus, dass in seiner Version das gleiche steht. Was habe ich falsches gesagt? :emoji_thinking:
Für Kollegen die für eine alte Maschine keinen Spaltkeil mehr bekommen und selbst einen machen wollen:
eine probate Lösung um Blech in der richtigen Stärke und ausreichend Festigkeit für Spaltkeil-Eigenbau zu bekommen:
beim Schleifdienst nach alten Sägeblättern fragen. Das Stammblatt Ist meist CV-Stahl und von der Werkstoff-Festigkeit für einen Spaltkeil schon fast Overkill. Dann das Teil mit Plasmaschneider von einem Schlosser grob zuschneiden lassen und dann mit Flex / Feile auf Maß nacharbeiten
ich stelle mir gerade einen Spaltkeil 2,2mm aus S355 vor, den zieh ich mit dem kleinen Finger krum. Ironisch betrachtet, sollte man die Tür zu lassen, das kein Windstoß reinkommt und ihn verbiegt!
Ich verstehe nicht was du damit sagen willst. Die Frage war ja die Anforderung an einen Spaltkeil gemäß Norm. Die ist nun mal so...
Da geht es nur um Fakten ohne Ironie. Wenn du der Meinung bist, dass die Anforderung der Norm zu gering ist kannst du gerne beim Deutschen Institut für Normung vorstellig werden. Die geben deine Anfrage / Bedenken dann an die Fachleute weiter die den Normentwurf verfasst haben.
Bis dahin werden von allen Beteiligten / Herstellern / Prüflabors weiterhin die in der Norm genannten Anforderungen als Basis für Eignungstests verwendet.
Für sich selbst kann ja jeder machen was er will und sich seinen Spaltkeil aus (Achtung: Ironie) höchstfestem thermomechanisch umgeformtem Feinkornstahl in Tieftemperaturqualität mit hoher Kerbschlagzähigkeit feilen, bei Vollmond von Jungfrauen durch Schmieden eine Oberflächenverfestigung erzielen und das Teil anschließend 24 Karat vergolden.

Off-Topic:
bei einer freien Höhe des 2,2mm Spaltkeils von 15cm und einer Basisbreite von 5-6cm musst du an der Spitze mit deutlich >150N (15kg) ziehen damit sich was verbiegt. Du hast offensichtlich einen ganz schön starken kleinen Finger :emoji_wink:

Grüße aus dem Prüflabor - Peter
 

Kerstenk

ww-robinie
Registriert
27. Februar 2022
Beiträge
3.238
Ort
Greifenstein
Ich verstehe nicht was du damit sagen willst. Die Frage war ja die Anforderung an einen Spaltkeil gemäß Norm. Die ist nun mal so...
schau Dir einfach mal den Spaltkeil hier an. Ein klein wenig verstehe ich was von Maschinenbau, habe aber über 40 Jahr Berufserfahrung in Holzbearbeitung und kenn die Belastungen, die auf einen Spaltkeil auftreten können. Der gezeigt wird aus S355 unter keinen Umständen standhalten, was dann durchaus ein Sicherheitsrisiko sein kann.
Ich habe nicht einfach einen rausgesucht, der sehr Filigran ist, es ist das Modell, was hier gesucht wird.
Ist durchaus verständlich das die Norm keinen bestimmten Stahl vorschreibt, aber wenn ein einfacher den Belastungen nicht standhält, dann muss eben einer verwendet werden, der es kann, in dem Fall mit Sicherheit kein S355 oder gar noch schlechter.
Zumal das Modell auch noch eine Schutzhaube tragen muss.
 

bast_ig

ww-robinie
Registriert
26. Januar 2025
Beiträge
607
Ort
München
Ich bin bei der Diskussion (nur für mich PERSÖNLICH!) bei der kleinen Maschine auch eher auf der entspannten Seite. Aus meiner Sicht: das sind sicherlich andere Belastungen als bei eine große Kreissäge, mit der dicke Bohlen aufgetrennt werden. Ich fand deshalb den Spaltkeil aus einem alten Sägeblatt "gefühlt" stabil genug, nutze ihn aber nicht.

Aber, das ist nicht schwer:
musst du an der Spitze mit deutlich >150N (15kg) ziehen damit sich was verbiegt
Beim Sportklettern hat man ein Gefühl, wie stark man ziehen kann. Und das schafft man leicht mit mehreren Fingern (Sportler auch mit einem), ist aber natürlich schon ein stärkerer Zug.

Grüße
 

Testlabor

ww-pappel
Registriert
2. September 2026
Beiträge
13
Ort
Welt
Ich habe nicht einfach einen rausgesucht, der sehr Filigran ist, es ist das Modell, was hier gesucht wird.
Ist durchaus verständlich das die Norm keinen bestimmten Stahl vorschreibt, aber wenn ein einfacher den Belastungen nicht standhält, dann muss eben einer verwendet werden, der es kann, in dem Fall mit Sicherheit kein S355 oder gar noch schlechter.
Ich verstehe deine Argumentation nicht: die Norm (ich hoffe du hast sie gelesen) sagt doch klar:
bei Belastung von 30N (3kg) seitlich darf eine Verformung von 8mm nicht überschritten werden.

Und weil es eine feste Tatsache ist, dass der E-Modul für alle Stähle gleich ist, ist auch die Verformung bei identischer Geometrie und identischer Belastung gleich - egal ob "normaler" oder "hochfester Stahl".

Das ist scheinbar für manche Laien schwer zu verstehen, ist aber so. Deine Aussage "mit Sicherheit kein S355" ist somit nicht zutreffend weil auch eine höherfester Stahl keine geringere, sondern eine identische Verformung hätte. Bringt also keinen Vorteil.

Ein "hochfester" Stahl kann sich bei Belastung im Gegensatz zu "normalem" Stahl weiter elastisch verformen bis er sich plastisch verformt. Eine solche hohe Verformung wäre aber bei Spaltkeilen durch die Vorgabe 8mm Auslenkung bei 30N nicht zulässig und nicht zielführend.

Sorry, aber so ist es nun mal und genau so steht es auch in der Norm nach der geprüft wird.
Ich verstehe die Diskussion ehrlich gesagt nicht. Auf was willst du hinaus?

Grüße von Peter aus dem Testlabor
 

dsdommi

ww-robinie
Registriert
19. Mai 2021
Beiträge
4.168
Ort
Maintal
@Testlabor
Ich habe 0,0 Ahnung von Stahl.
Aber wenn sich der Stahl bei seitlicher Belastung verbiegt, sagen wir 2mm.
Biegt er sich dann wieder von selbst zurück ?
Wenn nein hat man schon das Problem ihn wieder genau genug zurück zu biegen damit er beim Sägen nicht stört oder gar das Werkstück einklemmt und es zu einem Rückschlag kommt.
Deine Aussagen sind bezüglich der Norm vermutlich richtig. Trotzdem sollte man das als Spaltkeil nicht verwenden wenn sich dieser nicht selbst wieder auf 0 stellt.
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
7.590
Ort
CH
Die genauen Materialeigenschaften kenne ich nicht, weiss aber wie es tut wenn ein Sägeblatt an einem billigen, weichen Spaltkeil angreifen kann.
Es war immerhin eine ELU TGS ist aber schon lange her. Das Material muss so hart sein, dass die Sägezähne nicht angreifen können.
 

Kerstenk

ww-robinie
Registriert
27. Februar 2022
Beiträge
3.238
Ort
Greifenstein
Auf was willst du hinaus?
das bei dem oben verlinkten S355 nicht reicht, denn er muss noch eine Haube tragen, ein gegenstoßen gegen diese mit einem Brett, wird ihn stärker verdrehen, wie das er verträgt, ohne dauerhaft verbogen zu werden. Ein Federstahl hält rund das vielfache an Verdrehung aus.
Nicht ohne Grund verwenden namhafte Hersteller Federstahl, meist sogar rostfrei.

Das Thema wurde hier schon öfters diskutiert, kannst gerne auf Suche gehen, ich bin raus.
 

Testlabor

ww-pappel
Registriert
2. September 2026
Beiträge
13
Ort
Welt
Die genauen Materialeigenschaften kenne ich nicht, weiss aber wie es tut wenn ein Sägeblatt an einem billigen, weichen Spaltkeil angreifen kann.
Es war immerhin eine ELU TGS ist aber schon lange her. Das Material muss so hart sein, dass die Sägezähne nicht angreifen können.

Damit - wie du forderst - die Zähne des Sägeblatts den Spaltkeil nicht angreifen können müsste ja (wenn ich dich richtig verstehe / deiner Meinung nach) der Spaltkeil aus einem härteren Material als das Sägeblatt bestehen.
Wenn also ein normales Hartmetall-bestücktes Sägeblatt verwendet wird bliebe nur noch industrielle Keramiken, Kubisches Bohrnitrid oder Diamant als Werkstoff für den Spaltkeil.
Ernsthaft ???

Grüße von Peter aus dem Testlabor

P.S.: in Bereichen die in Extremfällen mit dem Sägeblatt in Berührung kommen können (z.B. Tischeinlage) fordert die Norm genau das Gegenteil (= Alu / Kunststoffe / Verbundwerkstoffe...) um Unfälle zu vermeiden.
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
7.590
Ort
CH
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die Sägezähne dürfen am Spaltkeil nicht "einhängen" und ihn herausreissen können wie es uns mit dem billigen Blech passiert ist.

Was Berührungen der Sägezähne mit Alu und Kunststoff angeht kennt es jeder selber was passieren kann. Dann ev. lieber kaputte Sägezähne von Guss oder Stahl wo das Blatt aber nicht angreifen kann. Soweit meine Erfahrungen, mir ist die Sicherheit wichtig nicht irgendwelche theoretischen Normen von Leuten die die Praxis nicht kennen.
 

magmog

ww-robinie
Registriert
10. November 2006
Beiträge
16.160
Ort
am hessischen Main & Köln
Guuden,

Spaltkeile müssen zwangsgeführt sein. Dann können sie, selbst bei einem Schlag entgegen der normalen Vorschubsrichung und bei richtiger Fixierung, niemals mit dem Sägeblatt kollidieren.
Hört auf über metallurgische Phantasien zu streiten, verwendet grundsätzlich die richtigen Ausrüstungen und macht Euch gefälligst fachkundig!
 

Testlabor

ww-pappel
Registriert
2. September 2026
Beiträge
13
Ort
Welt
Hört auf über metallurgische Phantasien zu streiten, verwendet grundsätzlich die richtigen Ausrüstungen und macht Euch gefälligst fachkundig!
Du sprichst mir aus der Seele. Der Sachverhalt bei Spaltkeilen ist ja wirklich einfach und klar geregelt. Siehe meine obigen Zitate aus der Norm. Alles darüber ist "nice to have" aber nicht zwingend erforderlich. Man kann natürlich (wird ja speziell im Hobbybereich gerne gemacht) alles vergolden...

Die entsprechende ursprüngliche DIN auf der die EN 1870-1 basiert wurde in Zusammenarbeit / unter Federführung von der BG erstellt.
nicht irgendwelche theoretischen Normen von Leuten die die Praxis nicht kennen
Der BG und den beteiligten Fachleuten zu unterstellen sie würden die Praxis nicht kennen ist schon mutig

Klarstellung: wir als Prüflabor wenden die anwendbaren Normen an an und prüfen Maschinen und Komponenten nach deren Vorgaben. Ich habe da keine Emotionen und verstehe auch nicht warum hier so ein Bohei um so ein simples Bauteil gemacht wird.

Wenn einigen hier die Norm nicht gefällt weil sie glauben schlauer zu sein als die BG und Co., dann ist das eine andere Geschichte...
Was ich aber nicht weiß: ob die SUVA in der Schweiz andere / höhere / abweichende Anforderungen hat. Könnte ja sein...

Grüße von Peter aus dem Testlabor
 

magmog

ww-robinie
Registriert
10. November 2006
Beiträge
16.160
Ort
am hessischen Main & Köln
Ja Chef, dann musst du aber sehr viele Maschinen einstampfen...............


…….wie ich wiederholt schrieb:
die Aufnahme der Maschinen auf Normspaltkeile umzubauen ist einfacher als zu versuchen Spaltkeile selbst zu basteln.
Und dass obwohl ich ein Verfechter von „besser selbst bauen als kaufen“ bin!
 

killersheep

ww-birke
Registriert
17. Juli 2010
Beiträge
55
Guten morgen zusammen,
da habe ich ja etwas losgetreten :emoji_flushed: Von 3 Lagen Bild-Zeitung (ähnlich spaltend) bis zu bei Blutmond von 11 Jungfrauen geschmiedetem Stahl ist ja jetzt vieles dabei.
Wenn Geiz nicht so geil wäre:
https://www.ebay.de/str/rinagonline?_trksid=p4429486.m3561.l161210
RiNAG-TOOLS (1914)
Spaltkeil 2,2 mm passend für Metabo TK 5348 Magnum – Zwangsgeführt
https://www.ebay.de/itm/17764066252

Zwangsgeführt – stabile, sichere Schnittführung
Für Sägeblätter Ø 142–190 mm – ideal für verschiedene Kreissägen
Hochwertiger Qualitätsstahl – langlebig, robust, für professionelle Nutzung
Made in Germany – 1 Stück, professionelle Markenqualität

Lieber Thomas,
mit Verlaub wir kennen uns nicht und von einer Anfrage auf die Einkommensverhältnisse eines Nutzers zu schließen finde ich vermessen. Angebote wie das von Dir verlinkte habe ich auch gefunden. Aber bei keinem erschließt sich mir, ob das verwendete Material (hier der Hochwertige Qualitätsstahl) nun geeignet ist oder nicht. Sollte er es sein, wären die 37,50 € es mir sicherlich wert. Auch wenn der Spaltkeil damit mehr als das doppelte der Säge gekostet hätte.
…….wie ich wiederholt schrieb:
die Aufnahme der Maschinen auf Normspaltkeile umzubauen ist einfacher als zu versuchen Spaltkeile selbst zu basteln.
Und dass obwohl ich ein Verfechter von „besser selbst bauen als kaufen“ bin!
Danke Justus, für die Idee. Allerdings befinden sich die Spaltkeile nach Din 38820, die ich finde, in einem ähnlichen Preisbereich wie der direkt passende für die 5348. Oder hast Du noch andere Quellen?

Ich würde nicht zögern. Ich habe auch zwei, nach einer Nebenbemerkung von @Johannes hier im Forum einmal mit Längsschnittblatt einmal mit einem feinen. Seitdem ich die Blätter nicht mehr wechseln muss, nutze ich die beiden öfzer als die Formatkreissäge, dich in in der Werkstatt mitnutzen kann, in der ich arbeite.

Für Querschnitte habe ich einen Schlitten ganz einfacher Art gebaut. Da kann ich kleine Teile sehr präzise schneiden.

Mit der anderen trenne ich auch öfter Holz auf, doppelt umgeschlagen komme ich mit 200 mm Blatt auf knapp unter 10 cm Schnitthöhe. Das reicht mir in der Regel. Die weitere Säge nehme ich dann als Tischverlängerung, dann sägt es sich sehr bequem.

Grüße
Ich habe leider zu lange gezögert :emoji_dizzy_face:

Viele Grüße und einen produktiven Samstag,
Stefan
 

Testlabor

ww-pappel
Registriert
2. September 2026
Beiträge
13
Ort
Welt
Aber bei keinem erschließt sich mir, ob das verwendete Material (hier der Hochwertige Qualitätsstahl) nun geeignet ist oder nicht. Sollte er es sein, wären die 37,50 € es mir sicherlich wert.
Hallo Stefan.
Ja - ein ganz normaler Qualitätsstahl erfüllt definitiv die Ansprüche der Norm für Spaltkeile (siehe meine Erklärungen weiter oben). Besonders bei einem kleinen Sägeblattdurchmesser (190mm?) ist die freie Länge des Spaltkeils ja sehr klein. Also brauchst du dir wirklich keinen Kopf zu machen. Die normale / einfache Stahlqualität passt definitiv.

Ich habe inzwischen die ganzen >140 Beiträge dieses Fadens gelesen und mir erschließt sich immer noch nicht warum auf einmal hochfeste Edelstähle das Maß der Dinge für Hobbymaschinen sein sollen. Das ist speziell bei so kleinen Sägen absoluter technischer Overkill und durch nichts in der Norm begründet..
Der Originalkeil von Metabo ist ja offensichtlich auch aus "normalem Stahl":
Das Orginalschwert war aus normalem Stahlblech, die geplante Nachfertigung wird dagegen aus hochfestem Federbandstahl 1.4310 erfolgen.
Warum für die Nachfertigung dann Edelstahl 1.4310 genommen wurde? Keine Ahnung. Das wurde auch nie begründet. Wenn man die Norm zugrunde legt ist das definitiv nicht erforderlich. Vielleicht sollten die Maschinen durch einen glänzenden Spaltkeil ja optisch gepimpt werden.

Zu den Kosten für einen Spaltkeil habe ich mal überschlägig und äußerst konservativ (auf der sicheren Seite) gerechnet was ein Spaltkeil als Erstatzteil in einer Kleinserie kostet:

Rohteil: Stahlblech Qualität 1.4310
Gewicht Blech 1.4310 in 2mm Dicke in handelsüblichem Mittelformat (1000 x 2000): 40 kg
Stahl 1.4310 Preis pro kg: € 4,00
Preis pro ganzer Platte Stahl 1.4310 Mittelformat (1000mm x 2000mm): € 160.-

Materialbedarf Spaltkeil incl. Verschnitt:
100mm x 200mm x 2mm
Gewicht = 400g
Anzahl Spaltkeile je Platte Mittelformat: 100 Stück
Materialkosten je Spaltkeil incl. Verschnitt: € 1,60

Schnittgeschwindigkeit 5kW Laser: 6m/min
Schnittdauer Spaltkeil Schnittlänge 600mm ca. 6 Sekunden
Stundensatz Laser: € 200.- / Stunde
Schnittkosten Spaltkeil: € 0,35

Herstellkosten 1: € 2,00 pro Spaltkeil 1.4310
Zzgl. Verwaltung / Vertrieb / Lager / Versand / Gewinn...



Bei Spaltkeil aus „normalem“ Qualitätsstahl: Preis pro kg: € 1,50 / kg
Materialkosten € 0,60
Herstellkosten 1: € 0,95 pro Spaltkeil „normaler Qualitätsstahl“
Zzgl. Verwaltung / Vertrieb / Lager / Versand / Gewinn...


Aus meiner Sicht ist der Preis von € 37,50 für einen Spaltkeil zwar sportlich, aber subjektiv noch ok. Die Hersteller müssen auch leben und Gewinn machen und die Nachfrage ist wahrscheinlich eher klein.

Grüße von Peter aus dem Testlabor
 

Testlabor

ww-pappel
Registriert
2. September 2026
Beiträge
13
Ort
Welt
Das ist ein Argument, aber ich bin mir da nicht ganz sicher...

Ein Spaltkeil ist vom Hersteller als ein leicht auswechselbares Bauteil (Verschleißteil?) konzipiert. Wenn zu hohe Kräfte wirken verbiegt er sich und die Kraft kann nicht mehr ansteigen. Das schützt wie ein Kraftbegrenzer auch die gesamte Anschlusskonstruktion (Spaltkeilaufnahme und dessen Anschluss an den Maschinengrundkörper).
Bei Tests prüfen wir teilweise z.B. auch: was passiert wenn ein Spaltkeil oder die Halterung für eine Schutzhaube durch äußere Krafteinwirkung plastisch verformt (verbogen) wird. Dann darf nichts passieren.
Ein beliebter Test ist auch das rotierende Sägeblatt im Betrieb so weit zu elastisch verformen, bis es die Tischeinlage oder den Formatschlitten zerspant. Das ist schon spektakulär, aber es darf dabei nichts passieren. Nur das Ego des Bedieners darf Schaden nehmen.

Wenn durch die höheren möglichen Kräfte aber andere Bauteile im Kraftpfad elastisch oder plastisch verformt würden, dann wäre das schon unangenehm (ggf. teuer) und möglicherweise gefährlich.

Wir würden in so einem Fall (Bauteil mit abweichender Festigkeit / Spezifikation) mit dem Hersteller prüfen, ob die CE-Konformität der Maschine noch gegeben ist und ggf. eine FMEA durchführen.
Grundsätzlich gilt ja erstmal, dass nur vom Hersteller freigegebene (Ersatz)Teile verwendet werden dürfen - sonst erlischt die CE-Konformität

Es müsste in jedem Fall ausgeschlossen werden, dass durch erhöhte Kräfte ggf. verformte Folgebauteile z.B. mit dem rotierenden Sägeblatt in Kontakt kommen. Wenn z.B. nur die Höhen- oder Winkelverstellung beschädigt würden, dann wäre das subjektiv nicht kritisch - nur für den Betreiber der Säge evtl. teuer.

Ich würde bevorzugt immer zu einem Ersatz-Bauteil raten, welches (falls Originalteil nicht mehr verfügbar) in seiner Spezifikation möglichst nahe am Original liegt und nicht die Möglichkeit bietet, erhöhte Kräfte in eine verbundene Baugruppe einzuleiten. Gerade Hobbymaschinen haben ja oft eine etwas "filigrane" Konstruktion ohne viele Reserven.

Man kann ja auch nicht einfach irgendwo eine stärkere elektrische Sicherung einbauen als es vom Hersteller vorgesehen ist und glauben / hoffen, dass dann etwas besser geworden ist.

Aber im Hobbybereich werden viele Dinge gemacht... Und wo kein Kläger, da kein Richter.

Fakt ist: Bei einer Unfallanalyse prüfen wir solche Dinge.

Grüße von Peter aus dem Testlabor
 

dsdommi

ww-robinie
Registriert
19. Mai 2021
Beiträge
4.168
Ort
Maintal
Du hast meine Frage noch nicht beantwortet. Würde sich der normale stahl bei seitlicher Krafteinwirkung leicht verbiegen ? Ein paar Zehntel?
 

Testlabor

ww-pappel
Registriert
2. September 2026
Beiträge
13
Ort
Welt
Ich habe 0,0 Ahnung von Stahl.
Du hast meine Frage noch nicht beantwortet. Würde sich der normale stahl bei seitlicher Krafteinwirkung leicht verbiegen ? Ein paar Zehntel?

Ich versuche mal eine vereinfachte Erklärung:

Bei einer Prüfung gemäß Norm darf sich ein Spaltkeil bei einer seitlichen Kraft von 30N (3kg) max. 8mm seitlich verformen. Diese Verformung muss im elastischen Bereich sein, d.h. wenn die seitliche Kraft (30N) weg ist muss er wieder genau in die Nulllage zurückkehren.
Eine plastische Verformung (verbiegen) ist nicht zulässig.

Ein sehr kurzer Spaltkeil (kleines Sägeblatt) verformt sich bei 30N seitlicher Belastung nur sehr wenig, weil der Hebelarm zwischen Spaltkeilbefestigung und der Spitze klein ist.
Bei sehr langen Spaltkeilen ist wegen des großen Sägeblatts / langen Hebelarms (Spaltkeilbefestigung bis Spitze) die seitliche Auslenkung (Verformung) i.d.R. höher, aber immer im Limit der Norm (8mm)
Die genaue Verformung hängt von dem Querschnitt des Spaltkeils an der Einspannstelle (Spaltkeilbefestigung) ab.
Wesentlich ist dabei die Dicke des Spaltkeils (entsprechend der Sägeblatt-Stammblattdicke).
Bei Maschinen bei denen die Schutzhaube am Spaltkeil befestigt ist sieht die Norm ein größeres Bauvolumen (Querschnitt) vor.

Heißt:
ein korrekt ausgelegter Spaltkeil aus "normalem Stahl" mit einer Zugfestigkeit gemäß Norm (siehe oben) verbiegt sich bei seitlicher Belastung von 30N definitiv nicht plastisch (auch nicht ein paar Zehntel) , sondern kehrt immer wieder exakt in seine Nulllage zurück. Das gilt für den Spaltkeil selbst und (wichtig !!) auch für seine Befestigung.
Erst bei sehr vielen Kraftzyklen (mehrere zig- oder hunderttausend Belastungen kann (nicht muss) eine Ermüdung mit plastischer Verformung eintreten. Das ist aber bei einem Spaltkeil aufgrund des Einsatzspektrums nicht relevant
Wenn ein Spaltkeil nicht mehr mit dem Sägeblatt fluchtet haben zu hohe Kräfte gewirkt die den Spaltkeil und / oder die Spaltkeilhalterung plastisch verformt haben. Ich habe hier ja auch schon von verbogenen Spaltkeilhalterungen gelesen.

Eine gute Konstruktion zeichnet sich immer dadurch aus, dass bei zu hoher Belastung - wenn irgendwie möglich - ein möglichst preiswertes und einfach auszutauschendes Bauteil kaputt geht. Ein verbogener Spaltkeil ist leichter auszutauschen als eine verbogene Spaltkeilhalterung. Deshalb sollte des Spaltkeil nicht extrem "steif" sein sonders sich vor einer Beschädigung der Spaltkeilhalterung verbiegen. Viel hilft in diesem Fall nicht viel und ist ggf. sogar schädlich.

Das könnte einem Hersteller / Anbieter von Ersatz-Spaltkeilen die eine erhöhte Festigkeit aufweisen ggf. haftungsmäßig auf die Füße fallen. Aber die Hersteller / Anbieter von nicht Original-Ersatzteilen haben für solche Fälle Versicherungen und meist Herstellerfreigaben oder zumindest NTOs (No Technical Objections / keine technische Bedenken) der OEMs. Oder sie sind selbst soweit fachkundig, dass sie die Auswirkungen fundiert beurteilen können und das auch ggf. durch eine FMEA (Fehlereffektanalyse) dokumentieren.
Das wäre gemäß Maschinenrichtlinie erforderlich.

Ob man einen "verbogenen" Spaltkeil geradebiegen darf kann nicht generell beantwortet werden. Das hängt u.a. davon ab, wie stark die Verformung war und ob es bereits keine Risse in der Oberfläche gibt.
Ich würde bei einem Sicherheitsbauteil wie einem Spaltkeil immer zu einem Austausch raten.

Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt (vereinfacht) halbwegs verständlich darstellen.

Grüße von Peter aus dem Testlabor
 
Oben Unten