Mitglied 24010 keks
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Bei laufenden Gerichtsverhandlungen darf man doch nichts mehr zur Sache sagen... 
Und in Baumarkt Qualität?in Profiqualität gespritzt wurde
Naja eher irgend ein Beispiel, z.b. Zimmertür einmal roh einmal mit üblicher Lackierung das man so grob sieht welchen Anteil eine Lackierung haben kann... Ich kennen mich da nicht aus was es so alles gibt, aber vielleicht kann man sahen von-bis...Willst Du einen m² Preis wissen?
Ach bin ich froh in meiner kleinen heilen Welt zu leben. Ich halte mich an meine Aussagen und meine Kunden zahlen ihre Rechnungen... Das Leben kann so einfach sein...
Ich schreib auch nur ganz ganz selten Angebote... Hin und wieder gibt's einen KV auf einem Schmierzettel... aber auch das eher selten. Meist mündlich und daran halte ich mich... Wenn ich mich dann verhauen habe... hab ich halt Pech gehabt, passiert aber selten. Wenn was unvorhersehbares dazu oder dazwischen kommt, lassen meine Kunden eigentlich immer mit sich reden. Aber dafür muss man halt im Kontakt sein mit den Kunden.
Öffentlich mit Ausschreibung lehne ich strikt ab. Ich verabscheue diese ganzen Nachtragsgeschichten abgrundtief.
Ja, wäre mein Betrieb größer, könnt ich das sicher alles nicht so machen. Ich verstehe auch die größeren Betriebe die das so machen müssen, aber ich wünsche mir einfach für mich, und eigentlich auch für alle anderen, dass ein Wort einfach zählt.
2-3 gute Kunden von mir fragen schon gar nicht mehr was es kostet. Die wissen, sie bekommen gute Leistung zu einem fairen Preis.
Ich wünsche mir, dass diese ganzen Paragraphen da bleiben wo sie hingehören... In dicken Büchern.
Und ja, ich hab blaue Augen... Und das schon einige Jahre. Bisher ist immer alles, für alle, zu einem guten bzw. verträglichen Ende gekommen.
Vielleicht hab ich aber auch ein geschicktes Händchen die Arschlochkunden auszusortieren... Ich mag meine Kunden und meine Kunden mögen mich.
Gruß Daniel
dann liegt es im Download Ordner, oderKanns ned öffnen?
dann liegt es im Download Ordner, oder
bei Mobilgeräten „Laden“ dann ist es im Ordner „Dateien“ drin.
Jetzt muss ich nochmal als §§-Kasper reinkrätschen, sorry.
Das Widerrufsrecht gilt nur für einen eng begrenzten Fall von Vertragsschlüssen und Vertragsarten.
Klar ist, hier ist Kauf (Kauf- und Werklieferung) und Dienstleistung gemeint. So stehts im Gesetz und so wollte es auch der europäische Gesetzgeber (Deutschland hats nur national ausgefüllt).
Nein. Kunde trifft Schreiner in der Kneipe... Für Geschäfts in den Geschäftsräumen gilt das nicht.Der Kunde kommt zum Schreiner, sucht sich eine Tür in dessen Ausstellung aus und bestellt diese.
Der Schreiner nimmt die Tür, geht zum Kunden und baut dieselbe ein.
Weil sie nicht genau passt (Fertigtür) muss er Anpassungsarbeiten am Bauwerk vornehmen.
Hier gilt das Widerrufsrecht.
Ist das so richtig?
Wenn es Fernabsatz ist, händigst Du ihm die Widerrufsbelehrung aus, wartest 15 Tage und legst los.
Ich glaube nicht, dass sich das Fernabsatzgesetz so leicht umgehen lässt (würde ja sonst quasi jeder machen). Meines Wissens nach beginnt die 14. tägige Frist mit der Auslieferung, sprich das Produkt beim Kunden ist.Wenn es Fernabsatz ist, händigst Du ihm die Widerrufsbelehrung aus, wartest 15 Tage und legst los.
Darum geht es ja gerade.Meines Wissens nach beginnt die 14. tägige Frist mit der Auslieferung, sprich das Produkt beim Kunden ist.
Ich glaube nicht, dass sich das Fernabsatzgesetz so leicht umgehen lässt (würde ja sonst quasi jeder machen). Meines Wissens nach beginnt die 14. tägige Frist mit der Auslieferung, sprich das Produkt beim Kunden ist.
Das ist genau keine Umgehung, sondern ein Befolgen der Regelung. Es geht dem Gesetzgeber dabei nicht darum, dem Kunden ein möglichst langes Widerufsrecht zu gewähren, sonderm ihm Bedenkzeit bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften zu verschaffen. Die Überrumpelungstaktik zu blockieren.Ich glaube nicht, dass sich das Fernabsatzgesetz so leicht umgehen lässt (würde ja sonst quasi jeder machen). Meines Wissens nach beginnt die 14. tägige Frist mit der Auslieferung, sprich das Produkt beim Kunden ist.
Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr.![]()
Nur interessehalber mal andersherum - es gibt ein 14-tägig befristetes Widerrufsrecht.Die Überrumpelungstaktik zu blockieren.