Hallo,
ich habe 65m2 geölte Eiche Massivholzdielen von einer Firma verkleben lassen. Nun gibt es Schwierigkeiten mit dem Fußboden. Könnte ihr mir helfen, das fachmännisch zu beurteilen?
Es geht um folgende Mängel:
- Schwelle von 6 mm zwischen Flur und Wohnzimmer. Diese bildete sich nach zwei Tagen. Handwerker will sie mit Messingleiste überkleben.
- 40 Hohlstellen unterm Fussboden zwischen 40/40 und 150/100 cm groß. An einer Stelle, die auch schwankte und knarrte, hat der Handwerker bereits ein Loch in ein Astloch gebohrt und mittels Schlauch Kleber nachgespritzt. Das will er nun bei allen größeren Hohlstellen genauso machen.
- Alle Türrahmen sind krumm und schief ausgeschnitten. Völlig lieblos. Er will das nun begradigen, in dem er gerade aber nun eben auch noch größer um den Rahmen herum neu ausschneidet.
- Der ganze Boden ist schief. Es gibt da eine DIN, die regelt, wie schief ein Boden im Neubau sein darf. Ich glaube, 5mm auf 1m. Bei mir sind es teilweise 9 mm. Das Haus ist von 1980. Bezieht sich diese DIN trotzdem auch auf meinen Boden? Wir hatten vereinbart, dass er den Boden abschleift und ausgleicht. Das steht leider nicht im Kostenvoranschlag. Nun sagt der Habdwerker, ich als Kundin hätte kein Ausgleichen bestellt. Man müsse das auch nicht machen. Und er habe nur grundiert. Der schiefe Boden sei insofern mein Problem.
Die Sache ist mittlerweile vor Gericht. Ich muss nun entscheiden, ob ich mit seinen Nachbesserungen einverstanden bin oder nicht. Bin ich es nicht, kommt ein Gutachter und das wird teuer. Ich bin nicht vom Fach, aber ein schiefer Boden mit güldenen Leisten, großen geraden Türaussparungen und lauter Löchern zum Unterspritzen erscheint mir weder fachgerecht noch fair. Aber da kann ich mich auch echt Tuschen.
Wie sehr ihr das? Über Rat wäre ich dankbar.
LG Esme
ich habe 65m2 geölte Eiche Massivholzdielen von einer Firma verkleben lassen. Nun gibt es Schwierigkeiten mit dem Fußboden. Könnte ihr mir helfen, das fachmännisch zu beurteilen?
Es geht um folgende Mängel:
- Schwelle von 6 mm zwischen Flur und Wohnzimmer. Diese bildete sich nach zwei Tagen. Handwerker will sie mit Messingleiste überkleben.
- 40 Hohlstellen unterm Fussboden zwischen 40/40 und 150/100 cm groß. An einer Stelle, die auch schwankte und knarrte, hat der Handwerker bereits ein Loch in ein Astloch gebohrt und mittels Schlauch Kleber nachgespritzt. Das will er nun bei allen größeren Hohlstellen genauso machen.
- Alle Türrahmen sind krumm und schief ausgeschnitten. Völlig lieblos. Er will das nun begradigen, in dem er gerade aber nun eben auch noch größer um den Rahmen herum neu ausschneidet.
- Der ganze Boden ist schief. Es gibt da eine DIN, die regelt, wie schief ein Boden im Neubau sein darf. Ich glaube, 5mm auf 1m. Bei mir sind es teilweise 9 mm. Das Haus ist von 1980. Bezieht sich diese DIN trotzdem auch auf meinen Boden? Wir hatten vereinbart, dass er den Boden abschleift und ausgleicht. Das steht leider nicht im Kostenvoranschlag. Nun sagt der Habdwerker, ich als Kundin hätte kein Ausgleichen bestellt. Man müsse das auch nicht machen. Und er habe nur grundiert. Der schiefe Boden sei insofern mein Problem.
Die Sache ist mittlerweile vor Gericht. Ich muss nun entscheiden, ob ich mit seinen Nachbesserungen einverstanden bin oder nicht. Bin ich es nicht, kommt ein Gutachter und das wird teuer. Ich bin nicht vom Fach, aber ein schiefer Boden mit güldenen Leisten, großen geraden Türaussparungen und lauter Löchern zum Unterspritzen erscheint mir weder fachgerecht noch fair. Aber da kann ich mich auch echt Tuschen.
Wie sehr ihr das? Über Rat wäre ich dankbar.
LG Esme