Millimeter oder Zentimeter? Bis 5mm sollte wohl zu tolerieren sein.Der Schreinermeister meinte 0,8 mm Spaltmaß würde doch locker genügen und ich sagte 0,5 mm sind für uns das maximale.
Millimeter oder Zentimeter? Bis 5mm sollte wohl zu tolerieren sein.Der Schreinermeister meinte 0,8 mm Spaltmaß würde doch locker genügen und ich sagte 0,5 mm sind für uns das maximale.
Millimeter oder Zentimeter? Bis 5mm sollte wohl zu tolerieren sein.
Hallo
Zu Kittfugen gibt es Mindestmasse die einzuhalten sind, unterschreitet man die hat der Kitt zu wenig Elastizität. Bei uns gilt Mindestfugenbreite 8mm
als technisch richtig. In der Praxis ist es oft weniger und genaugenommen falsch.
So gesehen könnte der Schreiner mit 8mm Fuge recht haben. Kittfugen sind technisch richtig zu erstellen und nicht nach optischen Wünschen der
Bauherrschaft.
Gruss brubu
Sind das 5 mm Fuge rechts und links die du möchtest , in Summe 10 mm?
Oder 2X 2,5 mm?
Das mit dem Schreiben ist ein guter Hinweis.
Als Gedankenansatz und Gewicht auf deine Seite der Waagschale: dass der Tischler derjenige ist, der für das Herstellen der Anschlußfuge zuständig ist, sei grundsätzlich dahingestellt.
Da der Tischler die Fuge aber bereits 1x erstellt hat, steht eine gewisse Absicht der Übernahme der Verantwortung durch den Tischler im Raum.
Lass dir ein technisches Datenblatt der Dichtmasse geben, welches aussagt, dass die entstandene Fuge von X mm damit auch überbrückt werden kann. Das wird vermutlich schwer definiert werden können.
Ich vermute, dass das Ergebnis am Ende trotz Nacharbeiten nicht 100% dass sein wird, was du möchtest. Allein weil du jetzt viel genauer hinschauen wirst. Würde ich auch.
Ich würde an Stelle des Ausführenden nicht mehr um einzelne Stufen diskutieren. Dafür wäre mir mein Ruf zu schade.
Der Tischler scheint es zu tun, schade.
Ich kenne zwar nur die eine Seite der Geschichte, trotzdem:
Lass dir das Weniger an deiner Zufriedenheit und den Ärger den du mit der Treppe hattest bezahlen.
Ein Gutachter, zu hinterlegede Gerichtskosten, Anwaltskosten und die Zeit die der Unternehmer in dieses für Ihn schon jetzt ohne Deckung abgeschlossene Projekt noch investieren müsste: ich vermute, der Ausführende wird das schnell hinter sich bringen wollen, im schlimmsten Fall mit ein paar Euro Abschlag vom Werklohn.
Dazu mag es andere Meinungen geben, das ist ok.
Hallo,
auch wenn es Arbeit macht: Jeden Abend eine Mail an den Betrieb mit den Vorkommnissen des Tages schreiben und bestätigen, was besprochen wurde. Wenn es dann wirklich auf Gutachter / Gericht hinausläuft, hast Du aus meiner Sicht bessere Chancen.
Alte Weisheit: Wer schreibt, der bleibt.
Gruß
Hallo
bevor das jetzt hier zerredet wird. So wie es geschildert wurde hat der ausführende Betrieb ja erkannt das sie da ran müssen. Dem würde ich jetzt erst mal vertrauen. Scheint ja in der Fa Mitarbeiter zu geben die das können.
Das hier immer gleich mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. So manchen User hier möchte ich nicht als Kunden haben. Da ist mir ja ein Ehepaar aus Rechtsanwalt und Lehrerin in Pension lieber.
So manchen User hier möchte ich nicht als Kunden haben. Da ist mir ja ein Ehepaar aus Rechtsanwalt und Lehrerin in Pension lieber.
... und war überaus lehrreichAls ich noch junger Geselle war war es durchaus üblich das man verbockte Sachen halt nach Feierabend nochmal machen durfte.
Hat auch nicht geschadet.
Seite 1, rechtes Bild die untere Stufe wäre für mich in Ordnung. Den Rest würde ich nicht akzeptieren.
Seite 6 Wandecke: Nix getroffen, Schnaps gesoffen.
Du tust mir leid.
Jetzt sieht man endlich einmal, warum überall so breit zugespachtelt wurde.
Hier hat sich der Betrieb keinen Gefallen getan. Ich hätte Stufen mit solchen Fugen (und wenn es auch nur vereinzelte gewesen wären) nicht eingesetzt sondern direkt überarbeitet. Mein ohne weiteres machbarer Anspruch läge bei 2-4 mm. Ob man etwas mehr tolerieren muss, vermag ich nicht zu entscheiden. Deutlich mehr auf jeden Fall nicht.
Die gezeigten Stufen genügen dem teilweise allerdings nicht. Fotos verfälschen indes oft den Gesamteindruck. Wenn es sich um beispielsweise 4 Stufen mit inakzeptabler Fuge handelt, gehören die getauscht, andernfalls würde ich als Tischler es sogar verstehen, wenn die Abnahme verweigert wird.
Als ich noch junger Geselle war war es durchaus üblich das man verbockte Sachen halt nach Feierabend nochmal machen durfte.
Hat auch nicht geschadet.
... und war überaus lehrreich