Eigentlich habe ich ja keine Lust mehr, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass irgendwann die Vernunft siegt. Ein paar unbelehrbare Querdenker gibt es immer die glauben, dass die Regeln für sie nicht gelten oder sie es besser wissen als die, die die Regeln gemacht haben..
Ich hoffe einfach, dass andere, die an Maschinen herumschrauben das alles hier lesen und die - für sie richtigen - richtigen Schlüsse ziehen, damit sie sich nicht auf einmal wundern was so alles abgeht wenn was passiert oder sie auf einmal in der Haftung sind wenn die Maschine mal verkaufen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Vorschriften sind wichtig und richtig und schützen Verbraucher und Anwender. Außer sie werden ignoriert.
Das Privatpersonen ausgenommen sind finde ich persönlich falsch. Warum soll die Allgemeinheit zahlen wenn jemand die Regeln nicht befolgt... Und gerade die Privatanwender sind keine versierten und ausgebildeten Anwender. Die bräuchten den Schutz sogar mehr als die Profis die den Umgang mit den Maschinen ja gelernt haben.
Wenn die Bauteile identisch sein sollten, ist es dann überhaupt eine erhebliche Veränderung?
Ob die Bauteile identisch und damit zur Verwendung zugelassen sind kann und darf nur der Hersteller entscheiden. Auch gleich aussehende Teile können unterschiedlich sein (unterschiedlicher Werkstoff, Vergütungen, Oberflächenverfestigung durch (nicht sichtbares) Kugelstrahlen... etc., etc).
Wenn der Hersteller keine Unbedenklichkeitserklärung abgibt müssen - je nachdem ob die Modifikation durch einen Sachkundigen als erheblich oder weniger erheblich eingestuft werden - festgelegte Aktionen erfolgen - siehe #78
Alternativ kann man auf eigene Kosten einen Sachverständigen beauftragen das alles zu prüfen und zu bestätigen. Diese Prüfung ist allerdings nur dann sinnvoll möglich, wenn der Hersteller die Konstruktions- und Berechnungsunterlagen des Herstellers zur Verfügung stellt. Andernfalls muss die gesamte Maschine von ihm quasi komplett "nachkonstruiert und nachberechnet" werden. Unbezahlbar...
Ist die Veränderung als erheblich einzustufen, dann muss die Firma, die die Modifikation physisch durchführt, das Original-Typenschild entfernen und durch ein eigenes Typenschild ersetzen. Die Umbaufirma wird dann zum Hersteller und muss alle Auflagen der Maschinenrichtlinie erfüllen die für Neumaschinen gelten. Und diese Firma trägt auch die Produktverantwortung mit allen Auflagen die ein Hersteller hat (Produktbeobachtung am Markt, Rückruf bei Gefahren, Produkthaftung...). Der Originalhersteller ist komplett raus.
Nochmal: eine erhebliche Veränderung macht denjenigen der umbaut zum Hersteller!!! Auch eine Privatperson!!!
Der Bestandsschutz der "Altmaschine" ist dann erloschen. Die Maschine ist bei gewerblicher Nutzung kpl. auf den aktuellsten Stand nachzurüsten und eine komplette Risikobeurteilung incl. zugehöriger Dokumentation ist durchzuführen. Denn die Firma die den Umbau gemacht hat bringt ja als Hersteller ein "neues" Produkt in den Verkehr. Ein "altes", aber wesentlich modifiziertes, Produkt gilt aus Neuprodukt.
Die BG müsste das doch, theoretisch zumindest, gutheißen.
Theoretisch ja, wird aber eine "illegal wesentlich" modifizierte Maschine die sie als solche erkennt stilllegen. Denn jemand muss den Umbau verantworten - siehe oben. Und der Original-Hersteller ist wegen der Modifikation raus aus der Verantwortung. Die BG kann, darf und wird diese Verantwortung nicht übernehmen.
Wird z.B. nur ein zusätzlicher Schutz etc. angebaut, der keinerlei Einfluss auf die sonstige Konstruktion hat, dann sieht die BG das ggf. entspannt -oder auch nicht. Stichwort: Sicherheitsschalter wenn der Schutz ausgelöst wird. Wo wie in die Maschinensteuerung einbinden? Wer entscheidet wie und wer macht das? Auswahl von Schaltern mit zwangsgeführten Kontakten etc., etc.
Das Martin da nichts mit zu tun haben möchte ist klar.
Stimmt - warum sollten sie das Risiko tragen oder Geld für Prüfungen ausgeben?
Ich frage sowas nur, weil ich mich nicht so gut damit auskenne wie manch anderer hier.
Das liegt daran, dass ich nicht an Maschinen Veränderungen vornehme.
Ich kenne mich damit aus. Ist mein Beruf. Wenn mit einem unserer Produkte irgendwo auf der Welt ein Unfall passiert, dann wird als erstes geprüft, ob sich das Produkt noch im - von uns als Hersteller zugelassenen - Zustand befindet. Wenn nicht sind wir als Hersteller raus. Das geschieht auch bei jedem PKW bei einem Unfall - ist nichts besonderes. Eine Teilschuld gibt es in jedem Fall -auch bei geringen, nicht zugelassenen Umbauten.
Ich beurteile in Zusammenarbeit mit der Konstruktion und den Berechnungs- und Zertifizierungsspezialisten, ob / welche Modifikationen ein Kunde - oder Aufbauhersteller - in Abstimmung mit uns durchführen darf. Das wird ihm dann schriftlich bestätigt - oder nicht. Stichwort "Unbedenklichkeitsbescheinigung".
Ich erlebe leider immer wieder, dass Firmen und Privatpersonen bei einem Unfall auf ihrem Schaden sitzen bleiben weil irgend jemand ohne Fachkenntnis an einer Maschine / an einem Fahrzeug rumgebastelt hat. Da hängen manchmal Existenzen dran. Und dann gibt es Leute die das alles trivial finden...
Einfach mal überlegen: du kauft (nicht wissentlich) als Unternehmer eine Gebrauchtmaschine die verbastelt ist und es passiert ein Unfall. Der Hersteller ist raus, die BG sagt dir, dass du Maschine nicht hättest betreiben dürfen. Der Typ, der dir die Maschine verkauft hat, hat kein Geld oder geht schnell in die Insolvenz und weiß sowieso von nichts und du stehst auf einmal alleine mit einem arbeitsunfähigen Mitarbeiter da. Und dann dauert es Jahre bis du vielleicht dein Geld bekommst. Oder du bist in der Zwischenzeit pleite.
Ich hoffe ich konnte deine Fragen damit hinreichend beantworten
Alois