Holz-Christian
ww-robinie
Hoppla, Yoghurt hat Recht, doch 1998, dann waren die Werkzeuge da noch geduldet.
Gruss Christian
Gruss Christian
Vielleicht gab's zeitliche Unterschiede bei den einzelnen Bundesländern?
Wir Bayern sind ja immer etwas schneller...
Vielleicht gab's zeitliche Unterschiede bei den einzelnen Bundesländern?
Wir Bayern sind ja immer etwas schneller...
Schönen guten Morgen in die Runde,
weil yoghurt "gerufen" hat, mal meine berufliche Meinung zu dem Thema.
"Haftungsrisiken"
A) Inhaber der Schreinerei
Er haftet, wenn gegen Vorschriften verstoßen wird. Zu solchen zählen u.a. diejenigen der Berufsgenossenschaft. Der Vorwurf ist dann, dass er nicht nach den Regeln der Kunst (= stehender juristischer Begriff) gehandelt hat. Im Ergebnis gilt das gleiche, wenn er es zulässt / duldet, dass seine Mitarbeiter entgegen der Vorschriften arbeiten (Stichwort: Organisations- / Überwachungsverschulden).
Mithin hat der Betreiber einer Schreinerei ein - mindestens - monetäres Interesse daran, dass bei ihm den Vorschriften entsprechend gearbeitet wird. Das da meist noch ein menschliches / persönliches dazu kommt steht ausser Frage.
Angestellte in der Schreinerei
Er hat sich den Weisungen seines Chefs entsprechend zu verhalten. Tut er das nicht / handelt entgegen einer (konkreten) Weisung, kann es bis hin zu einem 100 % allein zu tragenden Schaden gehen.
In Fällen, bei denen der Chef sinngemäß sagt, "Du verwendest alle Sicherheitsvorkehrungen und nur die zugelassenen Werkzeuge" und der Chef Vorkehrungen trifft, dies zu überwachen / deren Einhaltung sicherstellt, ist die Verantwortung beim Mitarbeiter.
C) Hobbyist
Im Grunde - Freestyle. Handeln auf eigenes Risiko.
Oft fehlt den Hobbyisten leider eine entsprechende Ausbildung und auch das Gespür für die Gefahren. Die Erfahrung fehlt schlicht und es ist niemand da, der einen darauf aufmerksam macht. Das muss noch nicht mal "böse" gemeint sein. Vieles ist schlichte Unwissenheit. Aber die schützt, wie immer, nicht vor Strafe - oder auch dem Verlust von Gesundheit.
Von daher handhabe - ich - als Hobbyist es in der Regel so, dass ich nur zugelassenes Werkzeug nutze oder aber hyperst vorsichtig vorgehe. In allen Fällen läßt sich das ja dann doch nicht durchziehen, was theoretisch gut und richtig ist.
Herzliche Grüße
Tom
@ministry
naja, wer da den ersten Stein geworfen und mit Unwissenheit, Polemik und Beleidigung geglänzt hat, kannst Du ja nachlesen. Dann brauchts aber so eine Bemerkung nicht!
Hallo Tom,
die Punkte a und b waren zumindest mir soweit klar. Die Hobbyisten sind es, denen meine Sorge gilt. Wie könnt man die private Benutzung von Tischlereimaschinen an einen Sachkundenachweis binden? Offensichtlich ist es im Forstbereich gelungen so etwas durchzusetzen.
grüß dich tom,
ich habe den andre von beitrag 39 gemeint, ist lt. profil tischler/lehrausbilder und schreibt als allerersten beitrag auf einen so alten schmarr'n
ist ja egal, ich habe mich nicht anesprochen gefühlt
Guten Abend Andre
ich denke das hier jeder schon einmal etwas geschrieben
hat, das er am nächsten Tag nicht mehr gerne so sah.
Glasleisten werden mit so einem mittig abgebildeten angeflanschten Sägeblatt auf der TISCHFRÄSE ausgetrennt, das ist so und wird auch so bleiben !
Wir machen es so, und auch alle anderen mir bekannten Fensterhersteller, und das OHNE Spaltkeil !
https://www.surplex.com/typo3temp/s...x_Fenster-Profilfrser-Satz_56685001940700.jpg