Maschinen und Tische von Rost befreien HOCHWASSER

Gelöschtes Mitglied 109767

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Die Bremse ist nicht notwendig, wenn aber ein neuer Motor rein müsste ist es zu überlegen.
Nicht nur alleine wegen der Sicherheit, auch im Wiederverkaufswert, BG Konform auch Betriebe wären dann Beuteschema.
Sie lief zwar so auch in einem Betrieb, aber heutzutage ist oft die Motorbremse auch mit kaufentscheidung

Erst schreibst du, du willst BG-konform, Verkauf auch an Betriebe (=gewerblich) etc.

Und dann - nach einer Woche und zig Beiträgen - ist auf einmal alles anders du willst eine Lösung die weder BG-konform, noch gewerblich zulässig ist:
Anders sieht es natürlich aus wenn unwissende an die Maschine gehen, oder ich sie Gewerblich nutze. (ist nicht der fall!)
Daher muss ich sagen wenn mit kleinem aufwand die Bremse unserer Art fachgerecht mit eingebaut werden kann, ist das ein Mehrwert.

Privat kann man machen was man will. Das habe ich dir von Anfang an gesagt.
Aber du wolltest BG-konform und ggf. an Betriebe verkaufen. Und deshalb habe ich versucht dich zu überzeugen und dir entsprechende Quellen genannt, damit du kein Geld in den Sand setzt und aus Unwissenheit auf einmal in der Verantwortung stehst.
Und jetzt - nach einer Woche - willst du genau das Gegenteil. Da hätte man sich viel Zeit und Mühe sparen können.

Über deinen letzten Beitrag schweige ich mich aus...

Wünsche trotzdem schöne Weihnachten
Alois
 

Bitzi

ww-birnbaum
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Warum hab ich das geschrieben und vorallem, warum hab ich es nicht geändert?
Das ist ein schönes Beispiel was du bewirkt hast. Vorher dachte ich die Säge muss eine Bremse haben damit sie
in Betrieben laufen darf. Das stimmt ja so nicht. Sie darf wegen der Altbestandsregel so laufen wie sie ist , wenn keine erhebliche veränderung
daran passiert ist. Heißt ich kann ne Bremse nachrüsten, sie dann aber nur von privat an privat verkaufen.
Bitte such jetzt nicht weiter was sich hier von meinen alten zu den neuen Beiträgen wiederspricht und schmier mir das aufs Brot, danke :emoji_slight_smile:
Ich weiß bisher immer noch nicht ob die vorhandenen Motoren laufen. Wenn das der Fall ist bleibt ja alles wie es ist.
Wenn sie neu müssen bleibt es mir offen ob ich die Bremse mit einbaue oder nicht. Sicherheit ist immer mehr wert.
Sollten die Flansche wirklich unverändert sein von bj 79, auf bj 80 wo die Bremse kam und nur die Bohrungen rein gekommen sind ist es mit logischem Menschenverstand doch nur klar, das ich mir die Bohrungen auch machen werde und nen Motor mit Bremse einbaue.
Wenn eine Weltfirma wie Martin das so übernommen hat, kann ich das als Privatmann wohl mit ruhigem Gewissen auch so vollziehen.
Das Martin kein grünes Licht gibt obwohl evt. die Teile trotzdem alle darauf ausgelegt sind ist auch logisch. Heißt aber nicht das der umbau trotzdem nicht konform wär, oder das man da bedenken haben müsste. Ich stelle sobald ich die Säge hab Bilder der Flansche rein.
@Holz-Christian wird seinen Flansch zeigen (hat er ja eigentlich schon) und dann sehen wir ob es identisch ist.
 
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Mitglied 59145

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@Alos das ist das tolle an verschiedenen Meinungen. Treffen die aufeinander, kann man differenzierter Entscheidungen treffen.

Wenn die Bauteile identisch sein sollten, ist es dann überhaupt eine erhebliche Veränderung?
Die BG müsste das doch, theoretisch zumindest, gutheißen.
Das Martin da nichts mit zu tun haben möchte ist klar.

Ich frage sowas nur, weil ich mich nicht so gut damit auskenne wie manch anderer hier.
Das liegt daran, dass ich nicht an Maschinen Veränderungen vornehme.

Gruss
Ben
 

Bitzi

ww-birnbaum
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@benben Jepp, auch wenn die Flansche gleich wären und ich Bolzen einlasse + ich damit einen gebremsten Motor einbauen könnte ist das eine
erhebliche veränderung. Selbst wenn ich alles genau so machen würde wie es vor 40 Jahren gemacht wurde, regelkonform ist es nie.
Dann bin ich kein gelernter Schlosser für die Bohrungen, kein gelernter Industrieelektriker der den Motor anklemmt, u.s.w. willkommen in Deutschland.
Auch wen Italien das Land mit den meisten Gesetzen ist, Deutschland übertreibt es maßlos.
Überbevölkerung würde sich von alleine regeln :emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
 

Gelöschtes Mitglied 109767

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Eigentlich habe ich ja keine Lust mehr, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass irgendwann die Vernunft siegt. Ein paar unbelehrbare Querdenker gibt es immer die glauben, dass die Regeln für sie nicht gelten oder sie es besser wissen als die, die die Regeln gemacht haben..
Ich hoffe einfach, dass andere, die an Maschinen herumschrauben das alles hier lesen und die - für sie richtigen - richtigen Schlüsse ziehen, damit sie sich nicht auf einmal wundern was so alles abgeht wenn was passiert oder sie auf einmal in der Haftung sind wenn die Maschine mal verkaufen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Vorschriften sind wichtig und richtig und schützen Verbraucher und Anwender. Außer sie werden ignoriert.

Das Privatpersonen ausgenommen sind finde ich persönlich falsch. Warum soll die Allgemeinheit zahlen wenn jemand die Regeln nicht befolgt... Und gerade die Privatanwender sind keine versierten und ausgebildeten Anwender. Die bräuchten den Schutz sogar mehr als die Profis die den Umgang mit den Maschinen ja gelernt haben.

Wenn die Bauteile identisch sein sollten, ist es dann überhaupt eine erhebliche Veränderung?
Ob die Bauteile identisch und damit zur Verwendung zugelassen sind kann und darf nur der Hersteller entscheiden. Auch gleich aussehende Teile können unterschiedlich sein (unterschiedlicher Werkstoff, Vergütungen, Oberflächenverfestigung durch (nicht sichtbares) Kugelstrahlen... etc., etc).
Wenn der Hersteller keine Unbedenklichkeitserklärung abgibt müssen - je nachdem ob die Modifikation durch einen Sachkundigen als erheblich oder weniger erheblich eingestuft werden - festgelegte Aktionen erfolgen - siehe #78

Alternativ kann man auf eigene Kosten einen Sachverständigen beauftragen das alles zu prüfen und zu bestätigen. Diese Prüfung ist allerdings nur dann sinnvoll möglich, wenn der Hersteller die Konstruktions- und Berechnungsunterlagen des Herstellers zur Verfügung stellt. Andernfalls muss die gesamte Maschine von ihm quasi komplett "nachkonstruiert und nachberechnet" werden. Unbezahlbar...

Ist die Veränderung als erheblich einzustufen, dann muss die Firma, die die Modifikation physisch durchführt, das Original-Typenschild entfernen und durch ein eigenes Typenschild ersetzen. Die Umbaufirma wird dann zum Hersteller und muss alle Auflagen der Maschinenrichtlinie erfüllen die für Neumaschinen gelten. Und diese Firma trägt auch die Produktverantwortung mit allen Auflagen die ein Hersteller hat (Produktbeobachtung am Markt, Rückruf bei Gefahren, Produkthaftung...). Der Originalhersteller ist komplett raus.
Nochmal: eine erhebliche Veränderung macht denjenigen der umbaut zum Hersteller!!! Auch eine Privatperson!!!

Der Bestandsschutz der "Altmaschine" ist dann erloschen. Die Maschine ist bei gewerblicher Nutzung kpl. auf den aktuellsten Stand nachzurüsten und eine komplette Risikobeurteilung incl. zugehöriger Dokumentation ist durchzuführen. Denn die Firma die den Umbau gemacht hat bringt ja als Hersteller ein "neues" Produkt in den Verkehr. Ein "altes", aber wesentlich modifiziertes, Produkt gilt aus Neuprodukt.

Die BG müsste das doch, theoretisch zumindest, gutheißen.
Theoretisch ja, wird aber eine "illegal wesentlich" modifizierte Maschine die sie als solche erkennt stilllegen. Denn jemand muss den Umbau verantworten - siehe oben. Und der Original-Hersteller ist wegen der Modifikation raus aus der Verantwortung. Die BG kann, darf und wird diese Verantwortung nicht übernehmen.
Wird z.B. nur ein zusätzlicher Schutz etc. angebaut, der keinerlei Einfluss auf die sonstige Konstruktion hat, dann sieht die BG das ggf. entspannt -oder auch nicht. Stichwort: Sicherheitsschalter wenn der Schutz ausgelöst wird. Wo wie in die Maschinensteuerung einbinden? Wer entscheidet wie und wer macht das? Auswahl von Schaltern mit zwangsgeführten Kontakten etc., etc.

Das Martin da nichts mit zu tun haben möchte ist klar.
Stimmt - warum sollten sie das Risiko tragen oder Geld für Prüfungen ausgeben?

Ich frage sowas nur, weil ich mich nicht so gut damit auskenne wie manch anderer hier.
Das liegt daran, dass ich nicht an Maschinen Veränderungen vornehme.
Ich kenne mich damit aus. Ist mein Beruf. Wenn mit einem unserer Produkte irgendwo auf der Welt ein Unfall passiert, dann wird als erstes geprüft, ob sich das Produkt noch im - von uns als Hersteller zugelassenen - Zustand befindet. Wenn nicht sind wir als Hersteller raus. Das geschieht auch bei jedem PKW bei einem Unfall - ist nichts besonderes. Eine Teilschuld gibt es in jedem Fall -auch bei geringen, nicht zugelassenen Umbauten.
Ich beurteile in Zusammenarbeit mit der Konstruktion und den Berechnungs- und Zertifizierungsspezialisten, ob / welche Modifikationen ein Kunde - oder Aufbauhersteller - in Abstimmung mit uns durchführen darf. Das wird ihm dann schriftlich bestätigt - oder nicht. Stichwort "Unbedenklichkeitsbescheinigung".

Ich erlebe leider immer wieder, dass Firmen und Privatpersonen bei einem Unfall auf ihrem Schaden sitzen bleiben weil irgend jemand ohne Fachkenntnis an einer Maschine / an einem Fahrzeug rumgebastelt hat. Da hängen manchmal Existenzen dran. Und dann gibt es Leute die das alles trivial finden...
Einfach mal überlegen: du kauft (nicht wissentlich) als Unternehmer eine Gebrauchtmaschine die verbastelt ist und es passiert ein Unfall. Der Hersteller ist raus, die BG sagt dir, dass du Maschine nicht hättest betreiben dürfen. Der Typ, der dir die Maschine verkauft hat, hat kein Geld oder geht schnell in die Insolvenz und weiß sowieso von nichts und du stehst auf einmal alleine mit einem arbeitsunfähigen Mitarbeiter da. Und dann dauert es Jahre bis du vielleicht dein Geld bekommst. Oder du bist in der Zwischenzeit pleite.

Ich hoffe ich konnte deine Fragen damit hinreichend beantworten
Alois
 

Mitglied 59145

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Das stimmt wohl was du sagst.

Hier soll zum einen nichts verändert werden, was es so nicht gibt. Also kein unfachmännisches gebastelt. Es gilt zu prüfen ob es die Konstruktion auch gebremst gibt. Die Möglichkeit haben wir über das Forum.

Zum anderen wird bei einem Unfall mit der FKS bestimmt nicht geprüft werden ob bei der Maschine ein anderer Motor verbaut wurde. Da wird geschaut ob die Maschine in Ordnung ist und nicht jedes Teil mit den Daten des Herstellers verglichen. Ganz sicher nicht.

Anders sieht es aus, wenn beim Bremsvorgang das Sägeblatt ab fliegt, dann würde natürlich geprüft werden, warum das passiert.

Daher ja auch der mehrfache Hinweis auf das Vergleichen von Teilen. Da würde ich auf die Konstruktion von Martin vertrauen und das ganze NUR BEI IDENTISCHEN Teilen ausführen. Dann wäre für mich ein versagen der Konstruktion ausgeschlossen.

Regeln sind wichtig und im Allgemeinen sehr gut. In diesem Fall beurteile ich das halt anders, aber auch nur für diesen, noch spekulativen, Spezialfall.

Ich würde niemandem raten an eine unbekannte Formatkreissäge eine Bremse nachzurüsten.

Generell würde ich niemandem raten eine Säge ohne Bremse zu kaufen, aber noch weniger eine solche zu betreiben.

Mir ist dieses Pochen auf Regel Werke oftmals zu engstirnig.

Was ich schon entgegen Regeln getan habe und mir als unmöglich erklärt wurde.....Ist ein anderes und längeres, hier auch teilweise bekanntes, Thema.

Im gewerblichen Bereich stellt sich die Frage solch einer Maschine nicht.

Es ist halt etwas anderes bekannte Technik nachzurüsten als irgendwas irgendwo dran zu basteln.

Det TE hat jedenfalls genug Gedanken input bekommen.

Den LKW finde ich Klasse!!

Gruss
Ben
 

sda

ww-ahorn
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Die Vorschriften sind wichtig und richtig
Rechtlich ja. Sachlich nicht immer. Dann gibt's welche die meinen die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben und immer recht zu haben.
Mit solchen habe ich manchmal zu tun, da hilft es durchzuatmen, genau zu lesen, oder sich fachkundigeren Rat zu holen ODER die Punkte unter 4 Augen zu besprechen. Bei letzteren kommen oftmals ganz einfache und unbedenkliche Lösungen hervor, ohne dass die Beteiligten ihre Gesichter verlieren. Win-win-win.
 

Martin45

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Nach diesem klitzekleinen Exkurs schlage ich mal wieder den Bogen zum Anfang:

"Hallo liebe Leute ich wollte mal fragen ob sich jemand schon den perfekten Weg überlegt hat Abrichttische oder allgem. Tische
wieder Rostfrei und Führungen wieder Gangbar zu bekommen. Ganz speziell Motoren wieder Gangbar bekommen, da aufm Anker auch eine
dünne Isolierung ist darf und kann man dort nicht beliebig rumschleifen."
 

sda

ww-ahorn
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@Holz-Christian:
ich schätze mal er meint diesen Post: #52 (musste 3x den Thread "genau lesen" bis ich das Posting gefunden habe, manchmal ist es auch für mich hart :emoji_slight_smile:)

Edit: Hat @Alos sogar fein säuberlich verlinkt in Post #154. Uiui, manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...
 
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19rudi99

ww-esche
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Ist die Veränderung als erheblich einzustufen, dann muss die Firma, die die Modifikation physisch durchführt, das Original-Typenschild entfernen und durch ein eigenes Typenschild ersetzen. Die Umbaufirma wird dann zum Hersteller und muss alle Auflagen der Maschinenrichtlinie erfüllen
Ich glaube, da ist der kritische Punkt. Ist z. B. der 1 : 1 Ersatzmotor eine Veränderung? Oder bei einer so alten Maschine der Ersatzmotor mit einem aktuellen Sicherheitsstandard? Oder wenn die Bohrung, wie wir alle vermuten, identisch zu Martin, also fachgerecht gemacht wurde?
Ein weiterer, zugegebener sehr theoretischer Fall, man baut in die alte Maschine einen neuen Martin Motor mit Bremse und dazu einen original Martin Flansch ein. Also alles zugelassene Teile original von Martin.
Die Frage ist auch, in wieweit kann die BG solche Um- oder Ersatzbauten bewerten? Es kann z. B. nicht im Interesse der BG sein, einen defekten Motor ohne Bremse in der heutigen Zeit 1 : 1 zu ersetzen.
 

wasmachen

ww-robinie
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Machts den Kack-Fred einfach zu.... wenn jetzt wieder mit Interpretationen angefangen wirdwo es nix zu interpretieren gibt, wirds einfach hart :emoji_ghost:

Speziell für den 99er Rudi: lass dir versichert sein dass es bei BG, AUVA und Konsorten nichts zu verhandeln gibt. Ist wie vor Gericht: wenns was zu klären gibt wird n Sachverständiger bestellt. Und dann ists erstmal egal ob der 'Recht' hat...
 

Gelöschtes Mitglied 109767

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Machst den Kack-Fred einfach zu.... wenn jetzt wieder mit Interpretationen angefangen wirdwo es nix zu interpretieren gibt, wirds einfach hart
Ich hätte es zwar anders ausgedrückt, aber ja - es gibt Leute die haben eine Meinung aber sind nicht bereit verbindlich anzuwendende Richtlinien zu lesen. Ich glaube ich habe den Sachverhalt so dargestellt und die Fakten so verlinkt, dass ihn jeder versteht wenn er will.

Und Fragen wie:
Die Frage ist auch, in wieweit kann die BG solche Um- oder Ersatzbauten bewerten?
zeigen, dass sich manche Leute nicht mal die Mühe machen was zu lesen :emoji_frowning2:

Die Frage wurde oben und in den Quellenangaben mehrfach beantwortet:
Die BG kann das nicht. Und deshalb kann sie auch keine Umbauten erlauben. Endlich verstanden ???

Alois
 
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Gelöscht Mitglied 91199

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Ich hätte es zwar anders ausgedrückt, aber ja - es gibt Leute de haben eine Meinung aber sind nicht bereit verbindlich anzuwendende Richtlinien zu lesen. Ich glaube ich habe den Sachverhalt so dargestellt und die Fakten so verlinkt, dass ihn jeder versteht wenn er will.

Und Fragen wie:

zeigen, dass sich manche Leute nicht mal die Mühe machen was zu lesen :emoji_frowning2:

Die Frage wurde oben und in den Quellenangaben mehrfach beantwortet:
Die BG kann das nicht. Und deshalb kann sie auch keine Umbauten erlauben. Endlich verstanden ???

Alois
Diggeeeer...
 

Gelöschtes Mitglied 109767

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Nochmal für die, die es nicht gelesen oder nicht verstanden haben:
selbst wenn ein Sachkundiger bestätigen würde, dass es keine wesentliche Modifikation ist gelten die Ausführungen der nachstehend zitierten Quelle:

Sofern keine wesentliche Veränderung festgestellt wird, muss die veränderte Maschine dennoch die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen. Die Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden und gegebenenfalls sind Maßnahmen zu treffen.
Hinweis:
In der BMAS-Interpretation wird empfohlen, dass Änderungen, auch wenn sie unterhalb der Schwelle zur wesentlichen Veränderung verbleiben, im Rahmen einer Risikobeurteilung dokumentiert werden sollten. Voraussetzung für diese Vorgehensweise sind tiefergehende Kenntnisse, z. B. aus der Normung, da die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100:2011 als ein Werkzeug für Maschinenhersteller angesehen wird.

Was kann man eigentlich an:

Voraussetzung für diese Vorgehensweise sind tiefergehende Kenntnisse, z. B. aus der Normung, da die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100:2011 als ein Werkzeug für Maschinenhersteller angesehen wird.

nicht verstehen???

Warum erinnert mich diese "ja aber" Diskussion an Impfverweigerer oder Leute die auf einem Behindertenparkplatz parken weil ja gerade kein Behinderter zu sehen ist???
Einfach mal überlegen wie euer Verständnis wäre, wenn jemand an seinem Auto rumbastelt, nicht freigegebene Bremsteile (die preiswerten aus China sehen doch identisch aus !) einbaut und jemanden aus eurer Familie umfährt weil er nicht schnell genug bremsen konnte. Würdet ihr dann sagen: nee - schon ok - der hat ja gleich aussehende Teile eingebaut...

Geht doch einfach zu eurer BG und fragt, ob ihr eine Bremse nachrüsten dürft, auch wenn es keine Freigabe vom Hersteller gibt. Und dann sagt ihr auch noch, dass ihr natürlich schon erwartet, dass die BG nach Begutachtung des Umbaus die Verantwortung dafür übernimmt. Denn der Originalhersteller ist dann ja raus. Und die schriftliche Antwort der BG dann bitte hier posten.

Manchmal ist es schon echt mühsam. Aber wenn ich nur Einen davon abhalten kann eine techn. Dummheit (auch aus Unwissenheit) zu begehen, oder einen Unfall zu vermeiden, dann hat es sich gelohnt.

Alois
 

Mitglied 59145

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Es ist doch hier klar geschrieben worden, dass das nur gemacht werden sollte, wenn die Teile identisch sind. Auch steht überall es würde keine Freigabe von irgendwem geben.
Ebenso steht überall, dass man das mit Gewerbe nicht tun sollte, bzw es da zu Problemen kommen KANN.

Was für einen Unfall stellst du dir bitte vor, in dem ein Sachverständiger eingeschaltet wird um die Maschine zu untersuchen?

Alles unter der Prämisse der identischen Teile.

Es wird nirgendwo geraten in irgendeine Maschine irgendeine Bremse nachzurüsten.

Was ich mich auch noch Frage, wie soll auf ein Sägeblatt beim abbremsen mehr Kraft wirken als im Betrieb? Das sehe ich ja ein, dass ich sowas nicht weiß. Aber wissen würde ich es schon gerne. Gibt es links gedrehte Wellen?

Alos, du unterstellst hier auch einfach Dinge, die nicht stimmen, du stellst Vergleiche an, die vollkommen unpassend sind.

Du hast Recht mit deinen Ausführungen was die Vorschriften betrifft. Die sind so.

Aber keine Regel ist immer treffend, genauso wie niemand immer recht hat.

Nochmal meine oben schon gestellte Frage.

Ausgangslage, du weißt die Teile sind identisch. Der Motor ist hin.

Würdest du wirklich ohne Bremse Wiederaufbauen?

Gruss
Ben
 

Gelöschtes Mitglied 109767

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Ausgangslage, du weißt die Teile sind identisch. Der Motor ist hin.

Würdest du wirklich ohne Bremse Wiederaufbauen?

Privat kannst du tun was du willst und brauchst niemanden fragen oder dich rechtfertigen. Außer vor dir selbst.

Aus Sicht eines Gewerbetreibenden:
Wenn der Hersteller oder ein Sachkundiger bestätigen, dass die Teile identisch sind bzw. verwendet werden dürfen, dann würde ich diese Teile und einen vom Hersteller zugelassenen Bremsmotor einbauen. Würde aber prüfen, ob sich der ganze Aufwand (Sachkundiger...) lohnt.
Wenn diese Bestätigung bzw. Freigabe nicht vorliegen dann würde ich die Maschine mit einem Motor gleicher Leistungsdaten ausrüsten, aber ohne Bremse. Das ist zulässig - siehe oben.
Wenn das wegen anderer Sicherheitsvorschriften im Betrieb nicht zulässig ist: Maschine entsorgen

Ich habe die Richtlinien nicht gemacht - halte sie aber für sinnvoll.
Warum fragt ihr nicht den Hersteller - weil er die Antwort schon gegeben hat?
Seitens von Martin gibt es für keine Umbaumaßnahme grünes Licht, sollte klar sein wenn es nicht von der Fa. Martin selber kommt.
Es müssten schon Normteile sein, die wiederum bei der Fa. Martin eingepflegt und begutachtet werden müssten. Das ist für meine Säge wo evt. 2 Leute im Jahr diesen Umbau vorhaben nicht ansatzweise wirtschaftlich.
Also - wer verantwortet einen Umbau? Der Hersteller nicht. Nochmal - auch als Firma kannst du machen was du willst - du musst es halt verantworten. Ist doch ganz einfach - du musst als GF die Verantwortung und ggf. die Konsequenzen für dein Tun übernehmen.

Was ich mich auch noch Frage, wie soll auf ein Sägeblatt beim abbremsen mehr Kraft wirken als im Betrieb? Das sehe ich ja ein, dass ich sowas nicht weiß. Aber wissen würde ich es schon gerne. Gibt es links gedrehte Wellen?
In Betrieb bzw. bei Starten wirkt die Kraft auf den Antriebsstrang genau in Gegenrichtung wie beim aktiven Bremsen. Das beim Bremsen auftretende Moment durch das Sägeblatt ist abhängig vom Gewicht, Massenverteilung am Sägeblatt und Durchmesser des Sägeblattes sowie von der aktiven Verzögerung und der Verzögerungsrampe (wie schnell wird die Bremse geschlossen).
Ist wie beim Fahrrad: Stock in die Speichen, oder normales / gefühlvolles Bremsen. Die Auswirkungen sind eklatant unterschiedlich.

Stichwort für Recherche Massenträgheitsmoment .
Trägheitsmoment – Wikipedia

Du hast Recht mit deinen Ausführungen was die Vorschriften betrifft. Die sind so.
Aber keine Regel ist immer treffend, genauso wie niemand immer recht hat.
Deshalb darfst du trotzdem in einer Tempo 30 Zone vor einer Schule am Sonntag nicht schneller fahren. Auch wenn du glaubst es ist keine Schule und du keine Kinder siehst. Es geht nicht um "Recht haben", sondern um die Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen.

Es gibt die Weisheit, dass es wenig Sinn macht dem Überbringer einer schlechten Nachricht den Kopf abzuschlagen.
Mit mir über die Richtlinie und deren Sinnhaftigkeit zu diskutieren ist nicht zielführend. Das müsst ihr mit der BG oder dem Hersteller tun!
Die Diskussion zeigt aber, dass offensichtlich hier niemand bereit ist die Verantwortung zu übernehmen. Auch ein Gewerbebetrieb kann (nicht darf wenn nicht freigegeben) eine Maschine modifizieren - er muss dann halt die Konsequenzen tragen. So einfach ist das.

Fazit:
Das Gesetz sagt nein, der Hersteller (MARTIN) sagt nein. Und nun?
Entweder es steht einer auf und übernimmt die Verantwortung (und darf das wegen seiner Ausbildung auch), oder es ist eine gute Idee Gesetze und Richtlinien zu befolgen.
Entweder schwanger oder nicht schwanger - dazwischen gibt es nichts.

Alois
 
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carsten

Moderator
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Hallo

ruhig Leute.

nur um euch mal zu zeigen welche Auswirkungen eure Wortgefechte haben.
Uns ( Moderatoren / Admin) hat ein User angeschreiben das er seinen Account löschen will.

Ich hab hier seine Begründung mal reinkopiert:
In diesem Forum hat sich eine Gruppe gebildet, bzw. wird geduldet, die keinerlei Interesse mehr am Wissensaustausch außerhalb der eigenen Gruppe zu haben scheint. Neue Meinungen oder Erkenntnisse werden nicht akzeptiert sondern in Wirtshausmanier niedergeschrie(b)en, Argumente spielen dabei keine Rolle, solange die eigenen Meinungen nur von genügend Gruppenmitgliedern geliked und wiederholt wird. Das letzte Beispiel (aber bei Weitem nicht das Einzige) ist der aktuelle Thread rund um die Maschinentisch-Entrostung und dieses Verhalten tritt extrem dem User Alos gegenüber auf, aber gerne auch vielen Anderen gegenüber.

Für mich als Neuling im Forum war das zu Anfangs sehr verstörend, da es so wirkt, als ob das Unsachliche, durch die Zustimmung vieler die eigentlich richtige Information ist. Nach einigen Wochen merkt man dann, das es den Beteiligten meist nur um persönliche Befindlichkeiten geht, und ist genervt bis abgestoßen.

Das ganze führt zu einer unangenehmen Atmosphäre in die ein Einbringen der eigenen Kenntnisse oder Fähigkeiten unerwünscht ist.


Der betreffende user hat in diesem Thema KEINEN Beitrag geschrieben, ist auch kein namhaftes alteingesessenes Mitglied.

Das nahende Jahresende lädt ja ein zum Rückblick, und das neuen Jahr zu hoffentlich guten Vorsätzen.
Neudeutsch: Selbstreflexion


Da ist kein einzelner angesprochen, vielleicht hätten wir als Moderatoren doch früher und deutlicher eingreifen sollen, denn wie man sieht ist es nicht nur das interne Miteinander sonderne eben das Wirken nach Außen was das "Wir" ausmacht.

Ich mach das Thema mal vorübergehend zu: Stichwort Selbstreflexion statt wild darauf lostippen.
 
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