Kostenexplosion Schreinerarbeiten

Mitglied 24010 keks

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Bei laufenden Gerichtsverhandlungen darf man doch nichts mehr zur Sache sagen... :emoji_grin:
 

Glismann

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Und auf Fachliche Fragen wurde auch nicht geantwortet.


Mal zurück zu wesentlichen.
Laut Beitrag 5 wurde die Oberflächenbehandlung wohl nicht besprochen oder beauftragt.

Wenn das ganze, was immer es auch ist, ohne Oberfläche( selber streichen ) angeboten wurde, nun aber in Profiqualität gespritzt wurde,
kann schon ein erheblicher Aufschlag möglich sein.

Es fehlte wie so oft die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Zu rechtlichen Dingen sollte man sich vielleicht an ein anderes Forum wenden.
 

Glismann

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Gibt es Baumärkte die Oberflächen lackieren???
Je nach Oberfläche und Vorbehandlung, Lackart kann das schon richtig ins Geld gehen.
Willst Du einen m² Preis wissen? Da fehlen die Angaben, was wie usw.
 

teluke

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Ist doch wurscht ob der TE sich meldet oder nicht, ich habe die ganze Diskussion verfolgt und für spannend gehalten.
 

ClintNorthwood

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Ach bin ich froh in meiner kleinen heilen Welt zu leben. Ich halte mich an meine Aussagen und meine Kunden zahlen ihre Rechnungen... Das Leben kann so einfach sein...
Ich schreib auch nur ganz ganz selten Angebote... Hin und wieder gibt's einen KV auf einem Schmierzettel... aber auch das eher selten. Meist mündlich und daran halte ich mich... Wenn ich mich dann verhauen habe... hab ich halt Pech gehabt, passiert aber selten. Wenn was unvorhersehbares dazu oder dazwischen kommt, lassen meine Kunden eigentlich immer mit sich reden. Aber dafür muss man halt im Kontakt sein mit den Kunden.
Öffentlich mit Ausschreibung lehne ich strikt ab. Ich verabscheue diese ganzen Nachtragsgeschichten abgrundtief.
Ja, wäre mein Betrieb größer, könnt ich das sicher alles nicht so machen. Ich verstehe auch die größeren Betriebe die das so machen müssen, aber ich wünsche mir einfach für mich, und eigentlich auch für alle anderen, dass ein Wort einfach zählt.
2-3 gute Kunden von mir fragen schon gar nicht mehr was es kostet. Die wissen, sie bekommen gute Leistung zu einem fairen Preis.
Ich wünsche mir, dass diese ganzen Paragraphen da bleiben wo sie hingehören... In dicken Büchern.
Und ja, ich hab blaue Augen... Und das schon einige Jahre. Bisher ist immer alles, für alle, zu einem guten bzw. verträglichen Ende gekommen.
Vielleicht hab ich aber auch ein geschicktes Händchen die Arschlochkunden auszusortieren... Ich mag meine Kunden und meine Kunden mögen mich.

Gruß Daniel


So, das Thema hat mich nicht mehr so richtig losgelassen.
Und da ich zwischenzeitlich für eine Hamburger Niederlassung einer bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei (ausschließlich Baurecht) tätig war, nutzte ich die Gelegenheit, mein Viertelwissen in Sachen Baurecht ein wenig aufzupeppen.
Nette Kunden hin oder her.
Wenn deren Wunschkalkulation mitten in der Bauphase aufgrund von vorher nicht erkennbaren Schwierigkeiten allmählich stirbt, werden manchmal aus netten Kunden andere Kunden. Und manche glauben dann, sie sind jederzeit dienenigen, die dann bestimmen können. Passiert selten, ist aber nicht ausgeschlossen.
Ich fühle mich nur wohl in meiner Haut, wenn ich jederzeit rechtssicher agieren kann wenn es mal notwendig ist. Und keine Angst haben brauche, wenn mir einer mit Rechtschutz droht.
Deshalb mein Interesse daran.

Vielleicht ist die angehängte Datei für den einen oder anderen ja interessant. Ist von einer Fachanwältin für Baurecht, die ich seit Jahren kenne.

VG
 

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uli2003

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Jetzt muss ich nochmal als §§-Kasper reinkrätschen, sorry.

Das Widerrufsrecht gilt nur für einen eng begrenzten Fall von Vertragsschlüssen und Vertragsarten.

Klar ist, hier ist Kauf (Kauf- und Werklieferung) und Dienstleistung gemeint. So stehts im Gesetz und so wollte es auch der europäische Gesetzgeber (Deutschland hats nur national ausgefüllt).

Die Unklarheit bei gemischten Verträgen wurde kürzlich geregelt.
Ich habe mal die Infoblätter des ZDH beigefügt, das Thema Widerruf ist ja doch scheinbar präsent.
 

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  • Praxis_Recht_Widerrufsrecht_aktualisiert_Mai_2022.pdf
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  • ANLAGE_1_zum_PR_Unterscheidung_Werklieferung_Werkvertrag.pdf
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Hoosier

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Völlig unklar für mich, warum bei so einem Thema nicht zuerst das Gespräch mit dem Handwerker geführt wird... Zeitgeist?

Ohne ins Detail gehen zu wollen: eine solch krasse Preissteigerung würde ich erstmal nicht akzeptieren - aber wie gesagt, immer unter Vorbehalt der Unkenntnis der Sachlage hier...
 

teluke

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Verstehe ich das richtig?

Der Kunde kommt zum Schreiner und bittet den eine neue Haustüre herzustellen und einzubauen.
Der Schreiner geht zum Kunden, nimmt die Baumaße und produziert die Tür in seiner Werkstatt.
Dann baut er die Tür beim Kunden ein.

Kein Widerrufsrecht.

Der Kunde kommt zum Schreiner, sucht sich eine Tür in dessen Ausstellung aus und bestellt diese.
Der Schreiner nimmt die Tür, geht zum Kunden und baut dieselbe ein.
Weil sie nicht genau passt (Fertigtür) muss er Anpassungsarbeiten am Bauwerk vornehmen.

Hier gilt das Widerrufsrecht.

Ist das so richtig?
 

pedder

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Der Kunde kommt zum Schreiner, sucht sich eine Tür in dessen Ausstellung aus und bestellt diese.
Der Schreiner nimmt die Tür, geht zum Kunden und baut dieselbe ein.
Weil sie nicht genau passt (Fertigtür) muss er Anpassungsarbeiten am Bauwerk vornehmen.

Hier gilt das Widerrufsrecht.

Ist das so richtig?
Nein. Kunde trifft Schreiner in der Kneipe... Für Geschäfts in den Geschäftsräumen gilt das nicht.

Deintsleister kommt zur Haustür, sagt wir machen Dein Dach schön...
 

teluke

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Sorry, mein Fehler.

Der Kunde geht nicht zum Schreiner sondern bestellt die Tür über dessen Webseite.

Wie ist das dann?
 

pedder

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Wenn es Fernabsatz ist, händigst Du ihm die Widerrufsbelehrung aus, wartest 15 Tage und legst los.
 

Mater1984

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Wenn es Fernabsatz ist, händigst Du ihm die Widerrufsbelehrung aus, wartest 15 Tage und legst los.

aber auch nur wenn es kein individuelles Produkt ist. Wenn die Tür nach genau den Kundenmaßen produziert wird gilt das Fernabsatzgesetz wieder nicht.
Bzw. Wenn die Tür auf der Webseite bestellt und innerhalb von 14 Tagen eingebaut wird. Sie ist ja dann quasi untrennbar verbunden mit dem Haus. Ein Ausbau ist nur durch Beschädigung des Hauses oder der Tür möglich
 

Leibhaftiger

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Wenn es Fernabsatz ist, händigst Du ihm die Widerrufsbelehrung aus, wartest 15 Tage und legst los.
Ich glaube nicht, dass sich das Fernabsatzgesetz so leicht umgehen lässt (würde ja sonst quasi jeder machen). Meines Wissens nach beginnt die 14. tägige Frist mit der Auslieferung, sprich das Produkt beim Kunden ist.

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. :emoji_wink:
 

WinfriedM

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Ich glaube nicht, dass sich das Fernabsatzgesetz so leicht umgehen lässt (würde ja sonst quasi jeder machen). Meines Wissens nach beginnt die 14. tägige Frist mit der Auslieferung, sprich das Produkt beim Kunden ist.

Im ersten Dokument oben, was @uli2003 angehängt hatte, steht "Die Frist beginnt bei Werkleistungen bei Vertragsschluss. Bei Kaufverträgen beginnt die Frist erst, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat. "

Nachtrag: Ups, Browser nicht neu geladen, da war Uli schneller.
 

pedder

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Ich glaube nicht, dass sich das Fernabsatzgesetz so leicht umgehen lässt (würde ja sonst quasi jeder machen). Meines Wissens nach beginnt die 14. tägige Frist mit der Auslieferung, sprich das Produkt beim Kunden ist.

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. :emoji_wink:
Das ist genau keine Umgehung, sondern ein Befolgen der Regelung. Es geht dem Gesetzgeber dabei nicht darum, dem Kunden ein möglichst langes Widerufsrecht zu gewähren, sonderm ihm Bedenkzeit bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften zu verschaffen. Die Überrumpelungstaktik zu blockieren.
 

uli2003

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Die Überrumpelungstaktik zu blockieren.
Nur interessehalber mal andersherum - es gibt ein 14-tägig befristetes Widerrufsrecht.

Beim Kaufvertrag beginnt es, wenn der Verbraucher den Artikel erhalten hat. Kann der Verbraucher (z.B. beim Fernabsatz) dann schon wirksam widerrufen, wenn der Artikel noch gar nicht da ist? Ein Widerruf ist ja auch mit Rücksendekosten verbunden, welche bei sperrigen Dingen schon mal nicht unerheblich sind.
Oder verlängert die Versanddauer prinzipiell die Frist?
 
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