Corona versaut meine Arbeiten

Hondo6566

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Wen das wohl interessiert in Zeiten von Corona?
Vieleicht die Versicherung oder Polizei im Falle eines Unfalls?
Fahrzeug liegt auf der Seite, Fahrer kann nicht geborgen werden wegen der Scheibe...usw.

Zum Thema Ladung innerhalb des Fahrzeugs, das ist m.E. nur gesichert zulässig. Also z.B. die 3m langen Kanthölzer vom Kofferraum bis zur Windschutzscheibe vorgeschoben, da gibts eine Verwarnung von der Polizei.

Hier mal lesen:
https://www.taxi-times.com/taxi-trennwand-loesungen-die-anforderungen-des-tuev/
Wenn die Scheibe fest eingebaut ist, also nur mit Werkzeug wieder zu entfernen ist, verlangt der TÜV eine Abnahme!
 

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Es ist nur 2,5mm, sollte also im Fall des Falles leicht zu durchbrechen sein. Man könnte sie natürlich auch nur klemmen, dann klappert das aber bestimmt. Jetzt bleibt es erstmal so, mal drüber nachdenken.

Gruss
Ben
 

esvaubee

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Es ist nur 2,5mm, sollte also im Fall des Falles leicht zu durchbrechen sein. Man könnte sie natürlich auch nur klemmen, dann klappert das aber bestimmt. Jetzt bleibt es erstmal so, mal drüber nachdenken.

Gruss
Ben
Moin,
verwende Flügelmuttern oder andere werkzeuglos zu lösende Verbindungen. So zählt es dann als Ladung und nicht als fest installiert :emoji_slight_smile:
 

Dikado

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Hier mal lesen:
https://www.taxi-times.com/taxi-trennwand-loesungen-die-anforderungen-des-tuev/Wenn die Scheibe fest eingebaut ist, also nur mit Werkzeug wieder zu entfernen ist, verlangt der TÜV eine Abnahme!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Eine Taxe ist ein Kraftfahrzeug deren Hauptaufgabe die Beförderung von Personen ist. Das dort andere Maßstäbe anlegt werden, als an ein anderes Kraftfahrzeug ist klar.
Das Fahrzeug von benben ist den Fotos nach zu urteilen ein Kraftfahrzeug dessen Hauptaufgabe darin besteht Güter von A nach B zu transportieren.
Hallo? Verschrauben der Scheibe mit dem Fahrzeug ist eine dauerhafte Verbindung!
Nein, das kommt darauf an, wie die Verschraubung durchgeführt wurde. Wenn benben erst das halbe Fahrzeug zerlegen muss, also die Sitze und das Armaturenbrett abschrauben muss, dann wäre es dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden. Sind aber die Schrauben zugänglich und mit bordüblichem Werkzeug zu entfernen, dann ist es keine dauerhafte Verbindung mit dem Kfz.
Und als kleine Randnotiz: Was beim TÜV bzw. von anderen Überwachungsorganisationen so alles abgenommen und eingetragen wird, geht auf keine Kuhhaut. Entscheidend sind die einschreitenden Beamten und dann der Richter und über dem ist nur noch der blaue Himmel.
 

Hondo6566

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Das Fahrzeug von benben ist den Fotos nach zu urteilen ein Kraftfahrzeug dessen Hauptaufgabe darin besteht Güter von A nach B zu transportieren
Soso, dann müsste das Fahrzeug aber als LKW angemeldet sein, und nicht als Personenkraftwagen (PKW).
Also ich würde mich da nicht in die Nesseln setzen wollen und eine fest verschraubte Scheibe einbauen. Im Schadensfalle ist nur einer Schuld und das ist der Chef der das angeordnet oder erlaubt hat. Und der haftet dann auch.
Aber was weiß denn ich, macht euch doch selbst schlau was das für Konsequenzen hat und was erlaubt ist und was nicht.
 

Mitglied 59145

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Also als LKW ist der angemeldet. Ich recherchiere mal....

Gruss
Ben
 

pedder

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Es ist nur 2,5mm, sollte also im Fall des Falles leicht zu durchbrechen sein. Man könnte sie natürlich auch nur klemmen, dann klappert das aber bestimmt. Jetzt bleibt es erstmal so, mal drüber nachdenken.

Gruss
Ben
Aber wenn es beim Unfall splittert. .. oder ist das ESG-Plexiglas
 

brubu

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Hallo
Zu Euern Vorschriften kann ich nichts sagen. Ich überlege mir nur wie im Fall eines Unfalls die Verletzungsgefahr aussieht, von Splittern
und eventuell scharfen Kanten. Da gibt es sicher entsprechende Vorschriften.
Gruss brubu
 

blueball

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Und genau wegen solchem klein klein und Behördenvorschriften wo das Auge hin schaut... Man kann's auch bei allem übertreiben. Dürfen jetzt keine Hubschrauber mehr rum fliegen, was ist, wenn mal einer abstürzt. Um Himmels Willen, stellt euch das einfach mal vor... Die ganzen Toten und Verletzten...
Ben hat sich Gedanken gemacht, hat für sich und seine Kollegen doch ne gute Lösung gefunden und dann ist doch auch gut.
Immer diese Schwarzmalerei...mit "was ist wenn...."
Kopfschüttelnd hier sitz...
Grüße Lutz
PS. Wie konnte Hondo nur mit dem Akkuschrauber den Draht aufwickeln zum Kabel durchziehen? Was ist, wenn der Draht gerissen wäre und in seine Augen.... Möchte garnicht weiter nachdenken... Echt schlimm...
 
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Hondo6566

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Hallo,
Wie konnte Hondo nur mit dem Akkuschrauber den Draht aufwickeln zum Kabel durchziehen?
Nur aufgewickelt, gezogen hat der Esel der den Schrauber in der Hand hatte. Wenn der Draht gerissen wäre - wobei ich zeitweise eigentlich davon ausgieng dass das passieren wird, hätte halt das Kabel nochmal rausgemusst, und ein anderer Draht eingezogen werden müssen. Gieng so aber eigentlich recht gut, in ner halben Stunde etwa was das Kabel drin.
 

ChrisOL

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Gilt eine Sturmhaube im Straßenverkehr auch noch als Mund-Nasenschutz? Dazu noch ein paar schicke Einweghandschuhe und dann in die Bank um nur etwas Geld abzuheben :emoji_wink:
 

blueball

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Gilt eine Sturmhaube im Straßenverkehr auch noch als Mund-Nasenschutz? Dazu noch ein paar schicke Einweghandschuhe und dann in die Bank um nur etwas Geld abzuheben :emoji_wink:
Du wirst schmunzeln. Diese Frage habe ich mir heute auch schon gestellt, bevor die nächste Woche anfängt.:emoji_grin:
 

predatorklein

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Moin

Ja, da sie nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden ist zählt die Scheibe als Ladung und das Verschrauben ist die vorgeschriebene Ladungssicherung.
Das war jetzt kein Scherz, sondern entspricht dem gängigen Recht.

Darüber hatte ich es gestern mit einem Freund .
Der arbeitet bei der DEKRA und ist anderer Meinung :emoji_thinking:

Und meinte auch , dass man das im Vorfeld SICHER mit den zuständigen Ämtern abklären sollte .

Auch deshalb , weil wie Hondo schon sagte , einem bei solchen Geschichten Versicherungen im Nachhinein gerne einen Strick draus drehen .

Gruß
 

esvaubee

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Moin



Darüber hatte ich es gestern mit einem Freund .
Der arbeitet bei der DEKRA und ist anderer Meinung :emoji_thinking:

Und meinte auch , dass man das im Vorfeld SICHER mit den zuständigen Ämtern abklären sollte .

Auch deshalb , weil wie Hondo schon sagte , einem bei solchen Geschichten Versicherungen im Nachhinein gerne einen Strick draus drehen .

Gruß
2 Prüfer, drei Meinungen :emoji_slight_smile:

Zitat von der Homepage des Tüv:
"Halten Sie ihnen nach Möglichkeit mindestens zwei voneinander unabhängige Fluchwege offen, die auf unterschiedlichen Fahrzeugseiten liegen."

"Alle Scheiben benötigen eine Bauartgenehmigung und ein entsprechendes Prüfzeichen."

Halte ich für die problematischsten Punkte.

Es gibt ja bereits kommerzielle Lösungen für Taxis.

https://www.taxi-heute.de/de/node/20489

Die Folie umgeht das Thema splittern und man kann sich streiten ob ne Folie ne Scheibe ist.
Ist beim Transporter nicht möglich aber die Anbringung hinten lässt auch die Notausgänge frei.
Letzten Endes Bens Entscheidung und Verantwortung...
 

blueball

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Halten Sie ihnen nach Möglichkeit

"Nach Möglichkeit" bedeutet nicht, das es auch vorgeschrieben ist. Sondern ist eher eine Empfehlung und kein Muss.

Es ist auch strittig, ob die Trennwand aus Plexiglas eine Trennwand oder eine Scheibe ist.:emoji_wink: Es könnte ja durchaus auch sein, das eine Scheibe eine Abtrennung zur äußeren Umwelt ist und da entspricht doch alles den Vorschriften. :emoji_wink: wenn Ben die Abtrennung aus Sperrholz gemacht hätte, wäre das dann auch eine Scheibe? Wohl eher nicht:emoji_wink:

Für mich ist alles gut:emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
 

Dikado

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"Alle Scheiben benötigen eine Bauartgenehmigung und ein entsprechendes Prüfzeichen."
Das Scheiben eine Bauartgenehmigung brauchen ist richtig, aber es ist keine Scheibe, es ist Ladung! ..... und somit braucht sie keine Bauartgenehmigung.
Das im Falle eines Schadens die Versicherungen sich drehen und wenden ist doch ganz normal, das machen sie immer, trotzdem ist die Lösung von benben in Ordnung und wird bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei zu keinen Problemen führen, weil es keine Bauartveränderung ist.
 

esvaubee

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"Nach Möglichkeit" bedeutet nicht, das es auch vorgeschrieben ist. Sondern ist eher eine Empfehlung und kein Muss.

Es ist auch strittig, ob die Trennwand aus Plexiglas eine Trennwand oder eine Scheibe ist.:emoji_wink: Es könnte ja durchaus auch sein, das eine Scheibe eine Abtrennung zur äußeren Umwelt ist und da entspricht doch alles den Vorschriften. :emoji_wink: wenn Ben die Abtrennung aus Sperrholz gemacht hätte, wäre das dann auch eine Scheibe? Wohl eher nicht:emoji_wink:

Für mich ist alles gut:emoji_stuck_out_tongue_winking_eye:
Dann wäre es aufgrund der eingeschränkten Sicht definitiv verboten. Der Fahrer muss zwei Rückspiegel uneingeschränkt nutzen können.

Ich würds ja auch so machen wie Ben. Wollte nur zur Klärung der rechtlichen Situation beitragen
 

blueball

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Dann wäre es aufgrund der eingeschränkten Sicht definitiv verboten. Der Fahrer muss zwei Rückspiegel uneingeschränkt nutzen können.

Ich würds ja auch so machen wie Ben. Wollte nur zur Klärung der rechtlichen Situation beitragen
Du hast Recht, war nur rein hypothetisch, das klar ist, das nicht alles was durchsichtig ist, auch unbedingt eine Scheibe sein muss:emoji_innocent:
 

Macchia

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...
ich stehe da zwischen Lutz und Andreas.
doch bei einem Hundetrenngitter für den Kofferraum mit
werkzeugloser Montage, muss das Gitter eine Tür Prüfung vorweisen können.
Hatte mich damals informiert weil ich selber eins bauen wollte, da die
TÜV geprüften mir zu labbrig waren.
Ich sehe hier keinen Unterschied zur Covid-Scheibe

In diesem dringenden Falle wären mir Vorschriften aber schnurz,
entweder ich muss zu Zweit im Auto sitzten, dann kommt da eine Scheibe rein,
schließlich sind wir Handwerker und kommen nicht mit ner Rolle Tesafilm
zum befestigen daher und machen uns da eins, zwei Gedanken dazu oder
ich kann es mir leisten alleine im Auto zu sitzen.

Das ganze ist ja hoffentlich zeitlich begrenzt, dann fliegt das Ding wieder raus.
 

Mitglied 59145

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Das wird ja schon noch etwas dauern. Ich werde morgen meine Versicherung kontaktieren und schicke denen ein Bild. Mit einem "Verwarngeld" könnte ich leben, das würden die aber sicher eh nicht verhängen. Aber die Versicherung ist schon wichtig....

Gruss
Ben
 

predatorklein

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Hallo

Aber die Versicherung ist schon wichtig....

Gibt nicht wenige Leute , die sich das besser mal fett auf ihre Fahne schreiben sollten .

" Wo kein Kläger , da kein Richter " sagt man so schön .
Und zum Glück passiert ja auch recht wenig .

Aber wehe wenn :emoji_cry:

Und wie schon das Sprichwort sagt , Unwissenheit ist dann ein ganz schlechter Schutz vor Strafe :emoji_wink:

Gruß
 
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