Holztreppe und Silikonfugen

Martin45

ww-robinie
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wieso hampelst du so lange rum?
Mit der Meinung hier aus dem Forum wirst du keinen Rechtsstreit gewinnen und wahrscheinlich auch keinen selbstverliebten Firmenchef mit warmen Worten überzeugen.
Entweder ein Privatgutachten zur Mängelfeststellung von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverdtändigen für solche Gewerke was du direkt beauftragst oder ein Gutachter, den du mit der Firma beauftragst. Dann würde ich nur schauen, dass du den Gutachter auswählst, sonst ist das womöglich ein Saufkollege vom Firmenchef und du willst ja kein Vitamin B, sondern fair bleiben.
Fachleute gibt's bestimmt über die Innung.
Wenn der dann sagt dass das nicht iO ist, dann sieht der Meister vor Gericht alt aus und das sollte er wissen.
Gibt leider solche Firmenchefs, die meinen die Welt würde nach ihnen tanzen. Hatte ich auch gerade mit einem Elektriker. Mehr als ärgerlich und nervaufreibend.
Leider sind diese Handwerker dann aktuell in den Zeiten eh schon knapper Handwerker diejenigen, die noch Termine frei haben, wo andere Firmen mit gutem Ruf ausgebucht sind und schon im vorhinein abwinken.

Ansonsten, wenn es dann zum Anwalt geht, unbedingt einen für Baurecht suchen (z.b. über Anwaltsverein), der sollte schon ein Grundmass an technischem Verständnis mitbringen.
Und nicht vergessen Buch zu führen über alle Absprachen und Angebote und Termine zur Mängelbeseitigung.
 

Amantadin

ww-kiefer
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wieso hampelst du so lange rum?
Mit der Meinung hier aus dem Forum wirst du keinen Rechtsstreit gewinnen und wahrscheinlich auch keinen selbstverliebten Firmenchef mit warmen Worten überzeugen.
Entweder ein Privatgutachten zur Mängelfeststellung von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverdtändigen für solche Gewerke was du direkt beauftragst oder ein Gutachter, den du mit der Firma beauftragst. Dann würde ich nur schauen, dass du den Gutachter auswählst, sonst ist das womöglich ein Saufkollege vom Firmenchef und du willst ja kein Vitamin B, sondern fair bleiben.
Fachleute gibt's bestimmt über die Innung.
Wenn der dann sagt dass das nicht iO ist, dann sieht der Meister vor Gericht alt aus und das sollte er wissen.
Gibt leider solche Firmenchefs, die meinen die Welt würde nach ihnen tanzen. Hatte ich auch gerade mit einem Elektriker. Mehr als ärgerlich und nervaufreibend.
Leider sind diese Handwerker dann aktuell in den Zeiten eh schon knapper Handwerker diejenigen, die noch Termine frei haben, wo andere Firmen mit gutem Ruf ausgebucht sind und schon im vorhinein abwinken.

Ansonsten, wenn es dann zum Anwalt geht, unbedingt einen für Baurecht suchen (z.b. über Anwaltsverein), der sollte schon ein Grundmass an technischem Verständnis mitbringen.
Und nicht vergessen Buch zu führen über alle Absprachen und Angebote und Termine zur Mängelbeseitigung.

Habe gestern Sachverständigen klar gemacht…
Problem bei vielen: haben Arbeit ohne Ende = nehmen viele keine Aufträge an und musste die letzten Wochen ordentlich kämpfen.
 

Amantadin

ww-kiefer
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Stufenhöhe vom OG zum EG:
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19,2
19,1
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19,1
19,2
19,1
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17,2
17,4
17,7
17,5
17,0
17,4
fehlt, da bereits entfernt
17,2
fehlt, da bereits entfernt
17,6
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17,2
 

brubu

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Hallo
Wenn ich richtig gezählt habe sind es 31 Steigungen, im ersten Beitrag war die Rede von 4000,- Euro. Lohnen sich da Gutachten und Rechtsstreitereien? Ich würde, wenn die "Fachleute" jetzt nicht spuren, die Übung abbrechen und das Geld für einen guten Handwerker zur Seite legen.
Gutem Geld viel schlechtes hinterher werfen bringt aus meiner Sicht bei diesem Betrag nichts.
Gruss brubu
 

K2H

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Nicht abklopfen, sondern mit Multimaster sauber ausschneiden :emoji_wink:
MfG Michael
@Altersrentner Welchen Multimaster hast du denn, mit dem du Putzschreiben sauber von der Wand ausschneiden kannst? Mit denen die ich kenne, könnte man nur einen sauberen "Begrenzungsschnitt" machen. Abstemmen kann man mit denen nicht. Höchstens abschleifen.... :emoji_wink:

Mal einen Tipp vom Verputzer: Das menschliche Auge (und Hirn) ist auf gerade Linien trainiert, nimmt sie deswegen viel schneller wahr als unregelmäßige/geschwungene Linien. D. h., an Reparaturstellen sieht man gerade Kanten/Linien/Übergänge in der Putzoberfläche eher als unregelmäßige. Dem entsprechend lassen sich akkurat abgegrenzte Ansätze schwieriger "unsichtbar" ausbessern.

Gruß,
KH
 

Mitglied 24010 keks

Gäste
Der hatte wohl keine oberflächenfertige Sichtbetontreppe im Auftrag. :emoji_wink:
Ja mei... Welcher Maurer kann das auch? :emoji_grin:
Für den Höhenausgleich wäre der Schreiner meiner Meinung nach zuständig. Also ich muss das vorher und rechne, dass da nachher nicht unbedingt in einem Lauf 1cm Unterschied ist...

Gruß Daniel
 

Amantadin

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Guuden,

die Diff von 182 auf 192mm im Treppenverlauf ist unzulässig.
Der Auftragsnehmer hat die Vorarbeit zu prüfen und gegebenfalls zu rügen.
Dadurch dass er am Gewerk weitergearbeitet hat ist der Mauren raus.

Könnt ihr mir da helfen? Sah mir auf der WEKA Seite das an aber glaube es noch nicht überrissen zu haben.
Wie viel Toleranz habe ich von Treppe zu Treppe, 5 mm?
Wie viel Toleranz habe ich im Treppenverlauf?

Danke schon mal. :emoji_slight_smile:
 
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Altersrentner

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Entweder ein Privatgutachten zur Mängelfeststellung von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverdtändigen für solche Gewerke was du direkt beauftragst oder ein Gutachter, den du mit der Firma beauftrags
Damit schmeißt Du nur Geld raus. Die Firma antwortet letztendlich, parteiisch.
Gutachter nur über Gericht bestellen lassen
Wenn Du einen Rechtsschutz hast, Anwalt; der macht Dir schon die Arbeit.
Der Streit wegen unseres Hausbrandes hat über 10 Jahre gedauert und wir haben gewonnen.
MfG Michael
 
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