Was muss man hier für einen Unsinn und gefährliches Halbwissen im Bezug auf die Versicherungen lesen.
Erstmal vorab, es geht grundsätzlich um die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" und ob die (private) Versicherung auf diese Einrede verzichtet oder nicht. Sowas gibt’s auch in den Sachversicherugen wie etwas der Hausrat. Da wäre es schon grob fahrlässig gehandelt, wenn ich ein Fenster auf Kipp lasse und die Wohnung verlasse, obwohl es evtl. eine Sturmwarnung gibt. Alte Verträge würden da ggfs. eine Schadenregulierung ablehnen. Und das ist auch der Punkt. Alle relativ modernen Versicherungstarife, ich denke mal so grob ab Euro-Umstellung, verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Vor allem auch, weil fast alle dieser Versicherungsfälle, wo die VS sich auf grobe Fahrlässigkeit beruft, vor Gericht landen, die VS in der Beweislast ist und die Gerichte in den meisten Fällen zugunsten der Versicherten entscheiden. Auch weil die Richter berechtigterweise fragen, warum z.B. junge Versicherte gegenüber älteren besser gestellt werden.
Ob also die Versicherung zahlt, wenn jemand wissentlich (nur so kann ich grob fahrlässig handeln) eine vermeintlich gefährliche Maschine in meinem Hobby nutze, hängt vor allem bzw. einzig von meinen Versicherungsbedingungen ab.
Im Hobby handele ich, streng genommen, sehr häufig grob fahrlässig. Mal eben ein Stück Holz Freihand mit der Ryoba ablängen!? An TKS usw. mit selbstgebauten Anschlägen und Vorrichtungen arbeiten!? Flexen, schleifen, hobeln etc. ohne Schutzbrille!?
Alles grob fahrlässige Handlungen.
Was die gesetzliche Krankenversicherung betrifft, stellen sich mir die Nackenhaare auf, wenn ich manches lese. Die KV holt sich Geld vom Versicherten wieder!? So ein Quark. Die GKV zahlt sogar bei Vorsatz!
Oder hat schonmal jemand davon gehört, dass jemand nach einem Suizidversuch seine Behandlungskosten zurückzahlen musste. Wer also GKV versichert ist, kann bedenkenlos versuchen das Sägeblatt bei der TKS per Hand zu stoppen.
Bei den allermeisten PKV Vollversicherungen ist das ähnlich. Und wer privat Krankenzusatz versichert ist, etwa fürs 1-Bettzimmer und die Chefarztbehandlung im KH, der wird zu 99% auch Leistungen bekommen, denn die zahlen meist, wenn die GKV ebenfalls leistet. Das schließt z.B. aus, dass sich jemand eine Schönheits OP bezahlen lassen möchte.
Und was die Klappenmesserwellen betrifft, ist auch da eine Pauschalisierung falsch.
Gefährlich sind die Dinger, weil eben oft uralt, durch Dauerbeanspruchung und schlechter Wartung dann auch anfällig für Brüche usw.!
Ein Freund nutzt seit vielen Jahren eine alte holländische Beuving. Er hat die komplette Welle nach Anschaffung von einem erfahrenen Werkzeugmacher überholen lassen und sie aus wie fabrikneu. Dazu wurden eine Art Bolzen ergänzt, die ein herausrutschen der Messer verhindern. Die Welle selbst wurde auch geröntgt, um ggfs. vorhandene Risse zu erkennen. Jetzt wird sie regelmäßig gewartet und vor allen nach der Nutzung gehegt und gepflegt.
Ich habe auch bereits einige Male eigene Bohlen damit abgerichtet und war immer begeistert. Was auffallend ist, die Abrichte ist um einiges leiser als meine moderne aber um einiges schmalere Holzmann.