Die gefährliche.... verbotene Hobelwelle

poeschl

ww-buche
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Du argumentiert mit unpassenden Beispielen und bist jetzt beleidigt?
Du versuchst etwas zu argumentieren was einfach nicht zu argumentieren ist.

Gut, dann lassen wir das halt so stehen.....

Man sollte halt merken wann es gut ist.


Gruss
Ben

Ich kann es mir einfach nicht erklären, warum du immernoch meinst, dass ich ein Fan der alten Hobelwellen bin. Lesen scheint wohl eher bei dir nicht die Stärke zu sein.

Außerdem habe ich dir die Hand gereicht und du hast nicht gemerkt wann es genug ist, also Dreh den Spieß nicht um
 

benben

ww-robinie
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Es geht in diesem Thread um alte Klappenmesserwelle und warum die verboten sind. Da du ja auch so gut im Lesen bist, Weisst du ja sicher, dass deine Fragen alle schon beantwortet wurden.
Guckt man sich im Kontext dieses Threads deine, vorher schon beantworteten, Posts an, fragt man sich schon warum. Jedenfalls wenn klar ist, dass diese Wellen nicht sicher zu betreiben sind, was das ganze denn nun soll?

Aber ist doch gut wenn wir das so stehen lassen können, da braucht auch niemand irgendeine Hand oder irgendwas mit Füssen.

Wichtig ist, dass zum Schluß da steht:

Die Wellen sind nicht sicher zu betreiben!

Gruss
Ben
 

Johannes

ww-robinie
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Hallo zusammen,
um das Ganze mal wieder in eine andere Richtung zu bringen, hat jemand einen Hinweis darauf, wann die Keilleisten Hobelwelle erfunden wurde?
Ich habe herausgefunden, das die Klappenmesserwelle als neue Erfindung 1903 vorgestellt wurde.
Aber wann wurde die Keilleistenwelle erfunden?

Es grüßt Johannes
 

magmog

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Moin,

die "Keilstückbefestigung für Hobelmesser" ist meines Wissens eine Erfindung der
Fa. Polar Mohr. Aus den verlinkten Artikel geht hervor, dass im Jahr 1929 ca. 40 Sicherheitsmesserwellen/Woche hergestellt wurden.
Seite 45:
HN_280_DE.pdf (heidelberg.com)

Nachtrag aus der Historie der Fa. Polar Adolf Mohr aus dem Jahr 1920 mit der expliziten Erwähnung
der "Messerwelle, die sich durch patentierte Messerbefestigung auszeichnete",
auch das Logo ist bezeichnend:


1920
Logo POLAR 1920


Dieses war das Geburtsjahr des Namens POLAR. Adolf Mohr war der erste Hersteller von kugelgelagerten Messerwellen. Durch diese Neuerung wurde ein "Heißlaufen" der hochtourig in Dickten-Hobelmaschinen rotierenden Wellen vermieden. Die "Pole" der Wellen, die Lagerstellen, blieben kühl. Kühl wie die Pole der Erde. So fand der Name POLAR, zusammen mit der Messerwelle, die sich durch patentierte Messerbefestigung auszeichnete, schnell internationale Verbreitung.
 
Zuletzt bearbeitet:

pedder

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Hallo Pedder,
es ist leider typisch, das Leute die veralterte und gefährliche Maschinen betreiben, behaupten, das es kaum oder garkeine Beweise für die Gefährlichkeit gäbe. Das ist meiner Meinung nach, ein Mechanismus zur Selbstrechtfertigung.
Solange ich die Gefährlichkeit nicht anerkenne, brauche ich keine Kosequenzen zu ziehen.

Es grüßt Johannes
Hallo Johannes,

das mag sein. Seine Werkstatt ist eher museal. Und im Gegensatz zu Skansen hat er die Transmission in Betrieb.
Ich würde ja nur gern wissen, ob es zugängliche Dokumente über Unfälle mit diesen Maschinen gibt. Nur interessehalber.
Im Deutschsprachigen internet kommt sowas eher nicht vor. Außer in diesem Forum. Aber das ist mit der Liga ja auch so. :emoji_slight_smile:
In meine Werkstatt passt keine ADH. Das gibt mir immer mal den Grund, bei netten Holzwerkern aufzuschlagen.
 

magmog

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Moin,

mal schauen, was tomkaes (Beitrag 101) von der BG erfahren kann.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die BGs Vorgaben des Arbeits- und Maschinenschutzes
erstellt und sie nur für gewerblich Arbeitende zutreffend sein,
mithin für private keinerlei Relevanz hätten.
Die BGs setzen nur Bestimmungen aus dem EU Recht durch die von allgemeiner Gültigkeit sind.
Die BGs haben keinerlei Befugnis eigene Bestimmungen zu erlassen.
Ergo, die Arbeits- und Maschinenschutzverordnungen gelten für alle und jeden.


Als Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie als Körperschaft
öffentlichen Rechts gegenüber Unternehmen weisungsbefugt.

Maschinen- und Gerätehersteller sind in der Ausführung ihrer Produkte an die
gleichen EU-Bestimmungen gebunden, genau so wie Alle im Umgang mit ihnen.
Bisher werden private bei Verstößen gegen die Anwendungsrichtlinien nicht sanktioniert.
Spätestens im Falle einer Haftung gegenüber Dritten kann es bei Verstößen gegen
die Vorgaben der EU sowohl zivil- als auch strafrechtlich zu Konsequenzen gegen Private führen.
In den USA z.B. ist das üblich und weit verbreitet.
 

Holzrad09

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als auch strafrechtlich zu Konsequenzen gegen Private führen.
Kann Ich mir beim besten Willen nicht vorstellen !
Fräse Ich mir daheim an der Tischfräse in den Finger, dann wird es meine private Unfallversicherung nicht interessieren ,ob der Fräser BG Test oder BG Form gekennzeichnet war, oder ....
Fliegt mir zuhause beim Brennholzschneiden ein Stück Holz - Rinde etc. ins Auge, dann fragt mich auch keiner ob Ich eine Schutzhaube auf der Säge hatte.
 

magmog

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Kann Ich mir beim besten Willen nicht vorstellen !
Fräse Ich mir daheim an der Tischfräse in den Finger, dann wird es meine private Unfallversicherung nicht interessieren ,ob der Fräser BG Test oder BG Form gekennzeichnet war, oder ....
Fliegt mir zuhause beim Brennholzschneiden ein Stück Holz - Rinde etc. ins Auge, dann fragt mich auch keiner ob Ich eine Schutzhaube auf der Säge hatte.

Moin,

Zitate verkürzt darstellen ist nicht die feine Art, ich schrieb:

" im Falle einer Haftung gegenüber Dritten kann es bei Verstößen gegen
die Vorgaben der EU sowohl zivil- als auch strafrechtlich zu Konsequenzen gegen Private führen."

Man darf sich auf Kosten der Allgemeinheit selber verstümmeln, das ist leider richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Holzrad09

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Man sich auf Kosten der Allgemeinheit selber verstümmeln, das ist leider richtig.
Naja ....
Da sollte man wohl auch in einigen Gegenden besser abends nicht durch den Park laufen !

Ein Rentner mit Holzhobby, welcher vor 30 - 40 Jahren vom befreundeten Tischlermeister die alte Fräse inkl. Fräser abgekauft hat, der wird sich einen Dreck um die aktuellen Sicherheitsbestimmungen im Gewerbe kümmern und wenn es eben mal bei ihm knallt, ja dann ist es eben so.
Bei einem Hobbyautoschrauber gibt es auch jede Menge Risiken, sind das jetzt alles Selbstverstümmler ?

Vielleicht sollte man die Kirche mal im Dorf lassen .....
 

benben

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Ich finde es wichtig und richtig das zu schreiben. Solange jemand sich selbst verletzt, ist das sein Ding. Wird ein Dritter verletzt, ist das strafrechtlich schon was anderes. Für mich auch im Bereich der Körperverletzung anzusiedeln. Fahrlässig halt.

Gruss
Ben
 

magmog

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Moin,

Unfälle geschehen, und wunderbarer Weise haben wir ein leistungsfähiges System
dass die Folgen soweit möglich zu lindern vermag.

Probleme habe ich, wenn's heißt, ich weiß es ist gefährlich, aber es trifft nur mich.

Nicht zuletzt die Angehörigen leiden, und wenn es nur auf einen Nähbesuch beim Arzt
oder eine Rippenprellung hinaus läuft.
 

tomkaes

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Ich habe mal eine Anfrage zu dem Thema mit Link auf diesen Beitrag via eMail/Kontaktformular
an die dguv / BGHM gesendet.
Betr.:
Dokumentierte Unfallberichte Holzbearbeitung Hobelmaschinen mit Klappen- oder Vierkantmesserwellen?
Text:
Guten Tag,
liegen ihnen Unfallberichte der seit Jahrzenten im gewerblichen Bereich mit mehreren Arbeitnehmern verbotenen Hobelmaschinen mit Klappenmesserwellen oder noch älter Vierkantmesserwellen vor?
Im privaten Bereich werden diese in vielen landwirtschaftlichen oder Hobbywerkstätten noch benutzt.
Die Hinweise auf die Verbote im Gewerblichen Bereich werden von Laien oftmals mangels dokumentierter Unfälle mit diesen Messerspannsystemen angezweifelt.
Diskussion z.B. hier:
https://www.woodworker.de/forum/threads/die-gefährliche-verbotene-hobelwelle.118114/

So, die Antworten kamen überraschend schnell:
zuererst die dguv via eMai:
Lieber Herr Kaes,
Leider liegen dem IFA keine Unterlagen zu Arbeitsunfällen vor. Für die Aufnahme der Unfälle sind bei der DGUV die Berufsgenossenschaften zuständig. Ich würde Sie also bitten sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige BG zu wenden. In dem von Ihnen geschilderten Fall würde ich Sie gerne an die BGHM verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
IFA, Bereichsleiter - Maschinensicherheit, Industrial Security und Implantate
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 30 xxx Fax.: +49 30 xxx
https://www.dguv.de/ifa

Dann hat das Telefon geklingelt, BGHM Telefonbereitschaft Mainz:

Die beschriebene Technik war ihm noch bekannt, er hat sichtlich gehofft, das dieses Thema aufgrund seines expliziten Verbots seit Jahrzenten und dem jetzigen Alter der Maschinen lange vom Tisch wäre.
Das vorhandene Bildmaterial wäre vor vielen Jahren im Zuge der Digitalisierung / Onlineauftritt vernichtet worden,
da der Datenschutzbeauftragte die Bildrechte nicht klärem konnte.
Die wären aber damals aufgrund ihres "Inhalts" schon nur zu internen Gebrauch bestimmt gewesen ...
Mögliche abgeminderte Fundquellen sieht er noch in sehr alten Jahresberichten der BGH, falls irgendwo archiviert.
Er hatte keine mehr im Zugriff.

Er hat sich den Thread scheinbar interessehalber angesehen:
Wenn auf den widerholten Rat erfahrener Fachleute mit jahrzentelanger Berufspraxis (z.B. -> @magmog),
alle existierenden Vorschriften (BGHM etc.) nicht gehört wird, kann man den privaten Hobbyisten nicht vor sich selbst schützen.
Das Bspl. Landwirt mit Klappenmesserwelle in der Scheune fand er recht interessant:
falls der Landwirt auf seinem Hof Mitarbeiter beschäftigt, würden seine Kollegen von der Landwirtschafts BG
den Typ sofort hopnehmen, falls die Maschine in der Scheune angeschlossen / ohne Umhausung (benutzbar)
vorgefunden würde.

Sein Tip zur weiteren Recherche:
abtelefonieren der überbetrieblichen Ausbildungsstandorte der Innungen, die hätten seines Wissen
auch noch für ihre Maschinenlehrgänge tlw. einiges in der Schublade.

Ich bleib am Thema dran.
 
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FredT

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Ohne jetzt die bisher dargestellte Gefahr außer Acht zu lassen, sind doch in der Vergangenheit immer wieder Schutzmaßnahmen gegen Unfälle rein mechanischer als auch handhabungstechnischer Art getroffen worden. Ist sowas mechanisches mal ernsthaft in Betracht gezogen worden, zB Überdeckung aus dickerem Stahlblech? Es interessiert mich einfach als Maschinenbauer Ratio-Mittel...
 

Hermann82_94

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Meinst du eine Art Ummantelung für die Welle selbst?
Wenn ja würde das die Schrauben daran hindern nach dem Abreißen abzufliegen, aber wenn die Schrauben ab sind geht das Messer auf die Reise...
Vor allem: wie soll das Blech befestigt werden?
 

brubu

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Hallo
Beim Dickenhobel wohl je nach Modell. Meist ist da der Absaugtrichter, der ist nicht speziell dick und nicht als Panzerung ausgelegt.
Gruss brubu
 
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