Das Berichtsheft ist dazu gedacht, daß der Lehrling dem Ausbilder (z.B. im Falle des Nichtbestehens seiner Prüfung) beweisen kann, daß er, der Lehrling, den abgefragten Stoff niemals gelehrt bekommen hat. <br><br>In meiner Zeit als Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschusses gab es in einer...