Fichtenelch
ww-robinie
Geringe Chancen Geld zu verdienen, große Chance den Ruf zu ruinieren.
Was ist denn das für eine Aussage?!
Sollen wir als Zimmerer jetzt nur für maximalen Profit bei minimalen Aufwand ausrücken?
Geringe Chancen Geld zu verdienen, große Chance den Ruf zu ruinieren.
Sowas kann nur jemand schreiben, der von so einer Materie überhaupt keine Ahnung hat. Nachdem du wirklich zu jedem neuen Post deinen Senf dazugeben mußt, weil du alles, aber wirklich alles besser wissen must, ist es an der Zeit zu sagen, dass es an mancher Stelle besser ist einfach nichts zu schreiben, wenn man keine Ahnung davon hat.Jmd mit einem Gewerbe wird sich, denke ich jedenfalls , kaum auf sowas einlassen.
Geringe Chancen Geld zu verdienen, große Chance den Ruf zu ruinieren.
Ist jemand im Bekanntenkreis kann man das anders handhaben.
Was soll der auf die Rechnung schreiben?
"Beratung zur Selbstausführung statisch relevanter Baumaßnahmen"?
Kann ja sein, dass das klappt.
Ich vermute aber die ganze Aktion wird unterschätzt.
Aber viel Erfolg kann ich ja trotzdem wünschen!
Ganz ahnungslos, halte ich das für den wichtigsten Beitrag hier.(........ egal wie, alles Genehmigungspflichtig!)
Zur Genehmigung gehört eine Statik.
Ein richtiger Fanclub.
Geringe Chancen Geld zu verdienen, große Chance den Ruf zu ruinieren.
ich denke hier war der Zimmermann nur als Berater einmal draufgucken gemeint
Auch das ist vollkommen richtig!Geht ja nicht nur um die Dimensionierung der "neuen" Balken sondern auch um Konstruktion und Verbindung.
Ich hätte vermutlich ein ungutes Gefühl
je mehr Infos desto eher und mehr könnte man helfen
Genau das bist du. Ahnungslos. Eine Baugenehmigung braucht man zur Errichtung von Gebäuden / Bauwerken und sonst nicht. Auch eine Statik braucht es für so eine Kleinigkeit nicht - ein Zimmerer kann das auch ohne Statik beurteilen und ausführen. Wenn der Herr Zimmerer sich unsicher ist, kann er ja mal sein Schulwissen bemühen und diese einfache Konstruktion überschlägig rechnen. Ich kenne aber keinen Zimmerer der sich bei einer Spannweite von 3m!!! unsicher ist.Ganz ahnungslos, halte ich das für den wichtigsten Beitrag hier.
das stimmt so nicht ganz, auch bei baulichen Änderungen an Gebäuden und Nutzungsänderungen in Bestandsgebäuden kann eine Genehmigung notwendig sein.Eine Baugenehmigung braucht man zur Errichtung von Gebäuden / Bauwerken und sonst nicht.
So sieht's aus!Ich kenne aber keinen Zimmerer der sich bei einer Spannweite von 3m!!! unsicher ist.
Das ist eigentlich das wichtigste und schwierigste bei diesem Unterfangen.Dazu das Dach im Baubereich provisorisch abstützen
Schöne ahnungslose Interpretation der Rechtslage.Ahnungslos.
DAS ist natürlich richtig. Das ist dann aber ein Nutzungsänderungsantrag. Bei baulichen Änderungen muss es sich schon um eine Aufstockung oder komplette Veränderung des Daches handeln damit eine Genehmigung notwendig ist. Das Dach darf man auch ohne Genehmigung in gleicher Ausführung neu machen. Fenster, Türen und Tore sind nicht Genehmigungspflichtig.das stimmt so nicht ganz, auch bei baulichen Änderungen an Gebäuden und Nutzungsänderungen in Bestandsgebäuden kann eine Genehmigung notwendig sein.
Wo steht, dass ein Eingriff in eine Statik einer Baugenehmigung bedarf???Schöne ahnungslose Interpretation der Rechtslage.
Also ich sehe da Dachziegel.Es ist nur ein Blechdach
Ich auchAlso ich sehe da Dachziegel.
Ja stimmt, bei uns sehen die von unten anders aus.Also ich sehe da Dachziegel.
Ja stimmt, bei uns sehen die von unten anders aus.
Ich wünsche dir viel Erfolg beim Verstehen.lese ich jetzt noch ein paar Statiken
BbgBO Brandenburgische Bauordnung §61 Satz11 b und c. Dürfte in deiner Landesbauordnung ähnlich geregelt sein.Hast du einen anderen Kenntnisstand? Dann lasse uns doch teilhaben. So ganz ohne Meinung, so mit Quelle wäre toll.
Wo sind die kundigen denn?selbst die wirklich Kundigen haben keine Lust mehr sich anmachen zu lassen.
Wo sind die kundigen denn?