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Ich bin zwar kein Schreiner-Profi, aber ein §§-Kasper und räum hier mal auf als Zusammenfassung:
- mündliche Verträge sind bis auf wenige Ausnahmen selbstverständlich bindend, egal ob Kaufmann, Unternehmer oder Verbraucher
- deinen Fall kann ich nicht prüfen, ich weiß nicht was ihr "mündlich" als Leistungsumfang festgelegt habt und darauf kommts an
- grundsätzlich hat der Werkunternehmer (sofern es hier nichts anders ist) die Höhe der Vergütung zu rechtfertigen, im Zweifel gilt immer eine "ordentliche angemessene" Vergütung, wenn es keine konkrete Abrede gibt oder niemand sie beweisen kann. D.h. am Ende zahlt man den Preis, den der Schreiner aufruft oder man einigt sich auf weniger.
Also mein Rat und schon der anderen ist: Angebot schriftlich einholen, Leistungsumfang immer schriftlich festlegen, so genau wie möglich. Mündliche Verträge sind möglich, aber können für den Auftraggeber am Ende ein Problem werden. Faulheit zahlt sich am Ende nie aus, man zieht als Auftraggeber häufig den kürzeren. Wenn man alles schriftlich festgelegt hat und der Preis am Ende höher liegt, dann ist die Sache rechtlich sehr einfach.
- mündliche Verträge sind bis auf wenige Ausnahmen selbstverständlich bindend, egal ob Kaufmann, Unternehmer oder Verbraucher
- deinen Fall kann ich nicht prüfen, ich weiß nicht was ihr "mündlich" als Leistungsumfang festgelegt habt und darauf kommts an
- grundsätzlich hat der Werkunternehmer (sofern es hier nichts anders ist) die Höhe der Vergütung zu rechtfertigen, im Zweifel gilt immer eine "ordentliche angemessene" Vergütung, wenn es keine konkrete Abrede gibt oder niemand sie beweisen kann. D.h. am Ende zahlt man den Preis, den der Schreiner aufruft oder man einigt sich auf weniger.
Also mein Rat und schon der anderen ist: Angebot schriftlich einholen, Leistungsumfang immer schriftlich festlegen, so genau wie möglich. Mündliche Verträge sind möglich, aber können für den Auftraggeber am Ende ein Problem werden. Faulheit zahlt sich am Ende nie aus, man zieht als Auftraggeber häufig den kürzeren. Wenn man alles schriftlich festgelegt hat und der Preis am Ende höher liegt, dann ist die Sache rechtlich sehr einfach.