Nein, das stimmt so nicht. Geregelt ist das schon. BKW müssen innerhalb 1 Monats im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Auch bei BKW gilt: Die alten Zähler dürfen seit 2024 übergangsweise, bis zu 4 Monate rückwärts laufen. Der Messstellenbetreiber ist für den Austausch verantwortlich und...