Es gibt folgenden Passus in der Handwerksordnung (§ 1):
"(2) Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfaßt, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die
1. in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können,
2. zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder
3. nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind."
Ich hatte mal vor einigen Jahren eine Zeit lang ein Kleingewerbe mit ähnlichen Artikeln, da hab ich mich auf Punkt 1 berufen, indem ich mir von drei verschiedenen Tischlermeister/innen kurze "Gutachten" habe schreiben lassen. Das hat schlussendlich mit seeehr viel Diskussionen und Drohungen seitens der Handwerkskammer funktioniert. Nochmal machen würde ich es nicht.
Es gibt auch die Möglichkeit, sein Gewerbe als Künstler anzumelden, da musst du aber auch bestimmte Dinge erfüllen. Auch eine Serienproduktion kann eine Möglichkeit sein, um schlussendlich in der IHK zu landen.
Das Problem bei allen diesen Möglichkeiten ist, dass die HWK erstmal "OK" sagen muss. Und das wollen die nicht. Selbst nachdem ich dann endlich zur IHK durfte, habe ich mindestens halbjährlich einen Brief der HWK bekommen, in der mir "nett" erklärt wurde, dass ich doch auf keinen Fall was meisterpflichtiges machen soll, da sonst mein gesamter Verdienst der letzten Jahre unter die Schwarzarbeit fällt (und das hätte mich finanziell ruiniert), etc. Ich musste auch immer wieder darlegen, was ich aktuell so mache und warum das nicht meisterpflichtig ist.
Eine ähnliche Situation hatte ich, als ich vor zwei Jahren nach meinem Techniker ein Kleingewerbe zu Motorenreparatur (das habe ich gelernt) aufmachen wollte. Schlussendlich wurde mir ernsthaft erzählt, dass ich bei der gleichen Reparatur am identischen Motor (z.B. Zylinderkopf tauschen) folgende Meisterbriefe bräuchte: Wenn der Motor in nem Boot ist: Bootsbauermeister, in nem BHKW: Heizungs- und Installateurmeister, in nem LKW: KFZ-Meister, Ausgebaut: kein Meister. Ausbauen hätte ich den aber auch nicht ohne Brief gedurft...
Damit war die Sache für mich durch, auf den Stress hatte ich keine Lust, das wäre wohl nicht ohne Anwälte gegangen.