Fußpfette anders abstützen?

Holzdraht

ww-birnbaum
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Jmd mit einem Gewerbe wird sich, denke ich jedenfalls , kaum auf sowas einlassen.

Geringe Chancen Geld zu verdienen, große Chance den Ruf zu ruinieren.

Ist jemand im Bekanntenkreis kann man das anders handhaben.

Was soll der auf die Rechnung schreiben?
"Beratung zur Selbstausführung statisch relevanter Baumaßnahmen"?

Kann ja sein, dass das klappt.
Ich vermute aber die ganze Aktion wird unterschätzt.

Aber viel Erfolg kann ich ja trotzdem wünschen!
Sowas kann nur jemand schreiben, der von so einer Materie überhaupt keine Ahnung hat. Nachdem du wirklich zu jedem neuen Post deinen Senf dazugeben mußt, weil du alles, aber wirklich alles besser wissen must, ist es an der Zeit zu sagen, dass es an mancher Stelle besser ist einfach nichts zu schreiben, wenn man keine Ahnung davon hat.
Du gehst mit deiner Besserwisserei manchen Leuten furchtbar auf die Nerven. Laß einfach die Leute machen, die davon eine Ahnung haben und bleib bei deinem Altholzhandel.
 

isso

ww-robinie
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Hach herrlich.

Ein richtiger Fanclub.

(........ egal wie, alles Genehmigungspflichtig!)
Ganz ahnungslos, halte ich das für den wichtigsten Beitrag hier.

Zur Genehmigung gehört eine Statik.

Da steht dann was ähnliches wie eure Kaffeesatzleserei.

Isso


Und ja, ich bin auch Händler. Kein Träumer.
 

carsten

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Hallo

ich denke hier war der Zimmermann nur als Berater einmal draufgucken gemeint. Das ist meiner Meinung nach ein Projekt wo Richtig Ahnung gefragt ist. Die meisten Fragen bzgl solchen Konstruktionen die bis dato hier im Forum aufgeschlagen sind hätte ich mir als Schreiner der immerhin 1 Sylvester in Statikvorlesungen gesessen hat durchaus zutrauen eine langfristig haltbare Lösung zu finden. Vermutlich wie meistens wenn Schreiner in den Bereich des Zimmermanns reinschnuppern deutlich überdimensioniert. Aber es hält.
Hier würde ich aber echt nach einem erfahrenen Zimmerer oder sogar Statiker rufen.
Geht ja nicht nur um die Dimensionierung der "neuen" Balken sondern auch um Konstruktion und Verbindung. Den Umbau usw.
Fichtenelch hat das erwähnt je mehr Infos desto eher und mehr könnte man helfen.
Und so ein Fachmann erkennt mitunter mit einem Blick was da noch relevant ist was zu Problemen führen könnte oder auch das ganze vereinfachen könnte. Bei so viel Konjunktiv bin ich froh dass Brandenburg weit weg ist und ich eher nicht in die Verlegenheit komme vor dieser Scheune zu stehen. Ich hätte vermutlich ein ungutes Gefühl.
 

Fichtenelch

ww-robinie
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Zur Genehmigung gehört eine Statik.

Was soll da genehmigt werden?
Verstehe ich persönlich nicht.

Man braucht vor Ort einen Sachkundigen der das Ganze in Augenschein nimmt.
Denn es ist zweifelsohne so wie @Alter Polier schon sagte, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein kann man es nicht komplett überblicken.

Ein richtiger Fanclub.

Davon kann wohl kaum die Rede sein wenn ich....

Geringe Chancen Geld zu verdienen, große Chance den Ruf zu ruinieren.

sowas lese....

Jeder halbwegs vernünftige Zimmerer schaut da gerne drüber wenn man mich fragt.
Irgendwie träumen viele von einer besseren Welt und können sich im Gegenzug keine Hilfsbereitschaft anderer vorstellen, das verstehe ich persönlich nicht.
Aber ich will das Thema jetzt auch nicht zerschiessen.
Also zurück zum eigentlichen.


ich denke hier war der Zimmermann nur als Berater einmal draufgucken gemeint

So sieht's aus!
Alleine schon weil 4 Augen immer mehr sehen als 2!

Für mich persönlich wäre es nicht das erste Mal beratend tätig zu sein.
Was mein Chef dann auf die Rechnung schreibt?!
Keine Ahnung! Überprüfung? Wartung? Kontrolle? Irgendwas wird sich schon finden.

Geht ja nicht nur um die Dimensionierung der "neuen" Balken sondern auch um Konstruktion und Verbindung.
Auch das ist vollkommen richtig!
Zusätzlich muss noch geklärt werden wie die Sparrenlage aus der Last genommen werden kann.
Das ist alles kein Hexenwerk, aber es muss gemeinsam besprochen werden.
Gleiches gilt für den Ablauf!
Schritt für Schritt in der richtigen Reihenfolge!

Ich hätte vermutlich ein ungutes Gefühl

Ich muss sagen mir gefällt die Scheune!
Ernst nehmen muss man die ganze Sache natürlich schon!

je mehr Infos desto eher und mehr könnte man helfen

Richtig!

Also @Rap0

Immer her mit den Bildern!
 

Kluk

ww-birnbaum
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Ganz ahnungslos, halte ich das für den wichtigsten Beitrag hier.
Genau das bist du. Ahnungslos. Eine Baugenehmigung braucht man zur Errichtung von Gebäuden / Bauwerken und sonst nicht. Auch eine Statik braucht es für so eine Kleinigkeit nicht - ein Zimmerer kann das auch ohne Statik beurteilen und ausführen. Wenn der Herr Zimmerer sich unsicher ist, kann er ja mal sein Schulwissen bemühen und diese einfache Konstruktion überschlägig rechnen. Ich kenne aber keinen Zimmerer der sich bei einer Spannweite von 3m!!! unsicher ist.
 

brubu

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Hallo
Bin weder Zimmerer noch Statiker aber Bauhandwerker, manchmal der gröberen Art. Anhand weniger Fotos einen Überblick zu bekommen ist schwierig. Wir verbauen sicherheitshalber in einfachen Fällen genügend Material, im Prinzip das Geld für Material statt Diskussionen einsetzen.
Grob selber rechnen geht auch.
Wenn es am Platz fehlt oder sonst heikel ist nimmt der Ingenieur einen Augenschein, berechnet die Konstruktion, manchmal reicht auch nur eine Besprechung.
So kompliziert ist dieser Fall nicht. Da braucht es 2 Fundamente, 2 Stützen, 1 Träger und ein paar Streben. Dazu das Dach im Baubereich provisorisch abstützen.
Selten darf ich miterleben wie andere Betriebe solche Arbeiten ausführen, da standen einmal ein paar bessere Latten als provisorische Stützen, danach gab es Kanthölzer und leise hörte ich der Statiker habe dies verlangt..................
 

Fichtenelch

ww-robinie
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Ich kenne aber keinen Zimmerer der sich bei einer Spannweite von 3m!!! unsicher ist.
So sieht's aus!

Dazu das Dach im Baubereich provisorisch abstützen
Das ist eigentlich das wichtigste und schwierigste bei diesem Unterfangen.

Das ist nämlich wenn's ans bauen geht der erste Schritt.
Und wenn der falsch gemacht wird geht alles in die Hose.
Das darf man nämlich wirklich nicht unterschätzen.
Immerhin soll die Sparrenlage auch in Position bleiben.
Beim Neuaufbau braucht man auch eine gewisse Vorspannung weil sich das Ganze wieder etwas senkt.

Die neuen Auflager müssen natürlich auch besprochen werden.

Ich würde sagen wir warten erstmal auf @Rap0 seine Rückmeldung und dann sehen wir weiter.
 

isso

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Schöne ahnungslose Interpretation der Rechtslage.

-----Eingriff in die Statik------ Kann sein, dass das auch mit Meister möglich ist. Aber sicher nicht als Berater.

Aber es ist schon ungemein wichtig Recht zu haben, da kann man das schon mal übersehen. ISt im übrigen einer dieser Fälle wo ich dann auch ganz klar für einen Qualifikationszwang bin. Die Folge von "aufm Dorf geht das schon, ich frage nen Bekannten" kann ich mir täglich ansehen.

Aber irgendwo muss das Altholz ja herkommen.
 

Kluk

ww-birnbaum
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das stimmt so nicht ganz, auch bei baulichen Änderungen an Gebäuden und Nutzungsänderungen in Bestandsgebäuden kann eine Genehmigung notwendig sein.
DAS ist natürlich richtig. Das ist dann aber ein Nutzungsänderungsantrag. Bei baulichen Änderungen muss es sich schon um eine Aufstockung oder komplette Veränderung des Daches handeln damit eine Genehmigung notwendig ist. Das Dach darf man auch ohne Genehmigung in gleicher Ausführung neu machen. Fenster, Türen und Tore sind nicht Genehmigungspflichtig.
 

brubu

ww-robinie
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Es ist nur ein Blechdach, kein Lagerboden mit Last drauf. Und ja richtig, besser zuerst alles einmessen damit es wider so kommt wie es ist.
Aber auch dies ist nicht schwierig, die Höhe ist durch die bestehenden Sparren vorgegeben. Wenig mehr anheben schadet nicht.

Bei uns wäre nur eine Bewilligung nötig wegen der Fassadenänderung durch ein breiteres Tor. Zusätzlich eventuell eine Nutzungsänderung aber da lässt sich streiten, mancher Schuppen dient schon lange nicht mehr dem ursprünglichen Zweck.
So als Vergleich, in wie vielen Wohnungen wird ein Gewerbe, wenn auch nur nebenbei, betrieben ohne Bewilligung?
 

isso

ww-robinie
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Laut meinem Kenntnisstand Bedarf eine Veränderung im Tragwerk einer Baugenehmigung.

Aber ich bin nur Händler :emoji_wink:

Mit einer Umnutzung hat das erstmal nichts zu tun, das betrifft ja eher die Nutzung.

Da ich so ahnungslos bin, lese ich jetzt noch ein paar Statiken und bespreche das dann mit nem Statiker.
Da stehen ganz tolle Sachen drinnen. In einer stand letzte Woche sogar wie abgestützt werden soll.

Aber gut, braucht man ja alles nicht.
Bisschen "Ahnung und Internet" wird schon reichen.
 

isso

ww-robinie
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Hast du einen anderen Kenntnisstand? Dann lasse uns doch teilhaben. So ganz ohne Meinung, so mit Quelle wäre toll.

Würde ich gerne mal lesen.
Oder ist das keine Veränderung der Statik? Ich nehme das schon so war, wird hier ja oft betont.

Ich kenne es nur mit Bauantrag. Doch, ohne kenne ich auch, ich habe ja viel mit Folgen von fehlgeschlagenen Aktionen zu tun.

Vielleicht ja sachlich. Sonst bin ich wieder Schuld, dass der Thread zu ist.


Wenn ich die Statik nicht verstehe und Rückfragen habe, dann rufe ich an. Der gute Mann wird ja bezahlt und ist dementsprechend hilfsbereit und auskunftsfreudig.
 

magmog

ww-robinie
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......... Hauptsache jeder hackt jedem ein Auge aus der anderer Meinung ist!
Dann können alle Einäugigen allen Blinden die Sachlage bestens erklären.

Weit sind wir gekommen, selbst die wirklich Kundigen haben keine Lust mehr sich anmachen zu lassen.
Avanti Diletantti! Euer ist der Sieg!
 

sowas

ww-ahorn
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Baurecht ist Landessache verschiedene Bundesländer verschiedene Vorraussetzungen. Aber grundsätzlich ein Blick ins Gesetz(hier jeweilige Landesbauordnung) hilft bei der Rechtsfindung. Wenn ich so reinschaue bei Bayern und Brandenburg, sehen ziemlich ähnlich aus, behaupte ich jetzt mal das eine Baugenehmigung notwendig ist.
 
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Kluk

ww-birnbaum
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Koljose

ww-kastanie
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Wenn ich mich nicht irre, haben wir doch immer wieder ähnlich gelagerte Themen hier? Egal ob Bauantrag mit Baugenehmigung, nur Bauanzeige oder am Bauamt vorbei. Eingriffe in statische Bauteile müssen entsprechend beplant sein. Wer das formal darf und wer nicht, da enthalte ich mich der Einfachheit halber. Und am Ende haftet in erster Instanz der Bauherr (nsbesondere bei Eigenleistung)wenn einem Dritten etwas auf den Kopf gefallen ist (auch auf dem eigenen Grundstück). Diese Verantwortung ist vielen Bauherren nicht bewusst.

Zum Thema: Hier wurde schon viel Richtiges angemerkt. Insbesondere der Hinweis auf Bauzustände und Aussteifung. Meine Empfehlung ist eine fachkundige Person vor Ort einzubeziehen.
 
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